Bundestagsjuristen kritisieren Vorratsdaten-Gesetz
Zwei Gutachten des Bundestags halten das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungskonform. Die Experten beklagen unter anderem einen mangelnden Schutz bestimmter Berufsgruppen.
Zwei Gutachten des Bundestags halten das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungskonform. Die Experten beklagen unter anderem einen mangelnden Schutz bestimmter Berufsgruppen.
Es ist eine unendliche Geschichte: Geheimdienste wollen, dass man ihnen stetig die Befugnisse erweitert. Nicht einmal die Enthüllungen rund um NSU und NSA konnten daran etwas ändern. Im Gegenteil.
Datenschützer wollen an diesem Samstag in Frankfurt demonstrieren. Wie passend, dass just in dieser Woche die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung beschloss.
Die Grünen klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Alles andere wäre unglaubwürdig. Erstaunlich dagegen ist der Widerstand in der SPD.
Die Grünen halten den neuen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Ähnliches ist auch aus der SPD-Basis zu hören. Die Parteiführung zerstreut aber den Eindruck, es könnte zu einer Rebellion kommen.
Die Koalition hat einen Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Demnach sollen Inhalte von Telefonaten und E-Mails nicht angetastet werden. Genutzt werden sollen die Daten nur bei bestimmten Straftaten.
Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist mitnichten ein besonders schwerer Grundrechtseingriff. Es handelt sich um ein Verkehrsdatenregister.
Wer ist die Bürgerrechtspartei in Deutschland? Grüne und SPD wollen den Platz der FDP einnehmen. Doch die wehrt sich.
Dass es nun ein neues Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gibt, ist naheliegend. Denn der Staat braucht die Informationen, um bestimmte Delikte aufzuklären.
Justizminister Maas hatte einen Kampfauftrag: Er sollte sich um die Freiheit und die Bürgerrechte kümmern. Nun muss er ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, das er nie gewollt hat.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers sollen die Telekommunikationsanbieter künftig IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen gespeichert werden.
Trotz aller Rhetorik: Vorratsdatenspeicherung ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Zudem ist die sichere Aufbewahrung nicht garantiert.
Im Interview spricht die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, über die Attraktivität des Richterberufs, das staatliche Rechtsprechungsmonopol und die Vorratsdatenspeicherung.
Seit Juli 2014 ist sie Präsidentin des Bundesgerichtshofs. Der F.A.Z. hat Bettina Limperg nun ihr erstes größeres Interview gegeben. Darin plädiert sie grundsätzlich für eine Vorratsdatenspeicherung. Die Leihmütterschaft sieht sie mit Skepsis.
Die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung war bisher nicht überzeugend. Die Koalition hat genug Anschauungsmaterial, um es nun besser zu machen.
Viele Sozialdemokraten hatten eigentlich gehofft, die Vorratsdatenspeicherung sei erledigt. Nun bringt ausgerechnet der Vorsitzende Gabriel das Thema wieder auf - und sorgt für Unruhe in der eigenen Partei.
Die Bundesregierung bereitet laut Medienberichten einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung vor. Die Opposition sieht darin einen Generalverdacht gegen alle Bürger. Und auch die SPD stellt sich gegen das Vorhaben.
Die Geschäftsbedingungen von Facebook sind neben dem Gebaren von Google die größte Überwachung. Dagegen ist die Vorratsdatenspeicherung ein Witz.
Einfach mal anlasslos alles speichern: Auch krasses Ermittlungsversagen bei bestem Datenbestand hält deutsche Behörden und Politiker nicht davon ab, den Generalverdacht gegen das Volk zu fordern.
Die große Koalition spielt das altbekannte Spiel: Warten auf Brüssel, Warten auf Karlsruhe. Wenn das so weitergeht, steht die Politik unter Generalverdacht.
Norbert Lammert und Angela Merkel haben zwei Reden gehalten, die sich jeder anhören sollte. Sie waren ein Weckruf für alle Muslime in Deutschland, aber auch für alle anderen Bürger.
Der Bundestag diskutiert über Islamismus. Die Bundeskanzlerin stellt sich vor die Muslime in Deutschland. Ein Generalverdacht verbiete sich. Doch sie richtet auch eine Forderung an die Angehörigen des Islam.
Kanzlerin Merkel hat in einer Regierungserklärung die Anschläge von Paris als Ausfluss des „blanken Hasses des internationalen Terrorismus“ bezeichnet, dem man sich nicht beugen dürfe.
Brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung, schärfere Gesetze oder vor allem mehr Geld für die innere Sicherheit? Die Anschläge in Frankreich haben alte Debatten darüber wieder angeheizt. Bundeskanzlerin Merkel versucht zu deeskalieren.
Die Gewerkschaften der Polizei sprechen sich eindringlich für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung aus. Es geht auch darum, koordiniertes Vorgehen mehrerer Täter wie in Paris schneller zu erkennen.
Die CSU fordert eine Verschärfung des Strafrechts als Reaktion auf den Pariser Anschlag. Der Vorschlag stößt auf Ablehnung: Die SPD bezeichnet die Behörden als „bestens gerüstet“ für die Terrorbekämpfung. Auch ein Unionspolitiker warnt vor einem Hochschaukeln.
Was soll der Staat dürfen und was nicht? Der demnächst aus seinem Amt scheidende Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke spricht sich für eine neue Debatte über Datenschutz und Polizeibefugnisse aus.
Seit November 2012 registriert die Finanzaufsicht Bafin Beschwerden von Kunden über ihre Anlageberater. Verbraucherschützer sind skeptisch, die Finanzbranche beklagt Bürokratie und die Gewerkschaft Verdi Datensammelwut.
London will in Rekordzeit neue Sicherheitsgesetze verabschieden. Aus Russland meldet sich dazu der Whistleblower Edward Snowden zu Wort, denn er sieht die Bürgerrechte gefährdet.
Nach der raschen Freilassung mutmaßlicher Kinderporno-Händler fordert die CDU ein strengeres Vorgehen und will etwaige Gesetzeslücken prüfen. Auch die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung wird wieder bemüht.
Die Vorratsdatenspeicherung wird zum Streitthema zwischen Bund und Ländern. Während Bundespolitiker immer weiter von dieser Art der Verbrechensbekämpfung abrücken, sprechen Landespolitiker von einem „Verfolgungsvakuum“.
Die Strafverfolgungsbehörden geraten in Zeiten des Internets zunehmend ins Hintertreffen. Ihnen mangelt es an gespeicherten Daten, während das Internet vor angeblicher „Überwachung“ abgeschirmt wird.
Streit in der Union beim Thema Vorratsdatenspeicherung: Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Strobl plädiert für einen deutschen Alleingang, Innenminister de Maizière sieht das anders.
Ministerpräsident Albig profiliert sich auf der Bühne Berlin – und an der Förde hält man zu ihm. In der Bundespolitik macht er sich vor allem als Kritiker der großen Koalition bemerkbar.
Die Vorratsdatenspeicherung wäre ein Mittel, um den Datenschutz nicht der privatwirtschaftlichen und nachrichtendienstlichen Anarchie preisgeben zu müssen. Karlsruhe, Europäischer Gerichtshof und NSA-Affäre weisen den Weg, aber die Politik traut sich nicht.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes verstärken sich die Zweifel an einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Datenschutzbeauftragte Voßhoff hält ein nationales Gesetz für sinnlos. Die Linkspartei fordert, komplett auf die Speicherung zu verzichten.