Die AfD wäre gerne Opfer, ist es aber nicht
Anhänger und Kritiker der AfD sind sich im Groben einig, wofür die Partei steht. Dafür braucht es keine Beobachtung durch einen Nachrichtendienst.
Anhänger und Kritiker der AfD sind sich im Groben einig, wofür die Partei steht. Dafür braucht es keine Beobachtung durch einen Nachrichtendienst.
Der Verfassungsschutz hat sich in die Rolle des Kämpfers drängen lassen, der die AfD kleinhalten soll. Dazu ist er aber nicht da. Ergebnis ist eine gerichtliche Ohrfeige.
Die AfD-Spitzenpolitiker Gauland und Chrupalla nehmen Stellung zu dem Urteil.
Das Verbot gilt bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe sich nicht an „Stillhaltezusagen“ gehalten, monieren die Richter.
Die Anwältin Seda Basay-Yildiz hat eine weitere Morddrohung vom „NSU 2.0“ erhalten. Die Schutzmaßnahmen für ihr Haus, die das LKA empfiehlt, muss sie selbst zahlen. Dafür kritisiert sie den hessischen Innenminister scharf.
In der aktuellen Sendung sprechen wir mit der Rechtslehrerin Andrea Kießling unter anderem über Komplexität und Sinnhaftigkeit der jüngsten Corona-Beschlüsse.
Der Verfassungsschutz sieht die gesamte AfD als Verdachtsfall an. „Es war abzusehen, dass diese Entscheidung kommt“, meint der Vize-Landessprecher Fuchs und spricht von „Druck der Regierung“.
Nachdem der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall eingestuft hat, legt der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag AfD-Mitgliedern den Austritt nahe. Forsa-Chef Güllner erwartet keine signifikanten Wählerverluste.
Das behördliche Stigma des Verdachts ist kein Zeichen der Unwählbarkeit, macht eine Partei aber nicht gerade attraktiver. Das letzte Wort haben die Bürger.
Der Verfassungsschutz hat die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Die AfD-Spitze zeigte sich empört und warf dem Verfassungsschutz politische Motive vor.
Das Innenministerium muss aus einem Bericht des Verfassungsschutzes die Passage zu dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ der AfD löschen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Die AfD gibt sich trotz ihrer Zerrissenheit einhellig empört über die Einstufung als Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung. Der Ko-Vorsitzende Jörg Meuthen steht unter Druck.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft nun die ganze AfD als Verdachtsfall ein. Das wurde der F.A.Z. am Morgen bestätigt. Offiziell macht das Amt zu der Angelegenheit bisher keine Aussage.
Die Ideen von Hayek und Co. geraten in rechtes Fahrwasser. Die liberale Lobby ist zerstritten und schwach. Warum tut sich freiheitliches Denken so schwer?
Die extremistische Gruppe Marx21 hat Janine Wissler geprägt. Jetzt distanziert sich die Politikerin, die am Wochenende zur Ko-Vorsitzenden der Linkspartei gewählt werden soll, vorsichtig davon. Ist das glaubhaft?
Im Jahr 2019 kündigte Nordrhein-Westfalens Innenminister an, die AfD als „Prüffall“ zu behandeln. Das hätte er so nicht sagen dürfen, entschied nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Die AfD versucht alles, um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu verhindern. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gab es nun eine weitere Niederlage.
Ein zwölfstündiges Dokumentarhörspiel rekonstruiert den NSU-Prozess anhand von Originalprotokollen. Die Tiefenbohrung in den rechten Terror sollte gehört werden – vor allem in der Schule.
Die AfD verliert Mitglieder und Zuspruch. Im Jahr der Bundestagswahl ist die Partei gespalten wie nie – und gelähmt von einem Machtkampf an der Spitze.
Die Erwartungen an den Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum Mord an Walter Lübcke sind groß. Eine Frage lautet: Warum hakte die Stadt Kassel nicht beim Verfassungsschutz nach?
FDP, Grüne und Linke wollten die Befragung eines V-Mann-Führers im Untersuchungsausschuss zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz erstreiten, doch für die Karlsruher Richter wogen Sicherheitsbedenken schwerer.
Der Verfassungsschutz hat sich gegenüber der AfD in eine schwierige Lage manövriert. Den Ausweg weisen die Landesämter. Aber auch da stößt die Rechtfertigung auf Hindernisse.
Der sächsische Verfassungsschutz führt den dortigen AfD-Landesverband als Verdachtsfall. Nachdem das öffentlich bekannt wurde, wittert die Partei Geheimnisverrat.
Das Internet hat nicht nur die digitalen Bürger hervorgebracht, sondern auch einen ungezügelten Mob. Es hat der Demokratie substantiellen Schaden zugefügt. Das wird erst aufhören, wenn das Internet eingebüßt hat, wofür es viele lieben: dass dort keine Regeln herrschen.
Die deutschen Sicherheitsbehörden wissen von einer steigenden Zahl von Rechtsextremisten mit einer Waffenerlaubnis. Gründe seien genauere Beobachtung und ein neues Waffenrecht. „Die Linke“ bezweifelt das.
Die Berliner „Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung für eine freie Gesellschaft“ distanziert sich von der umstrittenen Partei. Das sorgt nun abermals für Streit unter den Anhängern des österreichischen Ökonomen und Nobelpreisträgers.
Schon 2004 warnte der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz vor den „Grauen Wölfen“. Doch noch immer ist die Organisation nicht verboten worden.
Der österreichische Verfassungsschutz versinkt im Affärensumpf. Ein ehemaliger Spionagechef wird verhaftet, weil der dem Wirecard-Manager Marsalek zur Flucht verholfen hat. Schwer beschädigt war die Behörde schon zuvor.
Die AfD muss fürchten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall einstuft. Nun scheitert ihr Antrag auf eine Zwischenregelung.
In der aktuellen Folge sprechen wir unter anderem über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das es Arbeitnehmerinnen erleichtern soll, dasselbe Gehalt wie ihre männlichen Kollegen einzufordern.
Der „Flügel“ habe keinen großen Einfluss, behauptet die AfD. Deshalb solle der Verfassungsschutz nicht über dessen Mitgliederstärke informieren dürfen. Die Richter in Köln sehen das anders. Die Zahl sei sowieso in der Welt.
Nach mehr als einem Jahr fällt der Kanzlei Höcker ein möglicher Interessenkonflikt ihres Beraters Hans-Georg Maaßen auf. Es geht um die Vertretung der AfD. Der frühere Verfassungsschutzpräsident zieht sich zurück.
Der gesamte AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt ist als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden. Der Fraktionsvorsitzende spricht von „Etabliertenschutz“ – und stellt Vergleiche zu China und Nordkorea an.
Die AfD klagt gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Vertreten wird sie von einer Kanzlei, die der frühere Präsident der Behörde bislang beriet. Maaßen kommt in den Verfahren als Zeuge in Betracht.
Der Verfassungsschutz will die AfD beobachten. Doch die Sache ist schwierig. Ein Leck in einer Behörde kommt der Partei gerade recht.
Die politische Auseinandersetzung mit der AfD und mit Themen, die sie besetzt, bleibt weiter nötig. Die kann man nicht an eine Behörde delegieren.