Karlsruhe setzt Polizei engere Grenzen
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Schweriner Polizeigesetzes verworfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Schweriner Polizeigesetzes verworfen.
In Berlin darf muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal verboten werden, ein Kopftuch zu tragen. Eine Verfassungsbeschwerde des Landes blieb in Karlsruhe erfolglos – das Gesetz muss geändert werden.
In Folge 241 des F.A.Z. Einspruch Podcasts klären wir mit der Kölner Steuerrechtsprofessorin Johanna Hey, wie es nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag juristisch weiter geht.
Die Deutschen müssen so viele Steuererklärungen abgeben wie selten. Doch wer dabei Hilfe braucht, hat schlechte Karten. Denn seit ein paar Jahren haben die Steuerberater mehr zu tun, als sie bewältigen können.
Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Schweriner Polizeigesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt – insbesondere die Regelungen zu Wohnraumüberwachung und Onlinedurchsuchungen.
Die Regierende Bürgermeisterin möchte Berlin weiter anführen – obwohl ihre SPD laut Umfragen derzeit nur auf dem dritten Platz liegt. Auf welchen Partner sie dabei setzt, will Giffey nicht verraten.
42 Berliner wollten die Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar noch abwenden. Sie scheiterten in Karlsruhe. Die Berliner Parteien reagieren vor allem mit Erleichterung.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Eilantrag für eine Verschiebung der Wahl ab. Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wiederholung der Wahl von 2021 zurecht angeordnet hat, muss in Karlsruhe noch geprüft werden.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl zum Abgeordnetenhaus für nichtig erklärt. Dagegen wandten sich vierzig Kläger. In einem Eilverfahren lehnte Karlsruhe jetzt eine kurzfristige Verschiebung der Wiederholungswahl ab.
Die Schweiz könnte sich in der Panzerfrage bewegen. Kippt Karlsruhe den Wiederwahltermin in Berlin? Und: Einmalige Chance für einen Blick auf den grünen Kometen C/2022 E3 (ZTF). Der F.A.Z.-Newsletter.
Der Soli hat seine Berechtigung verloren. Die Aufbauhilfen für die Bundesländer im Osten sind längst ausgelaufen. Schade, dass der Bundesfinanzhof nun anders geurteilt hat.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? Darauf hatte ein Ehepaar geklagt. Doch der Bundesfinanzhof wies die Klage nun zurück.
Man könnte die Karlsruher Entscheidung kleinlich finden. Sie war aber richtig. Es darf kein Anschein von Selbstbedienung entstehen.
Wie Entscheidungen begründet werden: Die ehemalige Karlsruher Höchstrichterin Gertrude Lübbe-Wolff legt eine monumentale vergleichende Studie zu Verfassungsordnungen in aller Welt vor.
Nach dem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Parteien ein neues Gesetz erarbeiten. Der höhere Finanzbedarf soll besser begründet werden.
Die Höhe der Obergrenze für staatliche Zuwendungen an Parteien soll besser begründet werden, heißt es in einer aktuellen Stunde im Bundestag. Die Union bietet ihre Mithilfe an.
In Folge 240 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir mit Professor Winfried Kluth die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Obergrenze in der Parteienfinanzierung.
Der Staat ist nicht dazu da, das Versagen der Parteien an der Wahlurne auszubügeln. Eine solche Haltung führt zur Abkehr der Bürger – nicht nur von den Parteien.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anhebung der Parteienfinanzierung gekippt – weil eine plausible Begründung für die Summe von 25 Millionen Euro fehlte. Vor allem für Union und SPD könnte das teure Folgen haben.
Der neue Bundesverteidigungsminister trifft den NATO-Generalsekretär. Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die Parteienfinanzierung. Und „Im Westen nichts Neues“ hofft auf eine Oscar-Nominierung.
Wie wirken Verfassungsgerichtsurteile? Sie werden zitiert, zitiert und wieder zitiert. Dieter Grimm stellt den Historikern ein großes Thema, das nach Kleinarbeit verlangt. Ein Gastbeitrag.
Rumänien ist in der EU, schafft es aber nicht in den Schengenraum. Einstweilen sei das auch besser so, legt Ex-Justizminister Stelian Ion nahe. Er sieht vor allem neue Gesetze zur Richterbeförderung als Gefahr.
Die Ampelkoalition möchte Wahlkreissiegern das Mandat verwehren, ohne dass klar ist, bei welchem Ergebnis dieser Fall eintritt. Ein festes Quorum für einen Wahlkreissieg wäre ein besserer Weg, das Parlament zu verkleinern.
Gerecht sollte es sein, deshalb Verhältniswahlrecht. Die Identifizierung mit einem Wahlkreiskandidaten wurde aber auch angestrebt. So entstand unser Wahlrecht – und wurde erst spät zum Problem.
In Karlsruhe stehen so viele Richterwechsel an wie selten. Die Politik muss sich ranhalten, wenn sie Hängepartien vermeiden will. Zwei Neue haben ihre Arbeit schon aufgenommen.
Die beiden Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans riefen 1967 zum Kaufhausbrand auf. Berühmte Philologen hielten das nur für Satire. Dann aber brannte es tatsächlich.
Wir brauchen keine leichtere Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft. Aber ein selbstbewusster Staat zweifelt nicht an der Loyalität von Einwandererkindern, weil diese zwei Pässe haben.
So schnell wird es kein Tempolimit geben – auch nicht mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Eine Beschwerde scheitert in Karlsruhe schon aus formellen Gründen.
Ein Ehepaar aus Bayern wehrt sich dagegen, für das Jahr 2020 einen Solidaritätszuschlag von rund 2000 Euro zahlen zu müssen. Nun begann die Verhandlung – ohne Vertreter des Bundesfinanzministeriums.
Die Union will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Pläne für eine Wahlrechtsreform klagen. Das hat die Ampelkoalition eingepreist. Doch von der Tonlage der Kritik zeigt sie sich überrascht.
Der hessische Ministerpräsident zeigt sich unzufrieden mit dem Länderfinanzausgleich und will „die Frage der Gerechtigkeit diskutieren“. Auch eine Klage zieht er in Betracht. Zudem tritt er für mehr Abschiebungen ein.
Nach der Pandemie kehren beim hessischen Verfassungsgericht wieder normale Verhältnisse ein. Ein wichtiges Thema wird jedoch die Polizeihochschule sein.
Die Ampel will nun endlich mit einer Wahlrechtsreform den Bundestag verkleinern. Wahlkreissiegern soll der Einzug in den Bundestag nicht mehr garantiert sein. Bis Ostern sollen die Abgeordneten entschieden haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungs- und Pressefreiheit gestärkt und klargestellt: Auch an die Wiedergabe fremder Meinungen dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.
Greenpeace will VW vor Gericht zum beschleunigten klimagerechten Umbau seines Geschäftsmodells zwingen. Das Landgericht Braunschweig dürfte dem kaum folgen.