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Gesetzesauslegung durch Justizminister ersetzt keine Gesetzesreform

Wer bloß zuschaut, sündigt nicht. Auf diese Formel ließe sich die jüngste Botschaft aus dem Bundesjustizministerium bringen. Eine gute Nachricht nicht nur für die mehr als zehntausend Computernutzer, die sich im Internet urheberrechtlich geschützte Pornovideos angesehen haben sollen, ohne dafür zu bezahlen - und dafür jüngst mit Abmahnschreiben überzogen wurden.

Joachim Jahn
09.01.2014 11:26 Uhr

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