Zur rechten Zeit
Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der NPD zustellen. Das Urteil zeigt: Auch Geschmackloses darf gezeigt werden. Das unterscheidet den liberalen Staat von Regimen, die festlegen, was geschmackvoll ist.
Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der NPD zustellen. Das Urteil zeigt: Auch Geschmackloses darf gezeigt werden. Das unterscheidet den liberalen Staat von Regimen, die festlegen, was geschmackvoll ist.
Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der NPD zustellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte die sächsische NPD-Fraktion, die erreichen wollte, dass eine Broschüre an alle Leipziger Haushalte verteilt wird.
Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sieht keinen Widerspruch zwischen seiner Darstellung und den Angaben der Bundesanwaltschaft über den V-Mann Thomas S. im Zuge der NSU-Ermittlungen. Innenminister Friedrich verteidigt Henkel.
Die Mitgliedstaaten sind Herren der Verträge. Falls die EZB die Geldwertstabilität vernachlässigt und vertragswidrig handelt, muss Deutschland nicht folgen.
Ein 20 Jahre alter Deutsch-Afghane ist in Bonn unter dem Verdacht festgenommen worden, als „Statthalter“ für die „Islamische Bewegung Usbekistan“ in Deutschland Kämpfer angeworben zu haben.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger glaubt nicht, dass die Blasphemie-Gesetze verschärft werden müssen, um Schmähungen zu verhindern: Mit Vorschriften zum Schutz von Religionen könne auch Missbrauch betrieben werden, sagte sie der F.A.Z.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso will eine europäische Einlagensicherung. Im Interview sagt er, warum die Deutschen trotzdem nicht die Einlagen der Spanier sichern sollen - und er erklärt seine Vision einer politischen Union.
Die Bestätigung des Rettungsfonds ist zwar ein wichtiger Etappensieg für Angela Merkel. Doch das Urteil von Karlsruhe birgt Fallstricke.
„Wir müssen jetzt beginnen, Europa neu aufzustellen und stärker zu machen“: Außenminister Guido Westerwelle spricht mit der F.A.Z. über das Karlsruher Urteil, Europas Zukunft und die Wahl in den Niederlanden.
Es gibt so gut wie nichts, was es nicht gibt im Netz der Netze: Geniales, Interessantes, Nützliches und herrlich Überflüssiges. Diesmal: Tetris für Fortgeschrittene.
Die Finanzminister der 17 Eurostaaten haben die von den Karlsruher Richtern formulierten Bedingungen für die Ratifizierung des ESM-Vertrags gebilligt. Alle seien sich einig gewesen, sagt Eurogruppenchef Juncker.
EZB-Chef Mario Draghi hat erklärt, das Misstrauen der deutschen Bevölkerung gegen seinen Kurs in der Euro-Krise erschwere seine Arbeit. Würde der Bundestag ihn auffordern, sich dort zu rechtfertigen, „würde ich dieser Einladung gerne nachkommen“.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag setzt die Diskussion über die Folgen ein. Beachtung finden vor allem die Passagen zur EZB: Sie darf keine Staaten finanzieren - jetzt geht es darum, was das bedeutet.
Eine bayerische Brauerei darf weiterhin natürliches Mineralwasser als „Biomineralwasser“ anbieten, entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings müssten Erwartungen des Kunden eingehalten werden.
Statt inhaltlich zu reagieren, feilscht Occupy in Frankfurt um jeden Quadratmeter Boden, um jeden Fetzen Zeltbahn. Dabei ist gerade die Form das größte Problem von Occupy.
Einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum Euro-Rettungsfonds ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet. Rechtliche Folgen hat das zunächst allerdings nicht.
In der Strategie von EU-Kommissionspräsident Barroso ist die Bankenunion nicht auf eine einheitliche Bankenaufsicht durch die EZB beschränkt. Die in Deutschland beschworene Gefahr, dass deutsche Sparer für marode Banken haften, ist nicht gebannt.
Nach dem Euro-Urteil des Verfassungsgerichts sind viele Leute unsicher, was sie mit ihrem Geld machen sollen. Diese Tipps geben erfahrene Vermögensverwalter.
