Was, wenn die Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist?
Firmenerben müssen weniger Erbschaftsteuer zahlen. Das ist dem Verfassungsgericht nicht ganz geheuer. Was könnte passieren, wenn es die Regel verbietet?
Firmenerben müssen weniger Erbschaftsteuer zahlen. Das ist dem Verfassungsgericht nicht ganz geheuer. Was könnte passieren, wenn es die Regel verbietet?
Wann sind Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Rente anzuerkennen? Die hierzu in letzter Minute aufgenommenen Änderungen könnten verfassungswidrig sein, sagen Experten. Das Gesetz könnte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden.
Für hessische Beamten wird es vorerst keine Gehaltserhöhungen geben. Ein Urteil, das ähnliche Pläne in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärte, bleibt ohne Auswirkungen in Hessen.
Aus Karlsruhe ziehen düstere Wolken auf: Das Verfassungsgericht hat offenbar wenig Neigung, die Begünstigung von Firmenerben im Steuerrecht unangetastet zu lassen.
Das Verfassungsgericht prüft, ob Privilegien für Unternehmenserben gegen die Verfassung verstoßen. Die Bundesregierung verteidigt die Regelung und schickt Finanzstaatssekretär Michael Meister in den Ring.
Manche hinterlassen ihren Kindern einen Schatz, andere nur Schulden. Mit dem heute dominierenden Leistungsprinzip ist das Erben nicht vereinbar. Heute befassen sich die Verfassungsrichter mit dem Erbrecht. Es geht um Grundsätzliches.
Vor dem Halbfinale am Abend kommt das Finale am Vormittag. Das Verfassungsgericht entscheidet: Dürfen Erben von Betriebsvermögen bevorteilt werden?
Wer hierzulande eine Fabrik erbt, muss, wenn er Glück hat, keinen Cent Erbschaftsteuer zahlen. Beim Rest der Menschen langt der Fiskus ordentlich zu. Und das soll gerecht sein? Heute befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt kommende Woche über die Erbschaftsteuer. Ein bisher kaum beachteter Punkt könnte sich dabei als Knaller erweisen. Es geht um Frage, wer das Gesetz erlassen darf.
Der Schutz der Freiheit vor staatlichen Eingriffen wie vor privaten Oligopolen muss in der digitalen Welt neu gefasst werden.
Auf den Skandal folgt die Reform an den Graswurzeln: Künftig sollen im ADAC die Ortsvereine stärker das Sagen haben - ähnlich wie in einer politischen Partei.
Der Salafist Pierre Vogel darf Ende Juni in Offenbach predigen. Ein Verbot sei rechtlich nicht möglich, teilt die Stadt mit. Allerdings gibt es Auflagen für die Kundgebung.
Die rechtsextreme NPD ist mit mehreren Klagen gegen die Amtsführung und die Wahl des Bundespräsidenten gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht stellte klar: Das Staatsoberhaupt genießt weitreichende Freiheiten.
Das Verfassungsgericht prüft, ob große Summen des Unternehmensvermögens im Erbfall weiter steuerfrei bleiben dürfen. Kurz vor der Entscheidung fordert der Wirtschaftsweise Feld schärfere Regeln. Er will privates und Betriebsvermögen gleich behandeln.
Schon wieder haben die obersten Gesetzeshüter Sparpläne der portugiesischen Regierung kassiert. Warum mischen sie sich so oft ein? Und warum haben sie sich nie über das Schuldenmachen beschwert?
Erdogan ereifert sich: Einen CNN-Reporter nannte der türkische Premierminister bei einer Fraktionssitzung einen „Speichellecker“. Das Videoportal Youtube ist unterdessen im Land wieder erreichbar.
Das portugiesische Verfassungsgericht hat mehrere Sparbeschlüsse der Regierung aufgehoben. Unter anderem wird es keine Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst geben.
Mit dem „Google-Urteil“ begann eine Diskussion über Grundrechte im Internet. Erstmals stellte sich Europa gegen das amerikanische Verständnis digitaler Informationsfreiheit: Ein Gespräch mit dem Datenschützer Peter Schaar.
Ein Jahr ist es her, dass die Behörden in der Türkei Proteste im Istanbuler Gezi-Park brutal niederschlugen. Für das Wochenende hat die Opposition zu Gedenkveranstaltungen aufgerufen. Der Gouverneur kündigt ein hartes Vorgehen gegen Demonstranten an - 25.000 Polizisten und Dutzende Wasserwerfer stehen bereit.
Außenminister Steinmeier zeigt sich trotz verschiedener internationaler Krisenherde vorsichtig optimistisch. Ein F.A.Z.-Gespräch über die Folgen der Europawahl, die Krise in der Ukraine und das Verhältnis zu Russland.
Neue juristische Niederlage für die Regierung Erdogan: Nach dem Ende der Twitter-Blockade hat das türkische Verfassungsgericht angeordnet, auch die Sperrung des Videoportals Youtube aufzuheben.
Vor drei Jahren genehmigte die Bundesregierung einen Pilotversuch mit Riesen-Lastwagen. Manche sahen darin einen Verfassungsbruch. Doch der Feldversuch ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Martin Sonneborn und „Die Partei“ dürfen ins Europaparlament. Das droht nach der ersten Europawahl ohne Sperrklausel zu zersplittern. Könnte die Drei-Prozent-Hürde am Ende wieder eingeführt werden?
Erst hat er Vorlesungen gegen den Euro gehalten, dann kritische Bücher geschrieben und schließlich vor dem Verfassungsgericht geklagt. Ohne Erfolg. Jetzt will Joachim Starbatty den Euro aus dem Europäischen Parlament aus angreifen.
Von der modernen Bürgerrechtspartei zur linken Splittergruppe, die überall Nazis sieht: Den Linksradikalen der Piraten ist es auch diesmal gelungen, die Partei noch etwas unwählbarer zu machen.
Jeder zeigt sich am Wahlabend zufrieden. Verbittert sind nur die CSU, bei der es für Seehofer nun schwerer wird, sowie die FDP, deren Weg zurück äußerst steinig ist. Die Liberalen und die Union müssen über ihr Verhältnis zur AfD nachdenken.
Die Kritik am OMT-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank ist groß in Deutschland. Das Verfassungsgericht lehnt es ab. Hat nun ausgerechnet der Bundesfinanzminister das wirkungsvolle Instrument abgeräumt?
Bundestagspräsident Lammert verlangt ein neues Verfahren zur Wahl Verfassungsrichter. Es sei „beider Verfassungsorgane unwürdig“, wenn das Parlament erst nachträglich vom Wahlausschuss unterrichtet werde.
Auch die Karlsruher Richter dürfen mitunter an ihre Grenzen erinnert werden: Die Kritik von Bundestagspräsident Lammert ist berechtigt.
Der NSA-Untersuchungsausschuss hat mit der Sacharbeit begonnen und kritisch auf Amerikas Geheimdienst geblickt. Aber ebenso auf den BND.
Wenn die Politik nicht den Mut hat, selbst zu entscheiden, sollte sie sich nicht über die Urteile anderer beschweren. Das Verfassungsgericht überdehnt seine Zuständigkeit nicht. Ein Gastbeitrag des Bundesjustizministers.
Auf Google kommt eine Menge Arbeit zu - das steht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs fest. Was geschieht, wenn sich die amerikanische Zentrale des Suchmaschinenbetreibers weigert, einer Löschung nachzukommen?
Ein Putsch ist es nicht, aber die Verhängung des Kriegsrechts in Thailand könnte eine Wende in dem monatelangen Machtkampf sein. Das Militär wird das gespaltene Land so nicht versöhnen. Die Konfrontation droht sich noch zu verschärfen.
Die Lage in Bangkok spitzt sich zu: Das Kriegsrecht wurde verhängt, Soldaten marschieren in Thailands Hauptstadt auf. Das Militär behauptet, es handele sich nicht um einen Putsch.
Eine Gießener Hochschullehrerin klagt gegen die Reform der Professorenbesoldung von 2013. Auch manche Uni-Präsidenten kritisieren die Regelung - aber aus anderen Gründen.
Die EU darf den Nationalstaaten nicht die Souveränität rauben. Auch nicht durch die Hintertür.