EU-Kommission leitet im Asylstreit neues Verfahren gegen Ungarn ein
Schutzsuchende können nicht mehr auf ungarischem Boden einen Asylantrag stellen, sondern müssen dies in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew tun. Für die EU-Kommission ist das eine rechtswidrige Einschränkung des Zugangs zum Asylverfahren.