Keine Überraschung im Streit um Arbeitstempo
Die Anweisung an einen Richter, mehr Verfahren zu erledigen, hat der Dienstgerichtshof abermals als rechtmäßig beurteilt. Ein anderer Ausgang des vielbeachteten Verfahrens dürfte allenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht noch denkbar sein.