Merkel, korrigiert
Scheitert das Recht – dann scheitert Europa wirklich.
Scheitert das Recht – dann scheitert Europa wirklich.
Sollen Lehrer als Bannerträger für Weltanschauungen und Religionen herhalten? Dann lebten wir wirklich in einem Obrigkeitsstaat. Davon aber gibt es anderswo schon genug.
Die öffentlich-rechtlichen Sender tun so, als wäre der Geldsegen durch den Rundfunkbeitrag eine Überraschung. Dabei war fest damit zu rechnen. Aber wissen die Anstalten noch, was ihr Auftrag ist? Ein Gastbeitrag.
Der Karlsruher Beschluss ruft die Fatalisten auf den Plan. Diese sollten besser mal das Kleingedruckte lesen: Die Glaubensfreiheiten dürfen nicht die Dienstpflichten beeinträchtigen.
In Thüringen haben Verkäufer künftig zwei freie Samstage im Monat. Doch, die, die sich darüber freuen sollten, sind sauer. Jetzt stellt sich die Frage: Wird die Regel zum Vorbild für andere Bundesländer?
Nach Ansicht Deutschlands ist der Reparationsstreit mit Griechenland geklärt. Für von der Wehrmacht während der Besatzungszeit begangene Massaker an griechischen Zivilisten haftet die Bundesrepublik Deutschland nicht. Gerichte teilen diese Einschätzung. Eine Analyse.
Wieder einmal steht das deutsche Filmfördergesetz zur Novellierung an. Doch was das System braucht, ist ein radikaler Wandel, damit nicht nur kommerzielle Filme profitieren.
Durch den Karlsruher Kopftuch-Beschluss erhält eine alte Debatte neuen Zündstoff: Sind kopftuchtragende Lehrerinnen geeignet, die pluralen Werte unserer Gesellschaft zu vermitteln? Pauschale Verdächtigungen helfen bei der Beantwortung dieser Frage nicht weiter.
Zwölf Jahre lang haben kopftuchtragende Frauen das Grundgesetz gegen das Bundesverfassungsgericht verteidigt. Für sie ist das Kopftuch-Urteil des 2. Senats eine Genugtuung, aber keine Befreiung. Befreit haben sie sich schon selbst.
Für Urlauber ist Thailand ein Traumziel. Für die Thailänder ist es ein Albtraum. Die Geschichte eines deutschen Fotografen im Land des Lächelns.
Dürfen Lehrerinnen im Unterricht Kopftuch tragen? Elternbeirat und Lehrerverband sind gegen eine Erlaubnis. Es gelte, die Neutralität in der Schule zu wahren. Die Religionsgemeinschaften halten dagegen.
Der Kopftuchbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes bedroht unser emanzipiertes Selbstverständnis. Vor allem für muslimische Schülerinnen ist er das falsche Signal.
Trotz des Kopftuch-Urteils setzt sich der CDU-Innenpolitiker Bosbach für ein Burkaverbot in staatlichen Räumen ein. Die Burka sei eine „kulturelle Abgrenzung“ zur Tradition unseres Landes.
In seinem jüngsten Urteil widerspricht Karlsruhe einem pauschalen Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Damit stärkt das Bundesverfassungsgericht die offene Gesellschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bei seiner Entscheidung, muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern zu erlauben, das wichtige Grundrecht auf Religionsfreiheit im Blick.
Am Freitag will das Bundesverfassungsgericht verkünden, ob Lehrerinnen doch mit Kopftuch unterrichten dürfen. Durch eine Panne ist das Urteil jetzt schon bekannt.
Die Schulgesetze mehrerer Bundesländer sind laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist rechtswidrig.
Historischer Weitblick, ökonomische Kurzsichtigkeit: Philipp Ther bilanziert die Versäumnisse in der jüngsten Geschichte Europas - und vernachlässigt den Westen des Kontinents.
