Makler dürfen Provision nicht auf Wohnungssuchende abwälzen
Wer bestellt, der zahlt: Für Mieter ist das seit 2015 geltende Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen eine große Entlastung. Makler hingegen fürchten um ihr Geschäft. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt.