Führungskräfte im Visier der Ermittlungsbehörden
Strafrechtliche Risiken im Arbeitsrecht setzen die Unternehmen unter Druck – von Abfindungsverhandlungen bis zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Wann Strafrecht greift, ist oft unklar.
Mit einer Petition hat eine Kölnerin eine Gesetzesänderung angestoßen. Sie soll es Frauen ermöglichen, sich gegen unerwünschte sexualisierte Aufnahmen zur Wehr zu setzen.
Strafrechtliche Risiken im Arbeitsrecht setzen die Unternehmen unter Druck – von Abfindungsverhandlungen bis zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Wann Strafrecht greift, ist oft unklar.
Ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer fristlos und zeigt ihn an. Dieser schweigt im arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit – und beruft sich auf das laufende Strafverfahren. Das sieht das Landesarbeitsgericht allerdings anders.
Die Jüdische Studierendenunion Deutschland legt den Wissenschaftsministern der Länder Forderungen zum Vorgehen gegen Antisemitismus vor. Seit zwei Jahren fühle man sich im Stich gelassen.
Nicht jede Grenzüberschreitung ist ein Fall für die Justiz. Das wäre nicht nur das Ende der Justiz, sondern auch der Kommunikation.
Verboten, aber unter Bedingungen straflos: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 zur Abtreibung hat Auswirkungen auf das Strafrecht. Diese sind zum Teil unlogisch und widersprüchlich.
Ein Richterspruch, ein Wahlverbot: Der Fall Le Pen legt die Grenze zwischen Strafe und Demokratie bloß. Wenn Gerichte Politiker ausschließen, stellt sich die Frage: Wer definiert die Spielregeln der Wählbarkeit?
Die Kirche hat ein eigenes Strafrecht: Heute gilt diese katholische Tradition als Skandal. Der Missbrauchsprävention hat der evangelische Verzicht darauf allerdings auch nicht geholfen. Die Essener Gespräche loten das Dilemma aus.
Studenten errichten Gaza-Protestcamps an deutschen Hochschulen. Wie soll die Gesellschaft damit umgehen? Vier Wissenschaftler haben eine klare Position.
Trotz Protests darf in Hamburg eine weitere Demonstration der Gruppe „Muslim Interaktiv“ stattfinden – unter strengen Auflagen. Die Bundesinnenministerin kündigt ein „sofortiges hartes Einschreiten“ an, sollte gegen Juden gehetzt werden.
„Geh doch zur Polizei“: Das ist bei sexueller Gewalt leichter gesagt als getan. Nur eine von zehn Vergewaltigungen wird überhaupt angezeigt. Wieso ist das so? Eine Spurensuche.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Strafrecht verschärfen, um die Vorbereitung von Terroranschlägen strenger zu ahnden. Doch die Pläne verwechseln Polizei- und Strafrecht – und führen zu absurden Strafdrohungen.
Der Rechtswissenschaftler Bernhard Kempen erhält den Preis für Wissenschaftsfreiheit. Die Verleihung wird zum Testfall auf deren Grenzen.
Natürlich kann man über Strafrecht reden. Aber dann sollten wir auch darüber reden, welche Antwort die Rechtsordnung auf all die Externalitäten gibt, die unser Lebensstil in anderen Weltregionen erzeugt.
In Folge 278 fordert Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) eine neue Strafnorm, um das Existenzrecht Israels zu schützen. Mit dem Medizinrechtsprofessor Gunnar Duttge analysieren wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Selbsttötung.
Es gibt innerkirchlichen Widerspruch gegen den Vorschlag der EKD, Schwangerschaftsabbrüche künftig teils außerhalb des Strafrechts zu regeln. Der Plan bereite ihm „große Sorge“, sagt der CDU-Abgeordnete Thomas Rachel.
Die EKD will Schwangerschaftsabbrüche künftig mit abgestuften Schutzfristen regeln. Bis zur 12. Woche sollen Abbrüche erlaubt sein. Die Beratungspflicht soll dagegen bleiben.
Die EU will sich besser vor dem verdeckten Einfluss ausländischer Mächte schützen. Das deutsche Strafrecht müsste angepasst werden.
