Wie kann ein Mörder freikommen?
Der sogenannte Tiergartenmörder kommt frei. Statt einer Begnadigung gab es eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt – das dürfte Diskussionen über das Weisungsrecht neu entfachen.
Der sogenannte Tiergartenmörder kommt frei. Statt einer Begnadigung gab es eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt – das dürfte Diskussionen über das Weisungsrecht neu entfachen.
Mit „Kunstgriffen“ wollte das Kabinett eine Milliardenlücke im Etat für 2025 stopfen – doch Lindners Berater warnen vor Verfassungsbruch. Nun macht die SPD alte Fronten wieder auf und ruft nach höheren Schulden.
Die Union will weiterhin durchsetzen, dass Wahlkreissieger sicher ins Parlament einziehen können. Die SPD ist uneins in der Frage, ob nun rasch gehandelt werden muss.
Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig – eine Reform der Reform kann aus Sicht der SPD aber noch warten. Parteichefin Esken warnt vor Forderungen der CSU.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht eine unzulässige Benachteiligung länger Beschäftigter durch die geplanten Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte.
Die Wahlrechtsreform der Ampel hat sich im Kern durchgesetzt. Auch der CSU wird geholfen.
Die Fünfprozenthürde ist in der aktuellen Form verfassungswidrig, urteilen die Richter. Sie soll aber erstmal weiter gelten, wie auch die Grundmandatsklausel.
Die Verfassungsrichter fordern den Gesetzgeber auf, die Fünf-Prozent-Hürde zu überarbeiten. Sie hat dabei die CSU im Blick.
Die am Verfassungsgericht für das Wahlrecht zuständige Richterin durchdenkt gern Positionen, die nicht die ihren sind. Das wurde auch in diesem Verfahren deutlich.
Das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht schafft weitgehend Klarheit, welche Regeln für die Bundestagswahl 2025 gelten werden. Der Bundestag sollte sich nicht nur mit der Fünfprozenthürde, sondern auch mit der Größe der Wahlkreise beschäftigen.
Die Verfassungsrichter fordern den Gesetzgeber auf, die Fünfprozenthürde zu überarbeiten. Sie haben dabei die CSU im Blick.
Die Regierung sieht den Kern ihres Wahlrechts bestätigt. Aber die Richter des Verfassungsgerichts bemängeln nicht zum ersten Mal eines ihrer Vorhaben.
Mit seinem Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel hat das Verfassungsgericht Geschichte geschrieben: Die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist verfassungskonform, andere Teile sind nichtig. Gut so.
Vertreter von SPD, Grünen und FDP betonen, das Bundesverfassungsgericht habe die Verkleinerung des Bundestags bestätigt. Grünen-Fraktionschefin Haßelmann nennt den Erhalt der Grundmandatsklausel nachvollziehbar.
Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Wahlrechtsreform nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig. Die Reform zur Reduzierung des Bundestags betrifft besonders CSU und Linke.
Das Geschäftsmodell der CSU ist es, in Bayern Volkspartei zu sein und in Berlin mit am Tisch zu sitzen. Über das Urteil der Verfassungsrichter kann sich die Partei freuen. Auch andere profitieren.
Präsident Joe Biden hat radikale Reformvorschläge für das amerikanische Verfassungsgericht gemacht. Doch es ist unwahrscheinlich, dass er sie auch durchsetzen kann.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die Wahlrechtsform. Verteidigungsminister Pistorius reist in den Indopazifik. Und in Düsseldorf beginnt der Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Terrorzelle. Der F.A.Z.-Newsletter.
Der von Ampel und Union vereinbarte Schutz des Verfassungsgerichts geht Kritikern nicht weit genug. Vor allem die fehlende Verankerung einer wichtigen Regelung im Grundgesetz sorgt für Unmut.
Nach dem Militärschlag der Hizbullah wächst im Nahen Osten die Sorge vor einer Eskalation. Der bayerische Landtag will sich vor Extremisten schützen. Und Schwimm-Olympiasieger Lukas Märtens könnte die nächste Medaille gewinnen.
Selten ziehen Linke und CSU an einem Strang. Am Dienstag hoffen beide darauf, dass die Verfassungsrichter ihre Wahlchancen wieder verbessern. Gregor Gysi rechnet mit einer von zwei Alternativen.
Die Zweidrittelmehrheit gehört ins Grundgesetz: Die bisherigen Vorschläge von Ampel und Union zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts übersehen die wichtigste Vorkehrung. Das Votum eines ehemaligen Verfassungsrichters.
Ampel und Unionsparteien wollen das Bundesverfassungsgericht auch mit Blick auf die Entwicklungen in Polen krisenfest machen. Was ist dort geschehen?
Die Bundesregierung will die marode Infrastruktur über Kredite an der Schuldenbremse vorbei sanieren. Darf sie das?
Durch wachsende Spannungen und Polarisierungen in der Gesellschaft droht der Ausgleich von Freiheitsgarantien leerzulaufen. Die Lösung könnte in der freien geistigen Auseinandersetzung liegen.
In der Blockade einer Richterwahl sehen die Politiker die größte Gefahr. Deswegen soll ein Mechanismus eingeführt werden, der die Handlungsfähigkeit sichert.
Die Baupläne zum Schutz des Verfassungsgerichts können sich sehen lassen. Eine Entlastung für die Fraktionen sind sie aber nicht. Sie sind schließlich mitverantwortlich für die prekäre Lage, die sie zum Handeln zwingt.
Ampel und Union sind sich einig: Sie wollen die Stellung des Bundesverfassungsgerichts absichern. Der AfD gefällt das nicht. Sie spricht von einer „Einheitspartei“.
Um das Gericht vor ungewollter Einflussnahme von den politischen Rändern zu schützen, soll das Grundgesetz geändert werden. Justizminister Marco Buschmann lobt die Zusammenarbeit mit der Union.
Der Verfassungsschutz könnte die Partei bald als extremistische Bestrebung einstufen. Was dafür spräche und welche Folgen ein Verbot hätte.
Innenministerin Nancy Faeser hat das Magazin „Compact“ mit Rückgriff auf das Vereinsrecht verboten. Der ehemalige Verfassungsrichter Christoph Degenhart sagt in der F.A.Z.: Das ist ein zweifelhafter Eingriff in die Pressefreiheit.
Der Präsident erwägt laut Medienberichten eine Reihe von Reformen am Obersten Gerichtshof. Allerdings fehlen ihm die dafür nötigen Mehrheiten.
Karlsruhe hat die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 gebilligt. Vor unserer Sommerpause fragen wir Juraprofessor Lars Leuschner, wie sich das Urteil auf die 50-plus-1-Regel der Deutschen Fußball Liga auswirkt.
Demenzkranke oder psychotische Menschen werden manchmal gegen ihren Willen medizinisch behandelt. Ob das im geschützten Zuhause zulässig ist, prüft nun das Bundesverfassungsgericht.
Das höchste deutsche Steuergericht hält die Besteuerung von Termingeschäften, die einige Anleger in Existenznöte gebracht hat, für verfassungswidrig. Die FDP will rasche Abhilfe, die SPD auf das Verfassungsgericht warten.
Das Bafög ist zu niedrig, so sehen es zumindest Richter des Verwaltungsgerichts Berlin. Das Verfahren liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Das Bildungsministerium verfolge das Verfahren mit „großer Aufmerksamkeit“.