Buchungsportale dürfen Anbieter-Daten im Netz abgreifen
Die Billigfluglinie Ryanair muss nach einem Grundsatzurteil einem Internet-Reisevermittler Zugang zu Flugdaten gewähren. Durch dieses Geschäftsmodell werde Ryanair im Wettbewerb nicht in unlauterer Weise behindert, entschied der BGH.