Freimaurerloge nicht gemeinnützig
Wer nur Männer aufnimmt, ist nicht gemeinnützig, entscheiden die Bundesfinanzrichter. Deshalb haben traditionelle Freimaurerlogen keinen Anspruch auf Steuervorteile. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Wer nur Männer aufnimmt, ist nicht gemeinnützig, entscheiden die Bundesfinanzrichter. Deshalb haben traditionelle Freimaurerlogen keinen Anspruch auf Steuervorteile. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Wer an lokale Wählervereinigungen spendet, kann seine Aufwendungen nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Muss man außergewöhnliche Belastungen wie etwa Krankheitskosten tragen, kann man diese von der Steuer absetzen - vorausgesetzt sie überschreiten die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze. Diese Grenze wird nun geringer.
Bisher konnten Kindern von Pflegebedürftigen nach deren Tod den Pflegefreibetrag nicht bei der Erbschaftssteuer ansetzen. Dies ist nicht rechtens, urteilte der Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof hat übereifrige Finanzbeamte gemaßregelt: Der Fiskus darf von den Steuerzahlern nicht ohne Begründung verlangen, die Steuererklärung vorzeitig abzugeben.
Der Druck auf die Richter wächst seit Monaten. Nun haben sich auch die Juristen am Bundesfinanzhof Regeln verordnet, wie mit lukrativen Nebenjobs umzugehen ist.
Erwirbt man mit geschenktem Geld eine vermietete Wohnung, gilt das als „mittelbare Wohnungsschenkung“. Laut aktuellem Bundesfinanzhof-Urteil dürfen die Beschenkten Abschreibungen auf die Immobilie (AfA) weiterführen und diese steuermindernd bei ihren Vermietungseinkünften geltend machen.
Der Bundesfinanzhof sorgt mit einer komplizierten Entscheidung für Steuerentlastung. Davon profitieren können Menschen, die „außergewöhnlichen Belastungen“ stemmen mussten.
Einen ererbten Pflichtteilsanspruch müssen die Nachkommen selbst dann versteuern, wenn sie ihn gar nicht geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Sechs Prozent gibt es vom Finanzamt, wenn zu viel Abgaben gezahlt wurden. Eigentlich eine attraktive Geldanlage in Niedrigzinszeiten. Doch meist trifft die Zinslast den Steuerpflichtigen. Deswegen steigt der Druck, den Steuerzins zu senken.
Bisher konnten Arbeitnehmer ihre privaten Fahrkosten mit dem Dienstwagen nur zum ganz kleinen Teil absetzen. Das ändert sich nun. Der Bundesfinanzhof hat dabei geholfen.
Bei Dividenden außerhalb der EU gab es für deutsche Anleger bislang einen Wermutstropfen. Doch nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofes lohnt es sich genau hinzuschauen.
Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, über die Verlockung von Steueroasen und die Macht der großen Konzerne.
Wer durch die im Jahr 2005 geänderte Rentenbesteuerung steuerlich doppelt belastet wird, kann diesen Nachteil bereits zu Beginn des Rentenbezugs vor Gericht rügen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Nach der Erbschaftssteuer beginnt nun eine Diskussion über den Kinderfreibetrag. Die große Koalition hätte sie mit einem einfachen Schritt verhindern können.
Nachdem dem Urteil des Bundesfinanzhofs zu Beginn des Jahres beugt sich nun die Finanzverwaltung der Entscheidung und erkennt den Verfall bei Kauf- und Verkaufsoptionen steuerlich an.
Viele Steuerpflichtige klagen beim Bundesfinanzhof um ihr Recht. Doch auch andere Steuerzahler können Einspruch einlegen, wenn sie sich in einer vergleichbaren Situation wie die Klagenden befinden - und im besten Fall Geld vom Fiskus zurückbekommen.
Die Steuertricks von Cum-Cum und Cum-Ex liegen in einem rechtlichen Graubereich. Der Bundestag will sie nun unterbinden. Doch damit könnte er neue Lücken öffnen.
Anleger können auch die Verluste aus dem Verfall von Optionen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, im Rahmen der Abgeltungsteuer als negative Kapitaleinnahmen absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Eine Steuererklärung bringt einem Arbeitnehmer im Durchschnitt 900 Euro. Das ist ein üppiger Stundenlohn.
Das Bundesfinanzministerium hatte es abgelehnt, der Bundesfinanzhof anders entschieden: Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen sind künftig steuerlich absetzbar.
Kosten eines Hausnotrufs können teilweise von der Steuerschuld abgezogen werden. Das gilt auch beim „betreuten Wohnen“, wie jetzt der Bundesfinanzhof in München entschied.
Die Kosten für den häuslichen Arbeitsplatz lassen sich in der Steuererklärung meistens nicht geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof heute bekräftigt. Was Steuerzahler jetzt wissen sollten.
Wird ein Raum nur zeitweise für die Arbeit genutzt, erkennt ihn das Finanzamt steuerlich auch weiterhin nicht an. Das hat der Bundesfinanzhof in einer Grundsatzentscheidung klargestellt. Das Urteil betrifft Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.
Wer noch bis Jahresende aktiv wird, kann viel Geld sparen. Dann mal los. Wir haben die besten Tipps für Sie zusammengestellt.
Das deutsche Steuerrecht hat ein Herz für Tiere. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Wer privat in einem Hotel übernachtet, muss in manchen Städten einige Euro je Nacht Bettensteuer zusätzlich bezahlen. Zwei Hoteliers haben jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Ein Erbe kann das Haus der Eltern auch dann steuerfrei erwerben, wenn er nicht sofort in die Immobilie einzieht. So lautet ein Urteil des Bundesfinanzhof. Allerdings braucht es dafür gute Gründe.
Wer geringe Einkünfte besitzt, aber Kapitalerträge zu versteuern hat, der sollte schon mit der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung stellen. Denn wenn der Steuerbescheid schon rechtskräftig ist, kommt der Steuerzahler zu spät, urteilte am Mittwoch der Bundesfinanzhof.
Nachwuchs ist teuer – vor allem, wenn er studiert. Doch die Kosten müssen Eltern auch bei erwachsenen Kindern nicht allein tragen.
Einnahmen am Fiskus vorbei zu schleusen wird einfacher. Und das dank eines Urteils des Bundesfinanzhofes. Dabei gibt es eine sichere Methode, die Steuerbetrug in Gaststätten unmöglich macht.
Das Haustier in der Urlaubszeit in einem Tierheim oder privat betreuen zu lassen, ist teuer. Warum die Kosten nicht beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen? Bisher geht das nicht, aber ein aktuelles Urteil könnte das ändern.
Wer beim Grundstückskauf Vereinbarungen über eine Bebauung trifft, muss womöglich Grunderwerbsteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof klargesetllt.
Steuerzahler können für Kapitaleinkünfte keine Werbungskosten mehr geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil betrifft vor allem Steuerzahler mit höheren Kapitaleinkünften, aber insgesamt niedrigem Einkommen.
Rentner können laut Bundesfinanzhof die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in bestimmten Fällen in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Steuererklärungen sind nicht nur Studenten ein Graus. Dabei können sich Bildungswillige viele Kosten erstatten lassen - wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.