Maas will Höchstfrist von zehn Wochen
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers sollen die Telekommunikationsanbieter künftig IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen gespeichert werden.