Das Grauen im Kalmenhof wird wieder gegenwärtig
Auf dem Areal der einstigen „Euthanasie“-Anstalt dürften sich noch unentdeckte Kindergräber befinden. Der geplante Verkauf des Krankenhauses rückt damit in weite Ferne.
Auf dem Areal der einstigen „Euthanasie“-Anstalt dürften sich noch unentdeckte Kindergräber befinden. Der geplante Verkauf des Krankenhauses rückt damit in weite Ferne.
Einige Mediziner in Hessen sollen viel Geld zurückzahlen, weil sie Patienten besonders häufig zu Hause behandeln. Für den Nachwuchs haben sie deshalb einen einfachen Rat.
Notwendige Klarstellungen: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe macht nicht die Ärzte strafbar, und erlaubtes Töten lässt sich nicht begrenzen.
In der Tötungsanstalt in Hadamar wurden während des National-sozialismus 1000 Patienten aus Frankfurt vergast. An sie und rund 9000 weitere Euthanasie-Opfer erinnert ein Denkmal auf dem Goetheplatz.
In der Debatte um den Tod mit staatlicher Beihilfe macht Udo Di Fabio den kulturellen Kontext wieder sichtbar. Dafür wählt er ein sehr scharfes Beispiel.
Zur „Neuordnung“ Osteuropas durch Hitler ist es zum Glück nicht gekommen. Blick auf ein wenig erforschtes Kapitel der Geschichte.
Wer einem anderen Menschen am Lebensende ein Begleiter sein will, der kämpft häufig mit seinen eigenen Ängsten und Unsicherheiten. In Letzte-Hilfe-Kursen gibt es Rat für solche Momente – und Denkanstöße.
Es ist 72,2 Tonnen schwer und ist Fahrzeugen nachgebildet, mit denen Menschen im „Dritten Reich“ zu sechs Tötungsanstalten gebracht wurden. Das Kunstwerk zur Erinnerung an diese „Euthanasie“-Aktion kommt nun nach Frankfurt.
Noch sind die Gründe des Urteils zum Rechtsanspruch auf Suizidhilfe nicht veröffentlicht, da werden die Hintergründe bekannt. Der Schweizer Verein „Dignitas“ führte einen Fall für einen Musterprozess herbei.
Das Bundesverwaltungsgericht begründet einen Rechtsanspruch auf Suizidhilfe aus dem Giftschrank. Einwände werden mit der Autonomiefloskel abgefertigt.
Erst die Kranken, dann die Juden: Zwei Ausstellungen dokumentieren nationalsozialistische Verbrechen auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion. Offenbart wird eine doppelte Geschichte der Vernichtung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und in den fünfziger Jahren sollen fragwürdige Medikamententests in Gießen stattgefunden haben. Ein Medizinhistoriker der Uni geht den Hinweisen nach.
Vor 20 Jahren erhielt die Palliativmedizin in der Stadt einen wichtigen Schub. Es ist viel erreicht worden. Aber es gibt keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen.
Was tun, wenn die kasernierte Volkskinderei der Kitas die Rente der Eltern nicht zahlen will? Mit einem Bündel von grenzhumanen Maßnahmen könnte trotzdem ein System entstehen, mit dem alle Beteiligten mittelgut leben und besser sterben werden
Seit 2014 können unheilbar kranke Kinder und Jugendliche in Belgien beantragen, aktiv beim Sterben unterstützt zu werden. Der erste Fall wurde am Wochenende publik. Jetzt reagierten Vertreter der katholischen Kirche und Patientenschützer.
Zwei Busse aus Stein sollen an prominenter Stelle in Frankfurt an die Ermordung Behinderter in der NS-Zeit erinnern.
Das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ wird heftig kritisiert. Jetzt ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden.
Das Verfahren gegen den Vorsitzenden des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ wurde zwar abgelehnt. Aber zu feiern hat Roger Kusch trotzdem nichts – denn der neue Paragraph 217 lässt ihm und seinem Verein keinen Spielraum.
Anfang November hat der Bundestag geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe verboten. Wie soll die Medizin jedoch mit dem Sterbewunsch mancher Todkranker umgehen? Die Ärztin Johanna Allmann hat sich intensiv damit beschäftigt.
