Urteil gegen Peter Feldmann rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung des früheren Frankfurter Oberbürgermeisters zu einer Geldstrafe verworfen. Peter Feldmann will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung des früheren Frankfurter Oberbürgermeisters zu einer Geldstrafe verworfen. Peter Feldmann will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Peter Feldmann will sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Verurteilung im Korruptionsprozess wehren. Der Bundesgerichtshof soll seine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen haben.
Die Obersten Berufungsrichter in Ankara wollen Verfassungsrichter wegen Rechtsbruchs vor Gericht stellen. Dahinter steckt wohl die rechtsextreme MHP.
Die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler haben sich auf einen politischen Minimalkonsens in der Migrationspolitik verständigt. Er testet die Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Existenzminimum aus.
Seit sechs Jahren haben die Parteien weit mehr als hundert Millionen Euro zu Unrecht vereinnahmt. Ein Gesetz soll nun den Schaden heilen. Aber nicht zu ihren Lasten.
Der Bundestag soll heute über einen neuen Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung beraten. Die geplante Regelung dürfte den Schatzmeistern hohe Rückzahlungen an den Staat ersparen.
Journalisten können in der Türkei wegen „Falschinformationen“ inhaftiert werden. Die Opposition wollte das ändern – und scheiterte am Verfassungsgericht.
In Folge 278 fordert Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) eine neue Strafnorm, um das Existenzrecht Israels zu schützen. Mit dem Medizinrechtsprofessor Gunnar Duttge analysieren wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Selbsttötung.
Das Bundesverwaltungsgericht versperrt Sterbewilligen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Es gebe „andere zumutbare Möglichkeiten“, sein Leben zu beenden, argumentiert das Gericht.
Trotz Kritik: Die Verfassungsrichter empfangen wieder einmal die Bundesregierung. Dieses Mal reden etwa die Minister Marco Buschmann und Lisa Paus.
Leistungskürzungen für Asylbewerber sind heftig umstritten. Die rechtlichen Spielräume sind einem Gutachten zufolge größer als Kritiker wahrhaben wollen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme im Strafverfahren zuungunsten des Freigesprochenen ist bei vielen Menschen auf Unverständnis gestoßen. Aber die Karlsruher Richter haben im Sinne des Rechtsfriedens entschieden.
Eine Dokumentation des „Professorengesprächs“ über die Zukunft der Schuldenbremse soll deren Gegnern nicht eintrichtern, sie lägen vollkommen falsch. Doch sie zeigt, dass die Befürworter eine Menge guter Argumente haben.
Der hessische Staatsgerichtshof ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, aber von großer Bedeutung. Er prüft, ob das Handeln der Verwaltung und die Gesetze des Landtags der Verfassung entsprechen.
Die proeuropäischen Sieger der Parlamentswahl versprechen, Polen nach den Jahren der PiS-Herrschaft wieder zu einem Rechtsstaat zu machen. Dabei stehen sie vor einer paradoxen Schwierigkeit.
In Folge 277 fragen wir Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), ob die deutsche Staatsräson verlangt, Bundeswehrsoldaten nach Israel zu schicken. Zudem beschäftigt uns die Karlsruher Entscheidung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens.
Das Bewerbungsschreiben muss erstklassig sein: Der Entwurf des Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen verbeamtet die Zivilgesellschaft. Ein Gastbeitrag.
Seit drei Jahren ist der assistierte Suizid in Deutschland erlaubt. In München wurde nun die Praxis untersucht. Die Studienautoren sehen bemerkenswerte Schwachstellen.
Mordverdächtigen darf nach einem rechtskräftigen Freispruch nicht abermals der Prozess gemacht werden, wenn aufgrund neuer Beweise dringende Gründe für eine Verurteilung sprechen. Die entsprechende Gesetzesvorschrift aus dem Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag für verfassungswidrig und nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren – und gesteht ein, dass dies für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin Frederike von Möhlmann schmerzhaft sein muss.
Es dient dem Rechtsfrieden nicht, wenn mutmaßliche Schwerstverbrecher ungeachtet neuer Beweise unbehelligt bleiben. Ist ihre Verfolgung nicht auch Teil unserer Staatsräson?
Trotz Freispruchs abermals vor Gericht? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass freigesprochene Verdächtige nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden dürfen.
Die Leistungen für Asylbewerber müssen runter, finden die FDP-Minister Christian Lindner und Marco Buschmann. SPD und Grüne reagieren skeptisch.
Fast jeder zehnte Wohnungseigentümer wehrt sich gegen die neu berechnete Grundsteuer in Hessen. Zehntausende halten sie nicht für verfassungsgemäß. Dabei steht noch gar nicht fest, wie viel tatsächlich gezahlt werden muss.
Ziel der deutschen Asylpolitik muss nach Auffassung von Lindner und Buschmann sein, weniger Anreize für illegale Migration zu bieten. Dazu gehöre auch das Niveau der Sozialleistungen.
Can Atalay wurde für die Türkische Arbeiterpartei ins Parlament gewählt. Dennoch blieb er im Gefängnis. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden, dass die Inhaftierung unrechtmäßig ist.
In Folge 276 analysieren wir den Strafprozess gegen den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Außerdem in der Sendung: Das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz und ein Beschluss aus Karlsruhe zur Durchsuchung eines Lehrstuhls.
Das Verfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen Erlöschen des Notaramtes mit 70 Jahren abgewiesen. Ob die gesetzliche Altersgrenze zulässig ist, bleibt offen.
Die Ampel-Koalition hatte 60 Milliarden Euro in den Klimafonds umgelenkt. Die Union klagte. Das Verfassungsgericht entscheidet darüber jetzt im November.
Dunkelfeldforschung im Knast: Das Bundesverfassungsgesetz gewährt der Kriminologie Quellenschutz.
Der Staatspräsident ernennt, der Gerichtspräsident disponiert: Institutionelle Grenzen für konsistentes höchstrichterliches Entscheiden in Ankara.
Ob die Opposition nach ihrem Wahlsieg auch die angekündigte Politik machen kann, hängt davon ab, wie konstruktiv sich der Präsident verhält. Andrzej Duda hat für eine Blockade viele Möglichkeiten.
Ein Richter war krank, seine Vertreterin hatte mit eigenen Haftsachen zu tun: Deshalb befand das OLG Frankfurt erst nach einem Jahr über die U-Haft eines Mannes. Das Bundesverfassungsgericht meint nun: So geht das nicht.
Seit über einem Jahr beschäftigen vor allem die Klimaaktivisten der Letzten Generation verstärkt deutsche Strafgerichte. Eine Zwischenbilanz.
Die Spielregel der Chancengleichheit steht nicht zur Disposition der Mehrheit: Das Gesetz, das der AfD-Stiftung den Staatsgeldhahn abdreht, kostet die Demokratie zu viel.
Wieder einmal soll im Bundestag alles ganz schnell gehen. Doch gerade weil es um eine heikle Materie geht, gilt bei der Finanzierung politischer Stiftungen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.