Leserbriefe vom 9. April 2024
Kritik am Verfassungsschutz +++ Taurus-Debatte +++ Angriff auf Hilfsorganisation im Gazastreifen +++ Reform der Streitkräfte +++ Was trägt König Charles III.?
Kritik am Verfassungsschutz +++ Taurus-Debatte +++ Angriff auf Hilfsorganisation im Gazastreifen +++ Reform der Streitkräfte +++ Was trägt König Charles III.?
Der Präsident des Verfassungsschutzes macht sich anstellig, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Das müsste Journalisten auf den Plan rufen. Tut es aber kaum. Warum? Ein Gastbeitrag.
Thomas Haldenwang behauptet, die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief für Verfassungsfeinde. Das Gegenteil ist richtig. Der Verfassungsschutz überschreitet seine Kompetenzen.
Die AfD lebt vor allem von staatlichen Zuwendungen. Die SPD hingegen vor allem von Mitgliedsbeiträgen, da kann die Union nicht mithalten.
Sie treten an aus Solidarität mit den Palästinensern in Gaza, aber sie tragen Bildnisse von Khomeini und Khamenei durch Frankfurts Straßen. Der Verfassungsschutz warnt vor Extremisten.
Der heutige AfD-Fraktionschef will die Partei in Brandenburg in die Regierung führen. Er fordert die Abwicklung des Landesverfassungsschutzes, der die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall führt.
Kritik am Verfassungsschutz +++ Arabischer Schock +++ Die Zukunft unserer Ernährung +++ Schwierige Zeit für E-Autos
Der Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD hat eine verbotene NS-Parole benutzt. Bald wird er dafür vor Gericht stehen. Schaden wird ihm das wohl nicht.
Thomas Haldenwang sagt, auch der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken. Deshalb muss er sich kritische Fragen gefallen lassen. Denn sein Amt ist Teil der Exekutive. Ein Gastbeitrag.
Ein mutmaßlicher russischer Spion in Österreich ist teilweise geständig. Die Art und Weise, wie Geheimnisse nach Moskau gelangt sein sollen, ist abenteuerlich.
Herbert Kickl hat die rechtspopulistische FPÖ weiter radikalisiert, „Remigration“ hält er für ein gutes Konzept. Doch je radikaler er ist, desto besser für die anderen Parteien.
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hat seine Behörde in einem Beitrag für die F.A.Z. gegen Kritik verteidigt.
Ist der Verfassungsschutz zu präsent in den Medien? Und handelt er als „Gesinnungspolizei“? Nein. Denn die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die verteidigt werden müssen. Ein Gastbeitrag.
Klaus Traube wurde als Kind eines Juden verfolgt, machte als Atommanager Karriere und wurde zu einem der prominentesten Kritiker der Kernenergie. Nun will seine Witwe die Erinnerung an sein turbulentes Leben wachhalten.
Er war Chef des Verfassungsschutzes und geriet dann selbst in den Blick der Behörde. Jetzt klagt Hans-Georg Maaßen gegen den Inlandsgeheimdienst. Er will nicht, dass Daten über ihn gesammelt werden.
Der Verfassungsschutz hatte dem Kreis mitgeteilt, dass der Mann Verbindungen zur NPD habe. Daraufhin wurde seine Erlaubnis entzogen. Doch das Gericht entschied anders.
In Österreich ist ein ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wegen Spionageverdacht festgenommen worden. Er soll für den russischen Geheimdienst gearbeitet haben.
Der freiheitliche Staat hat es nicht nötig, Vielfalt zu verordnen. Aber ohne Sicherungen ist man schnell wieder bei Gewalt und Willkür. Und da sind wir gebrannte Kinder.
Der Mainzer Kommunalpolitiker und Klimaschutzaktivist Maurice Conrad hält mit Kritik an der extremen Rechten im Netz nicht hinterm Berg. Dafür ist er schon mehrmals abgemahnt worden – wobei es den Anwälten nicht unbedingt darum geht, wer im Recht ist.
Nationalspieler Antonio Rüdiger wird wegen eines Fingerzeigs in die Nähe des IS gerückt. Dabei entspricht die Tauhid-Geste seit 1400 Jahren dem Bekreuzigungsritual der Christen. Doch er hat sich angreifbar gemacht.
Gegen die AfD setzen die Parteien auf Exklusion. Das fühlt sich gut an, hat aber keinen Erfolg. Ein Akt der Integration wäre es, die AfD aus ihrer Blase zu zwingen.
Die vergleichende Extremismusforschung hat im „Kampf gegen rechts“ andere Extremismusformen aus dem Blick verloren. Das verführt zu schiefen Urteilen. Ein Gastbeitrag.
Dänische Universitäten überprüfen ausländische Forscher, um Spionage zu verhindern. In Deutschland gibt es zu dem Thema zwar viele Warnungen, aber kaum Regeln.
Ein Parteienverbot sei die Ultima Ratio, heißt es in dem Beschluss der SPD-Spitze. Die Demokratie dürfe jedoch nie tatenlos zusehen, wie eine Partei sie von innen zu zerstören suche.
Die AfD will vor Gericht beweisen, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolge. Sie hat drei Parteimitglieder mit Migrationshintergrund mitgebracht. Irgendwann dürfen sie berichten.
Mehr als 100 Rechtsextreme soll die AfD im Bundestag laut einem Medienbericht beschäftigen. Nun müsse darüber nachgedacht werden, das Parlament besser vor Extremisten zu schützen, sagt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.
Im Verfahren gegen den Verfassungsschutz in Münster geht es kaum voran. Die Anwälte der AfD stellen Antrag um Antrag. Die Gegenseite wirft ihnen Prozessverschleppung vor.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt die AfD seit rund drei Jahren auf Bundesebene als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Drei Landesverbände der Partei, sowie die Junge Alternative (JA) gelten bislang als gesichert rechtsextrem.
Die inhaltliche Auseinandersetzung wird nicht durch Gerichte entschieden. Aber sie hat Regeln. Da geht es um den Umgang miteinander wie auch um ein gemeinsames Fundament.
Der Kanzler muss im Bundestag Fragen zu Taurus beantworten. In Gaza soll die erste Schiffslieferung mit Hilfsgütern ankommen. Und: Wo heute gestreikt wird. Der F.A.Z.-Newsletter.
Das Oberverwaltungsgericht Münster berät in einem Berufungsverfahren, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten darf. Der Verfassungsschutz hatte die Partei 2021 als Verdachtsfall eingestuft.
Der Prozess um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beginnt. Die Strategie der AfD-Anwälte führt zu mehreren Pausen. Für Verwirrung sorgt ein Vorfall um einen geheimnisvollen Zettel.
Unter den Mitarbeitern der AfD-Bundestagsfraktion und von AfD-Abgeordneten sollen einem Bericht zufolge mehr als 100 Rechtsextremisten sein. Die Partei weist das scharf zurück.
Der Verfassungsschutz behandelt die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Partei wehrt sich dagegen. Nun beginnt das Berufungsverfahren, dessen Ausgang weitreichende Folgen haben könnte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich mit der Einstufung der AfD als Verdachtsfall. Die Wehrbeauftragte Eva Högl stellt ihren jährlichen Bericht zum Zustand der Truppe vor. Und auf der Schiene droht mal wieder Chaos. Der F.A.Z.-Newsletter.