Die Selbstbehauptung Europas!
Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission darf nicht betrieben werden. Es legt die Axt an die Grundlagen der europäischen Integration. Ein Aufruf von 29 Staatsrechtlern.
Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission darf nicht betrieben werden. Es legt die Axt an die Grundlagen der europäischen Integration. Ein Aufruf von 29 Staatsrechtlern.
Ungarn, Deutschland, Brexit: Die europäische Rechtsgemeinschaft muss sich bewähren. Der Streit über Rechtsstaatsverstöße, Anleihenankäufe und den Austritt der Briten belastet die EU.
Der Bundespräsident setzt die Ausfertigung des ESM-Gesetzes auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts vorläufig aus. Sieben FDP-Abgeordnete haben geklagt.
Seit zwei Jahren weigert sich Jacob Zuma, vor einer Untersuchungskommission zu Korruptionsaffären während seiner Amtszeit auszusagen. Jetzt ist der frühere südafrikanische Staatspräsident zu 15 Monaten Haft verurteilt worden.
Greenpeace-Aktion +++ Vertragsverletzungsverfahren +++ Regenbogen und die UEFA +++ Librettist Johann Friedrich Kind
Göttliche Erika Fuchs +++ Donald-Duck-Comics +++ Souveränität der EU-Staaten +++ Fugger-Siedlung +++ Vertreibung, Verlust, Versöhnung +++ Versorgungslücke Rente
Weil Österreichs Finanzminister Gernot Blümel vom Ibiza-Untersuchungsauschuss angeforderte E-Mails nicht ordnungsgemäß lieferte, setzt Bundespräsident Alexander Van der Bellen einen Gerichtsbeschluss durch.
Wie soll das öffentlich-rechtliche System der Zukunft aussehen? Wer soll es entwerfen? Eine Blaupause. Ein Gastbeitrag.
Der Bundesfinanzhof (BFH) rügt die Benachteiligung der Anleger bei der Verlustrechnung. Nun muss Karlsruhe ran. Für Anleger sind das gute Aussichten.
Berlin wird zur Hauptstadt des Mieterschutzes. Dieses Mal macht nicht der Landesgesetzgeber, sondern das Landgericht mit einem Urteil zur Stärkung des Schutzes alter und am Wohnort verwurzelter Mieter von sich reden. Ein Gastbeitrag.
Friedrich Merz verteidigt im F.A.Z.-Gespräch die teuren Pläne der Union zu Steuern, Rente und Klima. Und er macht klar, dass er künftig mit am Kabinettstisch sitzen möchte.
Klimaschutz ist ein Wahlkampfschlager, aber nur dann, wenn er möglichst wenig kostet. Wie lässt sich der CO2-Preis sozialverträglich erhöhen?
Vertragsverletzungsverfahren +++ Dissertation von Franziska Giffey +++ Spielregeln des Zitierens +++ Strizz +++ Minijobs
Der jahrelange Streit zwischen der Investigativ-Journalistin Birte Meier und dem ZDF um gerechte Bezahlung geht vor das Bundesverfassungsgericht. Dort könnte nun ein Präzedenzurteil in Sachen „Equal Pay“ fallen.
Millionen amerikanische Bürger können ihre Krankenversicherung behalten. Der Oberste Gerichtshof Gerichtshof hat eine Klage gegen die Gesundheitsreform abgewiesen. Das Urteil ist auch eine Niederlage für Donald Trump.
Am 21. Juli befasst sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob die Kanzlerin sich auf einer offiziellen Pressekonferenz bei einer Auslandsreise zur Wahl von Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten äußern durfte. Geklagt hat die AfD.
Weil sie sich nicht der örtlichen Jüdischen Gemeinde zugehörig gefühlt und deshalb auch keine Synagogensteuern zahlen wollten, hat ein Ehepaar aus Frankfurt geklagt – und ist damit abermals vor Gericht gescheitert.
Wie Emotionen zielgerichtet eingesetzt wurden, um einen Konflikt anzuheizen. Spanien leidet bis heute darunter.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Fragenkatalog im Zusammenhang mit sieben Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Beschränkungen verschickt. Das könnte auf ein Urteil in der näheren Zukunft hindeuten.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ignoriert. Nun muss Brüssel einschreiten, sonst ist die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr.
Der Fortschritt allein wird es nicht richten: Wenn man die Klimaziele der Bundesregierung und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ernstnimmt, werden dem Klimaschutz viele vermeintlich selbstverständliche Freiheiten zum Opfer fallen müssen. Ein Gastbeitrag.
Im ZDF steht die Wahl eines Intendanten an. Zwei Kandidaten stellen sich vor. Es heißt, im Fernsehrat gebe es eine Lagerbildung. Doch es verhält sich ganz anders. Ein Gastbeitrag.
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland könnte Klagen zur Folge haben. Die Kommission erkläre die von Karlsruhe festgestellte unveränderbare Verfassungsidentität „faktisch für unbeachtlich“ sagt Peter Gauweiler.
Ein Jahr nach dem Karlsruher EZB-Urteil hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Es geht um die grundsätzlichste aller Fragen – und eine Lösung ist nicht in Sicht.
Wer verhindern will, dass Karlsruhe über die Verfassungsidentität wacht, müsste das Verfassungsgericht oder Deutschland als souveränen Staat abschaffen.
Die Koalition will die Wiederaufnahme abgeschlossener Mordverfahren erleichtern. Doch das Justizministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken.
Die EU-Kommission hat wegen des Karlsruher EZB-Urteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Reaktionen reichen von Unterstützung bis Kopfschütteln. Die Kläger gegen die EZB reagieren mit beißender Kritik.
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen des Karlsruher EZB-Urteils stellt die Bundesregierung vor eine schwierige Entscheidung: Wer hat Vorrang? Das Bundesverfassungsgericht oder Brüssel?
Die ersten Corona-Masken fallen, die Impfkommission lehnt generelle Impfungen von Kindern ab und die beliebten Urlaubsziele werden voll. Was sonst noch wichtig wird, steht im F.A.Z.-Newsletter.
Die EU-Kommission bereitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor. Dabei geht es vor allem darum, welches Recht eigentlich Vorrang hat.
In seinem ersten Verbotsantrag hatte der türkische Generalstaatsanwalt noch Politikverbote für längst verstorbene prokurdische Politiker gefordert. Jetzt soll die verhasste Partei endgültig zerschlagen werden.
Das oberste deutsche Finanzgericht lässt Rentner auf niedrigere Steuern hoffen. Große Ersparnisse stehen trotzdem nicht bevor.
Marktgetrieben und systemdienlich: Die Grünen wollen Deutschland verändern. Hinter der Klimarettung zeichnet sich eine geistig-moralische Wende ab.
Wegen abwertender Bemerkungen eines Chatpartners ist Österreichs früherer Justizminister Wolfgang Brandstetter als Verfassungsrichter zurückgetreten. Ihm wird vorgeworfen, den Äußerungen nicht widersprochen zu haben.
Das Haager Urteil gegen den Ölkonzern Shell lässt sich nicht eins zu eins auf deutsches Recht übertragen. Aber die Auswirkungen des Richterspruchs werden wohl weltweit zu spüren sein.