Auch Karlsruhe will Compliance
Die üppige Abfindung des VW-Konzerns für eine ehemalige Verfassungsrichterin hat für Empörung gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht will solchen Fällen jetzt vorbeugen.
Die üppige Abfindung des VW-Konzerns für eine ehemalige Verfassungsrichterin hat für Empörung gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht will solchen Fällen jetzt vorbeugen.
Die Stadt Flörsheim beendet ein Verfahren gegen Flughafenausbau. Bürger streiten aber weiter gegen die Nordwest-Landebahn in Frankfurt.
Seit der Skandalrede von Björn Höcke haben AfD-Funktionäre vor zwei Männern große Ehrfurcht: den Chefs des Verfassungsschutzes und des Bundesverfassungsgerichts.
Der Bundespräsident verkörpert die Einheit Deutschlands. Aber politische Kompetenzen hat er nur wenige. Dahinter verbergen sich die bitteren Lehren aus der Weimarer Republik.
Die Wahl von Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten gilt als ausgemacht. Aber es gibt vier andere Kandidaten, die am Sonntag antreten. Dazu zählen ein TV-Richter und der Vater von Satiriker Martin Sonneborn.
„Eine totale Überwachung sorgt auch nicht für absolute Sicherheit“, sagt Hans-Jürgen Papier. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts warnt davor, unbescholtene Menschen negativ zu beeinflussen.
Eine Lehrerin trägt Kopftuch und möchte in der Grundschule unterrichten. Sie bekommt eine Absage. Dafür muss ihr das Land Berlin jetzt eine Entschädigung zahlen – und macht ihr ein Angebot.
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder diskutieren, wie abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben werden können. Das Bundesverwaltungsgericht verkündet sein Urteil zur Elbvertiefung. Und in Berlin wird die Berlinale eröffnet.
Donald Trump hat Neil Gorsuch als neuen Verfassungsrichter vorgeschlagen. Der Präsident benannte den konservativen Juristen am Dienstagabend in Washington.
Es ist seine bislang weitreichendste Entscheidung als Präsident: Donald Trump hat Neil Gorsuch als neuen Verfassungsrichter vorgeschlagen. Gorsuch ist konservativ, aber nicht der von vielen befürchtete Ideologe. Dennoch beginnt jetzt ein parlamentarischer Spießrutenlauf.
Jahrelang hatte sich der österreichische Staat mit der Besitzerin von Hitlers Geburtshaus gestritten, dann wurde sie enteignet. Doch der Konflikt ist damit nicht beendet: Jetzt hat sie geklagt.
Nach der Unterwerfung des Verfassungsgerichts versuchen die Nationalkonservativen in Polen jetzt auch, die allgemeine Justiz und die Bürgermeisterämter durch neue Gesetze zu erobern.
Das Verfassungsgericht in Rom berät gerade über das neue Wahlgesetz. Je nachdem, wie die Richter entscheiden, könnte Italien schon bald ein neues Parlament wählen.
Union und SPD wollen verfassungswidrigen Parteien Staatsgelder entziehen. Innen- und Justizministerium sollen dazu schnellstmöglich Vorschläge machen. Die Koalition reagiert damit auf eine Anregung des Bundesverfassungsgerichts.
Bald wird in Karlsruhe das Tarifeinheitsgesetz verhandelt. Der Metall- und Elektroindustrie ist das ein Dorn im Auge: Sie setzt auf Frieden zwischen den Gewerkschaften.
Viele DDR-Flüchtlingen forderten jahrelang die Anpassung ihrer Renten. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fühlen sie sich jetzt wieder zu DDR-Bürgern gemacht.
Ja, was denn nun? Die Medien überbieten sich mit Falschmeldungen zum angeblichen Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht. Die Botschaft des Tages geht dabei fast unter: NPD zu unbedeutend, um verboten werden zu müssen.
Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe hofft die NPD auf bessere Zeiten. Einigen anderen Akteuren aus der rechtsextremen Szene geht es ähnlich. Zumal es ein historisches Vorbild gibt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD nicht zu verbieten, ist gleich aus mehreren Gründen bemerkenswert – und zu begrüßen. Zum Jubeln besteht aber trotzdem kein Anlass.
Als der Präsident des Bundesverfassungsgerichts noch den Antrag zum Verbot der NPD verlas, hatten die ersten Medien ihr eigenes Urteil schon gefällt: Die Falschmeldung verbreitete sich sofort.
Nach dem Scheitern auch des zweiten Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme NPD reagieren viele Politiker enttäuscht. Manche begrüßen aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Die NPD wird auch im zweiten Anlauf nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zweifel an ihrer Verfassungsfeindlichkeit haben die Richter nicht – wohl aber an ihrer Gefährlichkeit.
An diesem Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im zweiten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD. Dass in dem Verfahren so harte Fragen gestellt werden, liegt auch an Verfassungsrichter Peter Müller.
Premierministerin May hält Grundsatzrede zum Brexit. Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil im NPD-Verbotsverfahren. EU-Parlament wählt Nachfolger für bisherigen Präsidenten Schulz. Xi Jinping eröffnet Weltwirtschaftsforum in Davos
Auch muslimische Mädchen müssen beim Schwimmunterricht mitmachen: Das hat ein europäisches Gericht entschieden. Bei den alltäglichen Konflikten hilft das Urteil nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat über ein NPD-Verbot entschieden. Vieles hatte schon darauf hingedeutet, dass die Partei mittlerweile zu unbedeutend ist, um verboten zu werden.
Die Politik akzeptiert das Sperrige der Religion – und die Gläubigen müssen die Bedingungen des Verfassungsstaats achten.
Roman Herzog war als Bundespräsident wie als Verfassungsrichter ein nüchterner Pragmatiker mit Blick für die Formung des Gemeinwesens.
Nach dem Tod des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog würdigen ihn Vertreter aus Politik und Gesellschaft als große Persönlichkeit. Seine „unverwechselbare kluge Stimme“ werde Deutschland fehlen, sagte die Kanzlerin.
Im Alter von 82 Jahren ist der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog verstorben. Sein Amtsnachfolger Joachim Gauck würdigte dessen „unabhängigen Geist und seine Liebe zum klaren Wort“.
Saarlands Ministerpräsidentin stellt sich auf ein Scheitern des NPD-Verbots ein. Als Konsequenz schlägt sie vor, die Parteienfinanzierung zu reformieren – dafür sollen auch strafwürdige Handlungen berücksichtigt werden.
Videoüberwachung ist hilfreich für die Arbeit der Polizei, wie die jüngsten Fälle von Gewaltverbrechen auf Berliner U-Bahnhöfen zeigen – aber es gibt Grenzen, die der Rechtsstaat setzt. Eine Analyse.
Glück gehabt: Ein Bayxit ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Weil das nicht jedem einleuchtet, hat das Bundesverfassungsgericht diesen Umstand soeben noch einmal bekräftigt.
Die Verfassungsrichter Peter Huber und Peter Müller plädieren dafür, Bürger mehr am politischen Prozess zu beteiligen. Im Gespräch mit der F.A.Z. erklären sie zudem, wie Demagogen der Raum genommen werden kann.
Im Grundgesetz steht das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates nicht. Woraus wird dieser objektivrechtliche Grundsatz also hergeleitet? Was bedeutet er inhaltlich genau? Gibt es Einwände? Kann er in den aktuellen Debatten weiterhelfen?
Deutschland stehe gut da, dürfe sich aber nicht ausruhen, bilanziert Sigmar Gabriel. Besonders bei der Digitalisierung hat er hehre Ziele - und auch zu Steuersenkungen gab es klare Worte.