Die mutmaßliche Terroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft. Das hat der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Das iPhone 5 wird in Deutschland vorerst nur im Netz von T-Mobile das volle Tempo beim Datenturbo LTE erreichen können. In 60 Städten setzt die Telekom auf das 1800-Mhz-Frequenzband.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes feiern die Kläger. Noch nie hat das Gericht der Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages nur unter Bedingungen zugestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt. ARD und ZDF waren dabei. Journalisten können aber nur noch das Desaster öffentlicher Meinungsbildung dokumentieren.
„Decision Day“: Die Welt schaute am 12. September 2012 auf Karlsruhe. Der Hype um das Urteil des Verfassungsgerichts zum ESM ist vor allem ein Zeichen von Überdruss - zum Nutzen von Bundeskanzlerin Merkel.
Der deutsche Aktienmarkt tendiert wenig verändert. Die Augen richten sich auf die nach Börsenschluss anstehende Zinsentscheidung der amerikanischen Notenbank - Händler rechnen mit einer entsprechenden Zurückhaltung im Vorfeld. Nach Einschätzung vieler Volkswirte wird die Fed am frühen Abend in den Vereinigten Staaten eine weitere geldpolitische Lockerung verkünden. Ökonomen halten gar ganz neue Maßnahmen und unbegrenzte Anleihekäufe für möglich.
Hannelore Kraft und die neue Innenausstattung des Landtags konkurrieren um die Aufmerksamkeit der Abgeordneten. Die Opposition kritisiert fehlende Zukunftsvisionen.
Die Vorgaben aus Karlsruhe sind eine Ohrfeige für manch überhebliche Finanzpolitiker. Brisant sind aber insbesondere die Ausführungen zur Rolle der EZB. Bei unvoreingenommener Lektüre des Urteils erklären die Richter schon die jetzige Praxis der Zentralbanker für illegal.
In der Europa-Politik darf sich Deutschland nicht treiben lassen - darin kann man das starke Signal des Verfassungsgerichtsurteils zum ESM sehen. Berlin steht dabei unter der Aufsicht von Karlsruhe.
Es hätte ein dramatischer, ein schlimmer Tag werden können. Im Bundestag aber herrscht nach Zustimmung des Verfassungsgerichts zum ESM und Fiskalpakt überparteiliche Erleichterung.
Die Karlsruher Richter haben der Ratifizierung des ESM-Gesetzes keine unüberwindbaren Hürden in den Weg gestellt. Doch das Urteil ist eine Mahnung an die Kanzlerin, für ihre Europa-Politik zu werben. Jetzt ist der Zeitpunkt, eine öffentliche Europa-Debatte zu führen.
In ihrem Dienstsitz „Waldstadt“ trotzen die Karlsruher Richter dem Druck durch Bürger, Politik, Märkte, Zahlen und Zeit. Sie ziehen sich auf den Schutz der Verfassung zurück.
Im Europäischen Parlament ruft das Karlsruher Urteil zum Europäischen Stabilitätsmechanismus fast einhellige Freude hervor – und ein englischer Earl wird zum Gespött.
Bundeskanzlerin Merkel sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt. In der Generaldebatte im Bundestag sagte sie, man habe „super gearbeitet“. Die Opposition warf der Regierung Versagen vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte der Präsident des Gerichts, Voßkuhle.
Das Verfassungsgericht hat den Rettungsfonds ESM unter Auflagen erlaubt - jetzt soll er am 8. Oktober seine Arbeit aufnehmen. Die Kanzlerin nennt das Urteil ein „starkes Signal an Europa“. Und die Erkenntnis setzt sich durch: Das Gericht will nicht, dass der Rettungsfonds Kredit von der EZB bekommt.
Texas Instruments präzisiert die Prognose, Russland verschärft die Kontrolle über strategische Unternehmen. Chinas Leistungsbilanzüberschuss fällt und die Maschinenbauaufträge in Japan steigen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für den Euro-Rettungsschirm tendiert der deutsche Aktienmarkt freundlich, auch wenn das Urteil mit Auflagen verbunden ist.