Sozial Schwache werden vor Gericht nicht strukturell benachteiligt.
Geht es um Freibad-Krawalle oder Klimaaktivisten, wird immer wieder die Forderung erhoben, Straftäter möglichst noch am selben Tag zu verurteilen. In Folge 266 des F.A.Z. Einspruch Podcasts klären wir, in welchen Fällen das in Betracht kommt.
Sterbewillige sollten es einfacher haben, wenn sie sich beim Suizid helfen lassen wollen. Dem Bundestag lagen zwei Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vor – beide fielen bei den Abgeordneten durch.
Wer Frauen misshandelt, ist ein Fall für den Strafrichter. Aber Erwachsene müssen nicht generell vor Zumutungen geschützt werden, die sie selbst suchen.
Die Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann betreffen zwar noch nicht das Strafrecht – sie zwingen aber zu Urteilen.
Gut gemeinte Appelle bringen niemandem etwas: Elisa Hoven und Thomas Weigend widmen sich heiklen Fragen des Strafrechts, lassen es allerdings an theoretischer Fundierung mangeln.
Sollen Abtreibungen künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden? Darüber berät eine Kommission im Auftrag der Ampel. Der Deutsche Juristinnenbund plädiert dafür.
In die Debatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe zeichnete sich bislang für keinen der drei Anträge eine Mehrheit im Bundestag ab. Das könnte sich jetzt ändern.
Nach den ersten Aktionen der Letzten Generation wurden schnell Rufe nach einer Verschärfung des Strafrechts laut. Nun fand im Bundestag eine Sachverständigen-Anhörung statt. Deren Einschätzung ist ziemlich einhellig.
Die Bundesinnenministerin ist nach den Silvesterkrawallen nun doch für eine Änderung am Strafgesetzbuch. Wer Polizei oder Rettungskräfte in einen Hinterhalt lenkt, soll härter bestraft werden. Ein Nachbarland sei ein mahnendes Beispiel.
Carles Puigdemont wird nicht mehr „Anstiftung zum Aufruhr“ vorgeworfen. Trotz der Strafrechtsreform drohen ihm aber weiter bis zu acht Jahre Gefängnis, sollte er nach Spanien zurückkehren.
Nach zahlreichen Angriffen auf Polizei- und Einsatzkräfte in der Silvesternacht diskutiert die Politik über die Folgen. Die Innenministerin will die bestehenden Gesetze konsequent anwenden. Das geht vielen nicht weit genug.
Zeitgemäßer und etwas schlanker soll das Strafgesetzbuch demnächst daherkommen. Marco Buschmann nennt Beispiele für „totes Holz“ – Paragraphen, die überarbeitet gehörten.
Vor seiner Wahl zum Präsidenten im vergangenen Jahr hatte Hakainde Hichilema in Sambia Reformen versprochen. Das Strafrecht wird nun liberaler.
Peter Feldmann kann sich nicht darauf zurückziehen, er habe über den Arbeitsvertrag seiner Frau bei der Arbeiterwohlfahrt nichts gewusst. Er versteht einfach nicht, worum es bei der Vermeidung von Korruption geht. Ein Gastbeitrag.
Wer seine Strafe nicht zahlen kann oder will, muss ins Gefängnis. Daran gibt es schon lange Kritik. Minister Buschmann will das Strafrecht nun reformieren – und damit mehrere Ziele gleichzeitig erreichen.
Bundesjustizminister Buschmann hat die Abschaffung als „überfällig“ verteidigt. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei „eine Verurteilung zu viel“.
Ein Entwurf der linken Minderheitsregierung stößt im Parlament auf große Zustimmung. Damit ist die Einwilligung der Frau ausschlaggebend für einen sexuellen Kontakt. Von den Konservativen kommt Kritik.
Auch der gebotene Widerstand gegen einen Aggressor kann in Unrecht umschlagen. Ist im Ukrainekrieg dieser Punkt in Sicht? Ein Gespräch mit dem Strafrechtler Reinhard Merkel, einem Mitverfasser des von „Emma“ veröffentlichten Offenen Briefes.