Schweiz verbietet Großveranstaltungen
In einer Erklärung des Kabinetts hieß es, angesichts der Ausbreitung des Coronavirus habe der Bundesrat die Situation als „speziell“ im Sinne des Epidemiegesetzes eingestuft. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern dürfen nicht stattfinden.