Kollisionskurs in Europa
Das Urteil aus Karlsruhe zur EZB-Geldpolitik birgt Gefahren. Zwischen der EU und Deutschland droht ein Konflikt mit gravierenden Folgen – auch für die europäische Integration.
Das Urteil aus Karlsruhe zur EZB-Geldpolitik birgt Gefahren. Zwischen der EU und Deutschland droht ein Konflikt mit gravierenden Folgen – auch für die europäische Integration.
Wallrabenstein soll im Zweiten Senat die Richterstelle von Präsident Andreas Voßkuhle einnehmen. Zudem wird der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, plangemäß zu seinem Präsidenten gewählt.
Im aktuellen Podcast sprechen wir über die heftigen Reaktionen auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – und darüber, ob die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten sollte.
Jedes EU-Organ muss zumindest das Bemühen zeigen, sich an rechtliche Bindungen zu halten. Erst recht die EZB, die nun wegen Corona wieder die große Kanone lädt.
Die Anspannung im Bundestag scheint gewichen, auch die Kanzlerin wirkt gelöster. Merkel verbreitet Zuversicht – und antwortet mit Angriffslust. Auch bei anderen Themen als Corona.
Die Kanzlerin äußert Verständnis für die EZB – und erläutert, wie die EU-Regierungen auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts reagieren sollten.
Kommen aus Brüssel nach dem EZB-Urteil jetzt auch Taten? Schweden geht unbeirrt seinen riskanten Sonderweg. Und ein Thüringer Gericht beschert Kundgebungen von Corona-Skeptikern womöglich mehr Zulauf. Alles Wichtige im Newsletter für Deutschland.
In der Union ist ein Streit über das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgebrochen. Hauptakteure sind zwei Bewerber für die Kanzlerkandidatur, um die es während der Corona-Krise still geworden war.
Verfassungsrichter Peter M. Huber war Berichterstatter im EZB-Verfahren. Im Gespräch verteidigt er das Urteil, spricht über die Krise der europäischen Rechtsgemeinschaft und eine drohende Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission.
Das Verfassungsgerichtsurteil offenbart ein Dilemma: Die deutsche Notenbank muss deutsches Recht und Europarecht beachten.
Die EU-Kommission erwägt ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Karlsruher EZB-Urteils. Aus Brüsseler Sicht hat das Bundesverfassungsgericht europäisches Recht gebrochen. Aber was könnte Deutschland überhaupt tun?
Die Europäische Zentralbank hat in einer Woche Anleihen für 45 Milliarden Euro gekauft. Ist das unter anderem auch eine Reaktion auf das deutsche Bundesverfassungsgericht?
In seinem jüngsten Urteil zum EZB-Anleihenkaufprogramm erhebt das Bundesverfassungsgericht schwere Vorwürfe gegen den Europäischen Gerichtshof – mit Argumenten, zu denen dieser sich noch nicht hat äußern können. Ein Gastbeitrag.
Nach Meinung des früheren Unionsfraktionschefs steht EU-Recht nicht immer über nationalem Recht. Sein Mitkonkurrent um den CDU-Parteivorsitz Röttgen dagegen nennt das Karlsruher Urteil „fatal“ und sieht einen unlösbaren Konflikt.
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu aufgestellt werden. Hessen will mit einer eigenen Reform darauf reagieren.
Wie kann die Europäische Zentralbank die Verhältnismäßigkeit von Anleihekaufprogrammen sichern? Zwei Frankfurter Wissenschaftler haben sich Gedanken gemacht. Klar ist: Für die EZB gibt es gleich mehrere Gründe, ihre Strategie zu überprüfen.
Die EZB hat ein Problem damit, ihre Politik zu erklären. Dabei könnte und sollte sie ihre Argumente viel offensiver vortragen. Ein Gastbeitrag.
Karlsruhe findet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes „schlechterdings nicht nachvollziehbar“. Diese Wortwahl ist für Europa schlechterdings ein Desaster.
Die für Rechtsstaatlichkeit verantwortliche Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova weist das Karlsruher EZB-Urteil in scharfer Form zurück. Auch EVP-Fraktionschef Weber äußert Unverständnis. Lob kommt aus Polen.
Bald wird der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal darüber verhandeln, ob man Richtern bestimmte Erledigungszahlen abverlangen darf. Ein Streitgespräch zu den zentralen Fragen des Verfahrens, das auch die richterliche Unabhängigkeit berührt.
Den absoluten Gehorsam, den der Europäische Gerichtshof für sich reklamiert, den könnte es nur in einem europäischen Bundesstaat geben – das aber ist die EU nicht.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihen-Kaufprogramm der EZB sorgt sich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble um den Fortbestand des Euro. Womöglich urteile jetzt jedes nationale Verfassungsgericht für sich.
Der EuGH pocht darauf, dass sein beanstandetes Urteil auch Karlsruhe binde. Der Bundestagspräsident stärkt den deutschen Richtern zwar den Rücken – teilt aber die Sorgen der Luxemburger Kollegen.
Dem EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlägt viel Kritik entgegen, dabei ist es nur die konsequente Fortführung der Karlsruher Rechtsprechung – und ein Zeichen nationaler Selbstbehauptung. Ein Gastbeitrag.
Wie kann man die Arbeit einer Notenbank kontrollieren – auf deren Unabhängigkeit gerade die Deutschen immer besonderen Wert gelegt haben?
Im Einspruch-Podcast diskutieren wir das Urteil zu den Anleihenkäufen der EZB, in dem das Verfassungsgericht erstmals den offenen Bruch mit dem Europäischen Gerichtshof gewagt hat. Am Vorgehen der EZB dürfte sich aber vorerst nicht sonderlich viel ändern.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Notenbank kochen die Emotionen hoch. Vor allem in Italien ist die Regierung aufgebracht. Aber selbst Frankreichs Notenbankchef murrt.
Das Bundesverfassungsgericht begeht in seinem EZB-Urteil die methodischen Fehler, die es dem EuGH vorwirft, und erweitert seine Prüfungskompetenz nebenbei ins Grenzenlose. Ein Gastkommentar.
Vor knapp zwei Monaten waren Vermieter mit ihren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht noch ohne Erfolg. Nun gehen die Parlamentarier von Union und FDP juristische gegen den umstrittenen Berliner Mietendeckel vor.
Das Verhältnis zwischen Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof ist schon lange angespannt – mit dem EZB-Urteil erreicht der Konflikt eine neue Dimension.
Die Amtszeit von Andreas Voßkuhle endet in Kürze: Durch das Grundsatzurteil zum EZB-Anleihenkaufprogramm beendet der Präsident des Bundesverfassungsgerichts seine Amtszeit genauso spektakulär wie er sie begann.
Das Bundesverfassungsgericht sorgt mit einem negativen Urteil zu den milliardenschweren Anleihekäufen der Notenbank für Aufsehen. Was wird die EZB jetzt tun? Und was darf die Bundesbank überhaupt noch?
Die Verfassungsrichter bremsen die EZB nicht in der Krise. Aber sie zerstören Illusionen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die billionschweren Aufkäufe der Notenbank für teilweise verfassungswidrig befunden.
Die Anleihekäufe der EZB verstoßen teilweise gegen das Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem brisanten Urteil.
Das Karlsruher Urteil zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank ist kein Bruch – sondern ein Zeichen für mehr Demokratie und Rechtsstaat.