G-8-Gipfel am Lough Erne in Nordirland
Arbeitskostenindex und offene Stellen des ersten Quartals für die EU werden veröffentlicht. Auf Le Bourget eröffnet die Internationale Luftfahrtmesse.
Arbeitskostenindex und offene Stellen des ersten Quartals für die EU werden veröffentlicht. Auf Le Bourget eröffnet die Internationale Luftfahrtmesse.
Was immer man von der Kritik an der erfolgten Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hält: Man sollte deren Proponenten schon zu Wort kommen lassen, zumal im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zuletzt wurden sie dort von Moderatoren oder dem Publikum eher vorgeführt.
Zwei Tage lang haben Deutschlands oberste Richter über die Maßnahmen der Notenbank verhandelt und viele kritische Fragen gestellt. Zwei Experten schreiben, welches Urteil sie erwarten. Diskutieren Sie mit.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Tage über die EZB-Politik verhandelt und viele kritische Fragen gestellt. Zuviel sollte man nicht erwarten - Hauptzweck des Verfahrens ist dessen bloße Existenz.
Der Chef des Euro-Krisenfonds schimpft im F.A.Z.-Interview über den IWF und empfiehlt langfristig ein rein europäisches Krisenmanagement. Regling erwartet neue Aufgaben - und keine Hindernisse aus Karlsruhe.
In hundert Tagen wählen die Deutschen ein neues Parlament. Bislang ist davon nichts zu spüren. Aber das wird sich ändern, denn die Zeiten sind unruhig.
Karlsruhe hat das Ehegattensplitting verfassungsrechtlich armiert - so dass es kaum noch abgeschafft werden kann.
Die Märkte haben sich von der skeptischen Haltung des Verfassungsgerichts gegenüber dem EZB-Anleihekaufprogramm kaum beeindrucken lassen. Die Interpretation, dass Draghis Versprechen aus dem Jahr 2012 nicht wesentlich eingeschränkt wird, hat sich durchgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert Staatsanleihekäufe durch die Europäische Zentralbank. Nun schlägt Spaniens Außenminister vor, den ESM flexibler und schlagkräftiger zu machen.
Brücken sind gesperrt, Gleise überflutet, Tausende Mitarbeiter im Hochwassereinsatz. Die Bahn tut viel, lange Verspätungen aber sind nicht zu vermeiden.
Bundesbankpräsident Weidmann ist bereit, den Freiraum der EZB einzuschränken. EZB-Direktor Asmussen warnt hingegen davor, den EU-Vertrag zu ändern: Andere Länder schätzten den Artikel 123 weniger als die Deutschen - in diesem ist geregelt, dass die Notenbank keine Staaten finanzieren darf.
Auch an diesem Mittwoch befragt das Verfassungsgericht Sachverständige in Sachen Euro-Rettung. Der deutsche Ökonom Hans-Werner Sinn warnt vor Haftungsrisiken über mehrere Billionen Euro.
Europaparlamentschef Schulz verteidigt das umstrittene Anleihekaufprogramm OMT. Es habe die Risiken für Deutschland verringert. Auch IWF-Chefin Lagarde warnt das Verfassungsgericht - indirekt.
Das Verfahren zu EZB und ESM ist seine bisher größte Herausforderung: Der Karlsruher Verfassungsrichter Peter Huber war einer der scharfen Kritiker des Maastricht-Vertrages. Er ist ein Kenner und Liebhaber der direkten Demokratie.
Der deutsche Aktienmarkt tendiert am Mittwoch uneinheitlich. Die Unsicherheit um ein drohendes Ende der Phase ultraexpansiver Geldpolitik der Zentralbanken drückt weiter auf Stimmung.
Das Verfassungsgericht verhandelt über die umstrittene Rettungspolitik der EZB. Ein Urteil gibt es wohl erst im Herbst. Und vorschreiben kann das Gericht der EZB nichts. Aber das Gericht könnte sich die Bundesregierung vorknöpfen und „rote Linien“ festlegen. Eine Analyse.