Weil sie ihre Kinder nicht gegen Diphtherie, Tetanus und Polio impfen lassen wollen, hat ein Elternpaar gegen die Impfpflicht in Frankreich geklagt. Begründung: Eltern sollten frei entscheiden können, ob sie Impfungen für sinnvoll halten oder nicht.
Natürlich hatte niemand die Absicht, den Öffentlich-Rechtlichen mehr Geld zuzuschanzen. Jetzt sehen die Senderchefs 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen auf sich zukommen. Und werfen mit der größtmöglichen Nebelkerze.
Wer Teil einer „immer engeren Union“ sein will, muss sich an deren Grundregeln halten. Das gilt auch für Griechenland.
Südkoreas Verfassungsgericht hat ein Gesetz für ungültig erklärt, das Ehebruch mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Gegner der Entscheidung fürchten den Verfall der Sexualmoral. Luftsprünge machen indes nicht nur untreue Eheleute.
Ab einer Erbschaft von 20 Millionen Euro soll bald auch das Privatvermögen eines Betriebserben herangezogen werden, um die Steuerschuld zu begleichen. Unternehmenserben wehren sich gegen die neuen Pläne.
Die deutschen Makler sehen die Mietpreisbremse als verfassungswidrig an und wollen gerichtlich dagegen vorgehen. Derweil geht die neue Regelung dem Mieterbund nicht weit genug.
Nach dem jüngsten Urteil der Verfassungsrichter muss Wolfgang Schäuble die Erbschaftsteuer reformieren. Leider hält er sich nicht an den Rat der meisten Finanzwissenschaftler: „Keine Ausnahmen, niedrige Sätze für alle“.
Finanzminister Schäuble hat Kernpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer ausarbeiten lassen. Die Spitzenverbände der Wirtschaft befürchten neue Fesseln, vorsichtige Zustimmung kommt von den Grünen.
In Pakistan verfolgen Islamisten immer häufiger religiöse Minderheiten. Ermutigt werden sie durch ein aberwitziges Blasphemiegesetz. Der Staat schaut ohnmächtig zu.
Der Regelsatz für mindestens 4,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger und deren Kinder ist zu niedrig, sagt der Deutsche Gewerkschaftsbund und fordert einen Zuschlag. Aber ist das sinnvoll?
Sergio Mattarella, der im vierten Wahlgang zum neuen italienischen Staatspräsidenten gewählt worden ist, gilt als bescheidener, aber beharrlicher Kämpfer.
Der Finanzminister rechnet die kalte Progression klein. Die Abgeordneten werden schlecht informiert.
Dass der Bundestag für den Irak-Einsatz stimmen wird, gilt als sicher. Dabei ist die völkerrechtliche Legitimation der Ausbildungsmission fragwürdig. Die Opposition ist empört – doch eine Verfassungsklage scheint wenig aussichtsreich.
2011 hatte die Bundeswehr 132 Menschen aus Libyen ausgeflogen. Nun prüft Karlsruhe, ob das Parlament hätte befragt werden müssen. Wo liegt die Grenze zwischen humanitärer Rettungsaktion und militärischem Kampfeinsatz?
Die Handhabung des „Blasphemie“-Paragraphen 166 durch die Justiz ist völlig unbefriedigend. Diffamierung von Religion im Namen von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit kennt in Deutschland praktisch keine Grenzen.
Aus Sicht der Grünen-Fraktion hätte das Parlament dem Bundeswehreinsatz in Libyen 2011 zumindest nachträglich zustimmen müssen. Dem widerspricht Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Seit Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das letzte Wort.
Geht es um den Holocaust, ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt, denn das Verfassungsgerichts sieht die Bundesrepublik als Gegenentwurf zum NS-Staat. Wer dies leugnet, gefährdet den öffentlichen Frieden.
Steuererklärungen sind nicht nur Studenten ein Graus. Dabei können sich Bildungswillige viele Kosten erstatten lassen - wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.