Die Nimmersatten
Auch wenn die Rundfunkgebühr deutliche Mehreinnahmen generiert - einige Intendanten fordern noch mehr Geld. Geht ARD und ZDF bald der Kraftstoff aus?
Auch wenn die Rundfunkgebühr deutliche Mehreinnahmen generiert - einige Intendanten fordern noch mehr Geld. Geht ARD und ZDF bald der Kraftstoff aus?
In Dänemark stehen die öffentliche Beleidigung von Religionen und die Schändung religiöser Symbole jetzt unter Strafe. Sollte uns das ein Beispiel sein? Oder haben wir nicht längst ein ungeschriebenes Blasphemie-Gesetz, das von islamistischen Terroristen diktiert wird?
Anders als das Bundesverfassungsgericht hat Finanzminister Wolfgang Schäuble keine Bedenken gegen die Anleihekäufe der EZB. Die habe es auch gar nicht so leicht.
Wieder bindet Karlsruhe den Europäischen Gerichtshof ein, um die EZB zu kontrollieren. Die EU ist keine uferlose Haftungsunion, sondern Rechtsgemeinschaft.
Das Bundesverfassungsgericht rügt wieder einmal die Staatsfinanzierung der EZB. Trotzdem wird die Geldschwemme weitergehen. Durch die Hintertür haftet der deutsche Steuerzahler – mit einer gewaltigen Summe.
Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen das laufende Anleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank – und lässt diese nun vom EuGH überprüfen. Was hat das zu bedeuten?
1977 war das blutigste Jahr des Terrors der Rote Armee Fraktion. Höhepunkt der Mord- und Entführungsserie der RAF war der „Deutsche Herbst“ mit der Todesnacht von Stammheim. Im FAZ.NET-Interview erinnert sich einer der Chefermittler der Bundesanwaltschaft an jene Zeit.
Anfang Juni erklärte das Bundesverfassungsgericht die Atomsteuer für verfassungswidrig. Eon erhielt mehr als drei Milliarden Euro zurück – und konnte seinen Gewinn jetzt erheblich steigern.
Der Menschenrechtsgerichtshof verhindert die Abschiebung eines Gefährders. Doch das ist nicht seine Aufgabe.
Vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für die Abschiebung von „Gefährdern“ gegeben. Nun verhindert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine der Abschiebungen.
Nach der Messerattacke eines abgelehnten Asylsuchenden ist die Debatte um die Abschiebung Ausreisepflichtiger abermals entbrannt. Die Zahlen für 2017 zeigen bisher einen deutlichen Trend.
Für ein Strafverfahren sind die Anschlagspläne oft nicht konkret genug, für eine Abschiebung aber soll es reichen. Das Bundesverfassungsgericht hält die Abschiebung von Gefährdern für rechtens.
Mallorca und die benachbarten Inseln wollen Stierkämpfe nur noch ohne Tötung oder Verletzung erlauben. Die spanische Zentralregierung will das nicht hinnehmen.
Kaum ein Thema spaltet in Spanien derart die Gemüter: Für die einen ist Stierkampf Kunst, für die anderen Barbarei. Jetzt wollen die Balearen die Tradition entschärfen. Die Stierkampf-Lobby ist empört.
Erziehungsrecht der Eltern und Erziehungsauftrag des Staates stehen gleichberechtigt nebeneinander. Aber was passiert, wenn die Schule etwas lehrt, das den Eltern missfällt – vor allem, wenn es um Sexualität und Religion geht? Ein Gastbeitrag.
Bedeutet die geplante Justizreform in Polen das Aus für die Gewaltenteilung? Und wie reagiert die EU auf das dortige Politikchaos? FAZ.NET gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bislang konnte Jaroslaw Kaczynski die Justiz in Polen fast ungestört gleichschalten. Doch nun sieht er sich dem Widerstand des Präsidenten Duda gegenüber. Der galt bislang als treuer Anhänger des „Präses“.
Durch eine Reform unterwirft Polens Regierung die Gerichte. Der starke Mann des Landes versucht nun, auch den letzten Widerstand zu brechen.
Der BGH verhandelt einen sehr speziellen Fall einer Wohnungskündigung sowie über einen Freispruch wegen Abrechnungsbetruges. Fed-Präsidentin Yellen spricht vor dem Ausschuss des Repräsentantenhauses.
Die Verfassungsrichter billigen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz. Die Spartengewerkschaften können aber weiterhin ihre volle Streikmacht ausspielen.
Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen dagegen abgewiesen. Zumindest in den wesentlichen Punkten.
Das Tarifeinheitsgesetz soll Machtkämpfe unter Gewerkschaften dämpfen. Nun entscheidet das Verfassungsgericht über diese Regeln – obwohl sie noch nie angewendet wurden.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zum Tarifeinheitsgesetz. Der BGH befasst sich im Eilverfahren mit einem Patentstreit um den Vertrieb eines wichtigen HIV-Medikaments.
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Außerdem hebt die Länderkammer nach Jahrzehnten die umstrittenen Urteile gegen Homosexuelle auf.
Ohne Grundgesetzänderung keine Öffnung der Ehe, heißt es. Aber das Bundesverfassungsgericht hat schon 1993 die Möglichkeit ins Auge gefasst, dass eine Definition des einfachen Gesetzgebers genügt.
Katalonien will illegal über die Abspaltung von Spanien abstimmen. Kompromisse sind nicht in Sicht. Zu Besuch in einer Region, die sich „Nation“ nennt.
In hessischen Gerichtssälen gilt für Juristen Kopftuchverbot. Eine Referendarin ist dagegen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – vergeblich.
Am Freitag hat der Bundestag mit großer Mehrheit die Ehe für alle beschlossen. Doch die CSU diskutiert weiter – auch über eine mögliche Verfassungsklage.
Justizminister Maas will beim G-20-Gipfel in Hamburg hart durchgreifen. Wer glaube, den Gipfel mit Krawallen und Gewalt begleiten zu müssen, habe jedes Demonstrationsrecht verwirkt. Die Linkspartei sieht angesichts hoher Auflagen das Versammlungsrecht in Gefahr.
Die Entscheidung im Bundestag ist gefallen. Doch der Begriff der Ehe wird im Grundgesetz nicht erläutert. Steht das Grundgesetz der „Ehe für alle“ entgegen?
Eine große Koalition des Gewissens will ein Fundament des Gemeinwesens durch ein einfaches Gesetz neu fassen, statt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das Grundgesetz zu ändern. Soll das etwa Schule machen?
Das Bundesverfassungsgericht untersagt der Hansestadt, Protestlager generell zu verbieten. Die Polizei stellt klar: Eine Erlaubnis ist das nicht.
Hamburg will ein G-20-Protestcamp im Stadtpark verhindern. Ein Gericht gab der Stadt zunächst Recht. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Sache anders.
Die Gegner des G-20-Gipfels geben nicht auf: Das Verbot ihres Protestcamps im Hamburger Stadtpark wollen sie nicht hinnehmen. Nun rufen sie das Bundesverfassungsgericht an.
Keine politische Kundgebung: Das Hamburger Oberverwaltungsgericht verbietet das geplante G-20-Protestcamp im Stadtpark. Gegnern des Gipfels bleibt nun nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Jedes Jahr erhält die rechtsextreme NPD mehr als eine Million Euro staatliche Förderung. Das ändert sich jetzt.