Hochstufung nach Hunderten Zitaten
Der Verfassungsschutz schweigt, doch mehrere Medien geben an, das AfD-Gutachten zu kennen. Mit welchen Zitaten soll demnach die Verfassungswidrigkeit der AfD belegt werden?
Der Verfassungsschutz schweigt, doch mehrere Medien geben an, das AfD-Gutachten zu kennen. Mit welchen Zitaten soll demnach die Verfassungswidrigkeit der AfD belegt werden?
Der Verfassungsschutz nennt die AfD öffentlich nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“. An der grundsätzlichen Einschätzung ändert das nichts. Die Entscheidung wirft gewichtige Fragen auf – für Staat, Gesellschaft und nicht zuletzt für die Partei und ihre Mitglieder selbst.
Bundeskanzlerwahl +++ AfD und Verfassungsschutz +++ Wissenschaftssprache +++ Historiker Gerd Krumeich
Das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD wirkt gelinde gesagt holprig. Doch strategische Erwägungen und PR dürfen für das Amt keine Rolle spielen.
Nicht nur die Kanzlerwahl war verstolpert, auch das versprochene harte Grenzregime kollidiert heftig mit der Realität. Bei Maybrit Illner wurde nun der neue Innenminister Alexander Dobrindt gegrillt, und zwar von gleich vier kritischen Frauen.
Warum der Verfassungsschutz die AfD doch nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“ nennt, wie das Grundgesetz nach dem gescheiterten ersten Kanzlerwahlgang den Weg wies – und eine Überraschung an der Spitze des Justizministeriums.
Der Verfassungsschutz hat mit seinem AfD-Gutachten die Verbotsdebatte neu entfacht. Daran ändert auch die jüngste Stillhaltezusage nichts. Ein Plädoyer für einen verantwortungsbewussten Diskurs jenseits reflexhafter Forderungen.
Die AfD veröffentlicht ihre Klageschrift. Neben der Hochstufung bewertet der Anwalt der Partei auch die Umstände der Bekanntgabe als rechtswidrig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vorerst ausgesetzt. Hintergrund ist ein Eilantrag der Partei.
Wie sollen die öffentlich-rechtlichen Sender mit der AfD umgehen? Wer meint, man müsse sie ausblenden, jetzt, da der Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ausweist, macht es sich zu leicht.
Wir klären, worauf es juristisch im Bundestag nach der fehlenden Mehrheit im ersten Kanzlerwahlgang ankam, und stellen die neue Bundesjustizministerin vor. Außerdem: Rechtsfragen zur Neueinstufung der AfD durch den Verfassungsschutz.
Kaum ist die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft, wird der Chef des Verfassungsschutzes in Potsdam gefeuert. Warum? Die Auskünfte der Innenministerin befremden auch Parteifreunde.
Auch in Brandenburg gilt die AfD nun als gesichert rechtsextrem. Doch Landesinnenministerin Lange erfuhr wohl erst Wochen später davon. Der Verfassungsschutzchef musste deshalb gehen.
Sollen wir nur glauben, nicht aber wissen, dass die AfD eine rechtsextremistische Bestrebung ist? Der Geheimdienst muss seine Gründe offenlegen.
Die Folgen der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ sind noch nicht absehbar. Ein Abgeordneter im Bundestag zieht für sich Konsequenzen.
Brandenburgs Verfassungsschutzchef Müller verliert seinen Posten. Die Entscheidung kommt überraschend – mitten in der Debatte um rechtsextreme Netzwerke und die AfD.
Der Verfassungsschutz muss seine Einstufung der AfD vor Gericht begründen. Selbst wenn er recht bekommt: Es gibt keine Pflicht, einen Verbotsantrag zu stellen.
Nach der Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Die AfD wertet ihre Hochstufung und deren Bekanntgabe als rechtswidrig.
Hessens Europa-Minister Manfred Pentz will es internationalen Gesprächspartnern nicht zumuten, sich mit einer gesichert rechtsextremen Partei an den Tisch zu setzen. Seine erste Ausladung ist sehr kurzfristig.
Führende Unionspolitiker stehen einem AfD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. „Man muss die AfD nicht wegverbieten“, sagt der designierte Innenminister Dobrindt. Das Auschwitz-Komitee fordert Konsequenzen.
Die SPD will auf Erfahrung und auf neue Gesichter setzen. Scholz wünscht sich „Respect“. Und die Kritik von US-Außenminister Rubio an der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch sorgt für Verärgerung in Berlin. Der F.A.Z. Frühdenker.
Dürfen AfD-Mitglieder in Zukunft noch verbeamtet werden? Das ist eine der Fragen, die das politische Berlin seit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch beschäftigen. Die Antworten unterscheiden sich.
Wer glaubt, man komme der AfD nur mit dem Verfassungsschutz oder einem Parteiverbot bei, begeht einen Fehler mit fatalen Folgen für die Demokratie. Und wie es juristisch ausgeht, ist längst nicht ausgemacht.
Bündnisse gegen Rechts fordern nach der Bewertung des Verfassungsschutzes ein sofortiges Verbotsverfahren – und rufen zu Protesten am 11. Mai auf.
Nachdem der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, meldete US-Außenminister Marc Rubio sich polternd zu Wort. Das Auswärtige Amt gibt auf X kontra.
Der Verfassungsschutz muss seine Ansichten genau belegen. Die AfD lebt vom Zündeln. Ein Verbotsverfahren bleibt zweifelhaft. Gute Politik hilft.
Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes sehen sich die Verfechter eines AfD-Verbotsverfahrens bestätigt. Sie wollen, dass es nun schnell kommt. Die Spitzen von Union und SPD sind zurückhaltender.
Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Im Bundestag wird dadurch das Dilemma der wehrhaften Demokratie noch einmal größer.
„Passdeutsche“, „Großer Austausch“, „Umvolkung“, „Messermigranten“ – unter anderem mit diesen Wörtern und Chiffren begründet der Verfassungsschutz nach Informationen der F.A.Z. die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch.
Die Sozialdemokratin Carmen Wegge erwartet einen neuen Verbotsantrag gegen die AfD. Schwarz-Rot müsse darüber diskutieren, was aus der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ folgt.
Drei Stufen gibt es, wenn der Verfassungsschutz mögliche Demokratiefeinde prüft. Was die Hochstufung der AfD bedeutet – die wichtigsten Antworten.
Der Verfassungsschutz hat die AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, wie die Behörde in Köln mitteilte. Sie begründete dies mit „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung“. Seit 2021 war der Bundesableger der Partei ein Verdachtsfall.
Der Verdacht, dass die AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt, teilt der Inlandsgeheimdienst mit. Die AfD will dagegen klagen.
Die Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz ist abgeschlossen: Die gesamte Partei gilt nun als „gesichert rechtsextremistisch“. Und: Union und SPD wagen den dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Droht erneut das Aus in Karlsruhe oder Luxemburg?
Der Staat hat viele Möglichkeiten, um verfassungsfeindlichen Parteien auch ohne ein formelles Verbot entgegenzutreten. Gleichzeitig garantiert das Grundgesetz die Chancengleichheit aller Parteien – ein Spannungsverhältnis, das grundlegende Fragen aufwirft.
Die anhaltende Debatte über den richtigen Umgang mit der AfD zeigt, wie schwer wir uns mit potentiell verfassungsfeindlichen Parteien tun. Gegen sie vorzugehen ist genauso riskant, wie nichts zu tun. Gibt es einen Ausweg aus dem Dilemma?