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Einspruch Exklusiv

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Darf Facebook sich Hausregeln geben, die für die Äußerung von „Hassrede“ strengere Maßstäbe an die Meinungsfreiheit anlegen als das Gesetz? Falls ja, wie konkret müssen die Grenzen dessen was man dort sagen darf in den Nutzungsbedingungen benannt sein? Dürfen die Nutzungsbedingungen noch angewandt werden, wenn sie sie nicht präzise gefasst und deshalb nicht verständlich sind? Und was wäre die Folge fehlerhafter Nutzungsbedingungen? Und muss Facebook Verfahrensfragen in den Nutzungsbedingungen regeln?

Rolf Schwartmann
22.07.2021 18:08 Uhr

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