Das Wahlrecht muss bürgernah bleiben
Es darf nicht der Eindruck entstehen, bestimmte Parteien oder Regionen würden klein gehalten. Wenn Karlsruhe ein überschaubares Wahlrecht fordert, dann muss es selbst seinen Beitrag leisten.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, bestimmte Parteien oder Regionen würden klein gehalten. Wenn Karlsruhe ein überschaubares Wahlrecht fordert, dann muss es selbst seinen Beitrag leisten.
Der Bundestag hat ein neues Wahlrecht beschlossen, das vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Dort geht es jetzt erst einmal um die alte Rechtslage. Aber Vertreter der Ampel hoffen auf Hinweise.
Eine Kasseler Wirtschaftsjuristin kritisiert das Bundesverfassungsgericht: Die zwangsweise erhobene Haushaltsabgabe, sagt Michelle Michel in ihrer Doktorarbeit, verstoße gegen das Grundgesetz. Was folgt daraus?
Der französische Verfassungsrat will am Abend das Ergebnis einer Prüfung des Reformvorhabens verkünden, mit dem das Renteneinstiegsalter von 62 auf 64 Jahre steigt. Die wichtigsten Antworten zu dem großen Streitthema.
Macrons Äußerungen in China +++ Reflexionen von Verfassungsrichter Peter Huber +++ Immobilienaktien +++ EU-Geld für Sport in Venedig? +++ alternative Kirche
Clarence Thomas steht wegen Flügen in Privatflugzeugen und Ausflügen in exklusive Resorts in der Kritik. Die Rechtfertigungen des Verfassungsrichters sind wenig überzeugend.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Das Verbot von Kinderehen verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Findet sich „zwischen den Zeilen“ des Urteils eine schleichende Änderung des Strukturmerkmals der Verschiedengeschlechtlichkeit? Ein Gastbeitrag.
In Niederbayern haben es Frauen besonders schwer, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden. Die Versorgungslage ist dramatisch. Wird die Politik der Ampel das ändern?
Sollen Abtreibungen künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden? Darüber berät eine Kommission im Auftrag der Ampel. Der Deutsche Juristinnenbund plädiert dafür.
Im Jahr 2017 beschloss die große Koalition ein Gesetz gegen Kinderehen. Nun hat Karlsruhe darüber entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht billigt zwar, dass Kinderehen nichtig sind. Es verlangt aber Nachbesserungen, unter anderem in Bezug auf den Unterhalt.
Bis dato hat das Bundesverfassungsgericht einen kleinen Kreis von Journalisten vorab über seine Entscheidungen informiert. Damit ist jetzt Schluss. Zwei Verlage hatten sich dagegen aufgelehnt.
Die Bundesregierung sortiert sich nach dem Koalitionsausschuss-Marathon. König Charles III. besucht Deutschland. Und die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gehen in die entscheidende Phase. Alles Wichtige im F.A.Z.-Newsletter.
Lauterbachs Pläne sind windschief und keinesfalls wetterfest. Sie belasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer und lassen echte Sparanstrengungen vermissen.
Empirischer Neuanfang der Staatsrechtslehre: Gertrude Lübbe-Wolff hat untersucht, wie Verfassungsgerichte sich beraten.
Wie sollen wir je zur Nachhaltigkeit kommen? Ökos dringen auf Verbote, Marktfans verstehen die Grenzen des Planeten nicht. Scheinbar unvereinbare Gegensätze blockieren den Klimaschutz. Höchste Zeit für eine ökoliberale Synthese.
Die Deutschen werden klagemüde. Nur am Bundesgerichtshof macht sich der Abwärtstrend bei den Eingangszahlen bislang nicht bemerkbar.
Mario Czaja wirft der Ampelkoalition im Gespräch mit der F.A.Z. einen Angriff auf die Oppositionsrechte vor. Von einem Einwand der FDP will der CDU-Generalsekretär nichts wissen.
Ein europäisches Grundrecht auf Abtreibung verstößt gegen das Grundgesetz. Ein Gastbeitrag.
Die Ampel erwägt nach der Wahlrechtsreform die Möglichkeit einer Listenverbindung. Das würde der CSU helfen, doch die will sich nicht besänftigen lassen. Sie hat schon beschlossen, nach Karlsruhe zu ziehen.
Die von der Ampel beschlossene Wahlrechtsreform könnte das Ende der Christsozialen in ihrer jetzigen Form sein. Doch auch wenn mancher jetzt schon frohlockt: Das täte weder Bayern noch dem Rest der Republik gut.
Steigende Zinsen erschweren das Geschäft vieler Banken, aber die meisten Häuser sind solider als früher. Das Problem liegt eher in der mangelnden Regulierung mittelgroßer Banken. Und in schlechtem Management.
Die Fraktionen der Ampelkoalition beschließen mit ihrer Mehrheit ein neues Wahlrecht. Union und Linke kündigen an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Dieses Wahlrecht dürfe keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden, sagt der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz. Das neue Wahlrecht war vorher mit großer Mehrheit vom Bundestag beschlossen worden.
Der CSU droht, im Bundestag nicht mehr vertreten zu sein. Eine gemeinsame Liste mit der CDU kommt für Bayerns Ministerpräsidenten trotzdem nicht infrage – und ist gesetzlich auch nicht möglich.
Mit einem neuen Gesetz will Warschau der Freigabe von EU-Mitteln näher kommen. Für die Auszahlung muss die Regierung aber noch weitere „Meilensteine“ erreichen.
Auf den letzten Metern hat die Ampel die Grundmandatsklausel gestrichen. Was das bedeutet, wird nicht nur in der CSU erst langsam jedem klar.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hätte der Gesetzgeber die Registerbesteuerung vollständig abschaffen können. Das hat er nicht getan. Der Gedanke einer unzulässigen Ungleichbehandlung drängt sich auf.
Aus den Ländern kommt scharfer Protest gegen die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministers. Die ist jedoch überfällig – nur mutige Entscheidungen können die medizinische Versorgung langfristig sichern.
Das Bundesverfassungsgericht gibt in diesem Jahr 700.000 Euro für seine Außendarstellung aus. Und leistet sich auch einen eigenen Bundesadler. Was soll das?
Die extremistische Plattform „Linksunten.Indymedia“ bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht nahm Beschwerden von fünf mutmaßlichen Betreibern gegen das Verbot nicht an.
Postwendend haben Aktivisten der „Letzten Generation“ wieder eine Straße blockiert, nachdem sie gerade erst wegen vorhergehender Taten verurteilt worden waren. Die Richterin hatte ihnen mangelnde Einsicht bescheinigt.
Klimaaktivisten haben alle vier Prozesse gegen Autokonzerne verloren. Die Autobauer müssten nicht mehr tun, als der Staat selbst für den Klimaschutz leiste.
Die Richter ebnen den Weg für den Austausch des früheren NGO-Mitarbeiters gegen einen verurteilten Terroristen.
Die Richter ebnen den Weg für den Austausch des früheren NGO-Mitarbeiters gegen einen verurteilten Terroristen. Die Entscheidung kann aber in unterer Instanz angefochten und überprüft werden.
Das Musterverfahren gegen den Solidaritätszuschlag war erfolglos. Wie geht es nun aus Sicht des Steuerzahlerbundes politisch und juristisch weiter? Ein Interview.