Wer profitiert vom neuen Wahlrecht?
Nach der nächsten Bundestagswahl wird es wegen der Wahlrechtsreform deutlich weniger Abgeordnete geben. Vor allem die Zweitstimmen für eine Partei werden wichtiger.
Nach der nächsten Bundestagswahl wird es wegen der Wahlrechtsreform deutlich weniger Abgeordnete geben. Vor allem die Zweitstimmen für eine Partei werden wichtiger.
In Stuttgart will sich die CDU die FDP zwar für die Landtagswahl warmhalten, im Bundestagswahlkampf können die Liberalen aber nicht mit Unterstützung rechnen. Denn die Südwest-CDU hält sich selbst für das Hauptopfer des neuen Wahlrechts.
Als verurteilte Straftäter sind vier Millionen Amerikaner von der Präsidentenwahl ausgeschlossen. Das betrifft vor allem die schwarze Bevölkerung. Kritiker sagen: Mit Gesetzesänderungen allein ist es nicht getan.
Die Durchbrechungen der Fünfprozentklausel sind mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl unvereinbar.
Bei der Nominierung der Frankfurter CDU-Bundestagskandidaten geht es auch um die künftige Ausrichtung der Partei. Ein Interessent hat schon aufgegeben – wegen des neuen Wahlrechts.
Am Dienstag hat sich der Landtag in Dresden konstituiert – mit Abgeordneten der Linkspartei, die über die Grundmandatsklausel ins Parlament kamen. Das verstößt gegen die Gleichheit der Wahl.
10 Stunden ohne Wasser am Wahllokal, komplizierte Anmeldung und kein Personalausweis: Ist das Schutz vor Betrug oder nur perfide Wahlkampftaktik?
Die Reform des Wahlrechts kann dazu führen, dass künftig weniger Abgeordnete aus großen Städten im Bundestag vertreten sind. Das ist der falsche Weg.
Die Reform des Bundestagswahlrechts ist vor allem für Ballungsräume ein Problem. Es droht ein Szenario, bei dem es keine direkt gewählten Abgeordneten aus Frankfurt mehr gibt.
Am 22. September könnte in Brandenburg aufgrund des dortigen Wahlrechts ein Landtag mit verzerrten Mehrheiten gewählt werden. Möglicher Profiteur ist die AfD. Ein Gastbeitrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Ampelwahlrecht gebilligt und eine Lex CSU erfunden. Beides überzeugt nicht. Das Karlsruher Urteil ist von Pragmatismus geprägt. Die Richter hätten stattdessen dogmatisch sorgfältiger arbeiten sollen.
Die CSU ist froh, dass Karlsruhe ihren Verbleib im Bundestag gesichert hat. Trotzdem ist sie nicht ganz glücklich mit dem Urteil zum Wahlrecht.
Die Union will weiterhin durchsetzen, dass Wahlkreissieger sicher ins Parlament einziehen können. Die SPD ist uneins in der Frage, ob nun rasch gehandelt werden muss.
Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig – eine Reform der Reform kann aus Sicht der SPD aber noch warten. Parteichefin Esken warnt vor Forderungen der CSU.
Die Wahlrechtsreform der Ampel hat sich im Kern durchgesetzt. Auch der CSU wird geholfen.
Die Fünfprozenthürde ist in der aktuellen Form verfassungswidrig, urteilen die Richter. Sie soll aber erstmal weiter gelten, wie auch die Grundmandatsklausel.
Die Verfassungsrichter fordern den Gesetzgeber auf, die Fünf-Prozent-Hürde zu überarbeiten. Sie hat dabei die CSU im Blick.
Die am Verfassungsgericht für das Wahlrecht zuständige Richterin durchdenkt gern Positionen, die nicht die ihren sind. Das wurde auch in diesem Verfahren deutlich.
Das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht schafft weitgehend Klarheit, welche Regeln für die Bundestagswahl 2025 gelten werden. Der Bundestag sollte sich nicht nur mit der Fünfprozenthürde, sondern auch mit der Größe der Wahlkreise beschäftigen.
Die Verfassungsrichter fordern den Gesetzgeber auf, die Fünfprozenthürde zu überarbeiten. Sie haben dabei die CSU im Blick.
Die Regierung sieht den Kern ihres Wahlrechts bestätigt. Aber die Richter des Verfassungsgerichts bemängeln nicht zum ersten Mal eines ihrer Vorhaben.
Mit seinem Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel hat das Verfassungsgericht Geschichte geschrieben: Die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist verfassungskonform, andere Teile sind nichtig. Gut so.
Vertreter von SPD, Grünen und FDP betonen, das Bundesverfassungsgericht habe die Verkleinerung des Bundestags bestätigt. Grünen-Fraktionschefin Haßelmann nennt den Erhalt der Grundmandatsklausel nachvollziehbar.
Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Wahlrechtsreform nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig. Die Reform zur Reduzierung des Bundestags betrifft besonders CSU und Linke.
Das Geschäftsmodell der CSU ist es, in Bayern Volkspartei zu sein und in Berlin mit am Tisch zu sitzen. Über das Urteil der Verfassungsrichter kann sich die Partei freuen. Auch andere profitieren.
Nach dem Militärschlag der Hizbullah wächst im Nahen Osten die Sorge vor einer Eskalation. Der bayerische Landtag will sich vor Extremisten schützen. Und Schwimm-Olympiasieger Lukas Märtens könnte die nächste Medaille gewinnen.
Die Deckelung der Zweitstimmen ist rechtlich nicht zu beanstanden – die Abschaffung der Grundmandatsklausel schon. Denn Wahlen sollen den gesellschaftlichen Pluralismus integrieren.
Die Gegner des neuen Wahlrechts fühlen sich ungleich behandelt und bitten um ein zügiges Urteil. Der CDU-Vorsitzende verbindet das mit einer kühnen Hoffnung.
Beiden Parteien könnte das neue Wahlrecht den Einzug in den Bundestag erschweren. Manche Vertreter begegnen den Richtern in Karlsruhe mit Wut, manche mit Humor.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Dienstag über das neue Wahlrecht der Ampelkoalition. Ziel der Gesetzesänderung ist, den Bundestag wieder deutlich zu verkleinern. Ein Urteil wird nicht vor dem Sommer erwartet.
Die Wahlreform der Ampel bringt vor allem CSU und Linke in Bedrängnis. Jetzt ist das Verfassungsgericht am Zug. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Das Verfassungsgericht verhandelt über die Wahlrechtsreform, das EU-Parlament entscheidet über eine Neuregelung des Stabilitätspakts und in Kanada wird über ein Abkommen zum Kampf gegen Plastikmüll verhandelt. Der F.A.Z.-Newsletter.
Amerika hat keinen Bundeswahlleiter. Offiziell wird das Ergebnis der Wahl vom 5. November erst am 6. Januar ermittelt. Faktisch übernehmen das die Medien. Sie treiben dafür enormen Aufwand.
Das neue Wahlrecht verletzt das Grundgesetz. Es drohen weitreichende Folgen, doch das Bundesverfassungsgericht könnte noch einschreiten.
Etliche Rechtspolitiker wollen die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz absichern. Wir wollen dies mit einer Verfassungsänderung zum Wahlrecht verknüpfen.
CDU und SPD in Hessen wollen Städte und Gemeinden handlungsfähiger machen. Die Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen wäre dazu ein effektiver Beitrag, nicht aber höhere Besoldungen.