SPD und FDP gehen gegen eigenen Beschluss vor
SPD und FDP im Hessischen Landtag halten ein Gesetz für verfassungswidrig, das sie einst selbst beschlossen haben. Die im Grundgesetz verankerte Wahlrechtsgleichheit würde darin missachtet, Eva Kühne-Hörmann hätte nicht für Volker Bouffier nachrücken dürfen.