Es wäre kein Drama, wenn Karlsruhe noch einmal „Ja, aber“ sagte zum ESM - solange das „aber“ laut genug ist und befolgt wird. Das Verfassungsgericht wird deshalb deutliche Worte wählen.
Haben Deutschlands oberste Richter bereits erkennen lassen, zu welcher Entscheidung sie tendieren? Nein, zumindest nicht explizit. Was aus der Rede der Richter herausgelesen werden kann.
Die Europäische Zentralbank muss sich in Karlsruhe rechtfertigen. Denn ihre getätigten und angekündigten Anleihkäufe sind umstritten. Am Ende geht es aber schlicht um die Frage, welche Solidarität die Europäer sich leisten wollen. Und können.
In Karlsruhe verhandeln Deutschlands oberste Richter die Geldpolitik der EZB. Hier lesen Sie, wie Bundesbankpräsident Weidmann und EZB-Direktor Asmussen argumentiert haben.
Die Verfassungsrichter ärgern sich, dass sie mancherorts für zahnlose Tiger gehalten werden. Ob das nun laufende Verfahren an dieser Wahrnehmung etwas ändert?
Heute geht es vor dem Bundesverfassungsgericht um den Rettungsfonds ESM, vor allem aber um Geldpolitik - oder, besser gesagt, um das, was die Europäische Zentralbank so nennt.
Am Mittwoch verhandeln die Karlsruher Verfassungsrichter über die Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank. Verwirrung herrscht über eine angebliche Grenze der Anleihekäufe der EZB. Die Zentralbank dementiert, dass es diese Grenze gibt.
Der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Volker Kauder, über Karlsruhe, die Drohnen-Affäre und Koalitionen. Thomas de Maizière sei der „richtige Mann, um aus den Vorgängen Konsequenzen zu ziehen“.
Der deutsche EZB-Direktor Jörg Asmussen warnt das Verfassungsgericht davor, ein umstrittenes Anleihekaufprogramm zu stoppen. Morgen wird in Karlsruhe die Euro-Rettung verhandelt.
Facebook, Google & Co. wissen alles über uns. Sogar, was wir morgen tun. Auf diese Daten sind alle scharf. Nicht nur der amerikanische Geheimdienst.
Kaum jemand erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht der EZB enge Fesseln anlegen wird. Das Verfahren hat aber ihren Spielraum schon verringert.
Nach dem Karlsruher Urteil zum Ehegatten-Splitting wird in der Union nun darüber debattiert, ob homosexuelle Lebenspartnerschaften auch im Adoptionsrecht gleichgestellt werden sollen. Sozialministerin von der Leyen bezieht eindeutig Position. Für Seehofer und Bouffier geht es um eine „Frage des Kindeswohls“.
Der Bundestag soll nach dem Willen der Union vor der Sommerpause das Steuerrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anpassen. Über das Adoptionsrecht wird weiter gestritten. Fraktionschef Kauder warnt vor einer „Politisierung“ des Verfassungsgerichts.
Im Gegensatz zur Union fordert Hessens FDP-Justizminister Jörg-Uwe Hahn ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. „Beim Adoptionsrecht sollten wir nicht erneut auf das Bundesverfassungsgericht warten, sondern vorangehen.“
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Homo-Ehe beim Ehegattensplitting hat die Unionsfraktion am Morgen beschlossen, noch vor der Sommerpause im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Darauf dringt auch die FDP.
Die Union ist empört, die Grünen jubeln über das Urteil zum Ehegattensplitting. Wie weit darf das Bundesverfassungsgericht gehen? Karlsruhes Weg zur Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft.
Herbert Landau stimmte gegen die steuerliche Gleichstellung von „Homo-Ehen“. Unter den verbliebenen Konservativen im Gericht gilt er als eher politischer Verfassungsrichter.
Das Bundesverfassungsgericht ist fast am Ziel: Bald wird die „Homo-Ehe“ gänzlich der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt sein. Auch Karlsruhe beteiligt sich an der Schleifung aller Unterschiede. Ein Kommentar.
Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Investoren sollen ihre Stimmrechte bewusst wahrnehmen. Dabei helfen ihnen Dienstleister. So mancher Konzern unterschätzt bislang deren Einfluss.