Die Entscheidung des Bundestages zur Suizidbeihilfe lässt vor allem eine Frage offen: Warum soll sich die Verwerflichkeit derselben eigentlich an ihrer Geschäftsmäßigkeit festmachen?
Die Befürworter ärztlicher Suizidhilfe sind selten um Argumente verlegen. Doch was taugen sie? Oft erweist sich genau das Gegenteil dessen als richtig, was auf den ersten Blick keinen Widerspruch duldet.
Wer im Namen der Selbstbestimmung Hilfe beim Selbstmord verlangt, muss Ärzten auch erlauben, Patienten zu töten. Die Abgeordneten müssen wissen, wohin eine Liberalisierung führen kann.
Wie soll eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids aussehen? Darüber berät am Freitag der Bundestag. Die Anträge reichen vom generellen Verbot der Hilfe zur Selbsttötung, bis zur Erlaubnis von Vereinen für Sterbehilfe. Ein Überblick.
Schmerz, Qual, Krankheit und Tödlichkeit hängen in vielen Fällen nicht zusammen. Der Wunsch nach Selbsttötung bleibt etwas Furchtbares. Es gibt hier kein kleineres Übel.
Jeder Abgeordnete, der am Freitag im Bundestag für die Suizidbeihilfe stimmt, stellt sich über das Recht. Eine Tötungslizenz wäre die letzte biopolitische Enthemmung. Ein Gastbeitrag.
Kurz vor der Bundestagsdebatte über ärztliche Suizidbeihilfe fragte man bei „Hart aber fair“ nach der moralischen Pflicht zum Töten. Eine Diskussion über die Gratwanderung zwischen Normalfall und Grenzfall.
Eine Woche vor der Abstimmung im Bundestag über die Sterbehilfe wollen namhafte Befürworter von ihren Gesetzesentwürfen plötzlich nichts mehr wissen. Das kann nur einen Grund haben.
Ein Meilenstein im Projekt der Moderne? Die Ärzte Gerrit Hohendorf und Fuat Oduncu und der Philosoph Robert Spaemann argumentieren für ein Verbot der abrufbaren Suizidhilfe.
Die zwölf Jahre alte Andrea löste in Spanien eine Debatte über Sterbehilfe aus. Ihre Eltern stritten für das Recht, das Leben ihrer Tochter beenden zu dürfen. Nun ist das Mädchen gestorben.
Am Fall der zwölf Jahre alten Andrea hatte sich in Spanien eine Debatte über aktive Sterbehilfe entzündet. Nach einem wochenlangen Streit mit den Eltern willigten die Ärzte nun ein, das Leben des Mädchens nicht weiter künstlich zu verlängern.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen musste nach einem Unfall ihres Vaters über Leben und Tod entscheiden. Und das zu einer Zeit, als „Sterbehilfe tabuisiert wurde“.
Ein genereller Anspruch auf ärztliche Suizidhilfe setzt wichtige Grundsätze des ärztlichen Ethos außer Kraft. Das gilt aber auch für das Verbot einer gewissenhaften Abwägung, die sich aus der Teilnahme an der Lebensgeschichte eines Patienten und aus dem intensiven Gespräch mit ihm ergibt.
Die todkranke Britanny Maynard hatte ihren Kampf um selbstbestimmtes Sterben öffentlich gemacht und damit in Amerika eine Debatte ausgelöst. Ein neues Gesetz in Kalifornien soll nun begleiteten Suizid für Sterbenskranke ermöglichen.
Mit großer Mehrheit hat das britische Unterhaus die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abgelehnt. 330 von 448 Parlamentariern votierten gegen den parteiübergreifenden Gesetzentwurf.
Soll man geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbieten? Juristische Einwände gegen das Gesetzesvorhaben überzeugen kaum: Sie beruhen auf empirischen Fehlannahmen.
Die Gesetzeslage zur Sterbehilfe ist in Deutschland lückenhaft. Anfang Juli debattierte der Bundestag deshalb mehrere Gesetzentwürfe - gegen die nun jedoch der Wissenschaftliche Dienst verfassungsrechtliche Bedenken äußert.