Braucht es eine Prozesskostenhilfe im Strafverfahren?
Im Zivilprozess gibt es das Instrument der Prozesskostenhilfe, das Strafprozessrecht kennt nur die notwendige Verteidigung. Viele Angeklagte sind deshalb vor Gericht unverteidigt. Sollte der Rechtsstaat hier großzügiger sein?