DFB-Sportgericht bestätigt Urteil
Die Strafen für die Eintracht wegen Verfehlungen ihrer Fans bleiben bestehen: Nur 20.000 Zuschauer gegen Leverkusen, 50.000 Euro Geldstrafe. Der Bundesligaklub geht in die Berufung.
Die Strafen für die Eintracht wegen Verfehlungen ihrer Fans bleiben bestehen: Nur 20.000 Zuschauer gegen Leverkusen, 50.000 Euro Geldstrafe. Der Bundesligaklub geht in die Berufung.
Am Freitag startet die 3. Fußball-Liga in ihre fünfte Saison. Mit unterschiedlichen Saisonzielen, aber großer Zuversicht nehmen die drei Hessen-Clubs Darmstadt, Offenbach und Wehen Wiesbaden das neue Spieljahr in Angriff.
Der Vierfachmörder aus Karlsruhe litt unter Spielsucht. Sie könnte Hintergrund der Tat sein. Die Polizei hat ihre Ermittlungen gut zwei Wochen nach dem Geiseldrama abgeschlossen. Unklarheiten bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung bestätigt, nach der ein Gericht sich bei der Verurteilung von Gewalt- und Sexualstraftätern eine spätere Sicherungsverwahrung vorbehalten kann. Jeder Fall müsse aber einzeln detailliert geprüft werden.
Der Buchsbaumzünsler frisst sich durch die badischen Buchsbaumbestände. Hobbygärtner haben Tränen in den Augen. „Da wurden Lebenswerke vernichtet.“
Dass Asylbewerber auch nach wie vor nur das Nötigste zur Verfügung gestellt bekommen, ist vertretbar. Ein würdevoller Umgang mit Flüchtlingen hängt nicht allein von der Höhe der Leistungen ab.
Die Höhe der staatlichen Geldleistungen für Asylbewerber in Deutschland verstößt laut einem Urteil des Verfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Die Bezüge wurden seit 1993 nicht mehr erhöht.
Der Länderfinanzausgleich ist ein Auslaufmodell. Doch bislang ist noch jeder Versuch einer durchgreifenden Reform der Finanzverfassung gescheitert. Wer der Gewinner einer neuerlichen Umstrukturierung sein könnte, ist längst nicht so klar, wie Bayern tut.
Bayern wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Das beschloss das schwarz-gelbe Kabinett in München. Bis zum Herbst soll die Klageschrift erstellt werden.
Ein generelles Verbot von Beschneidungen wäre unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar. Doch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist für den Rechtsstaat mindestens so elementar wie Glaubenssätze für die Religion.
Bayern will beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Das soll Seehofers Kabinett an diesem Dienstag beschließen. Der Freistaat werde nicht länger „Jahr für Jahr Milliarden in ein unfaires Transfersystem“ zahlen, sagt CSU-Generalsekretär Dobrindt.
In der ENBW-Affäre wird schonungslos offengelegt, dass die baden-württembergische CDU aus zwei verfeindeten Clans besteht. Auch der Misserfolg nach der Mappus-Ära ändert daran wenig.
Wegen Randale eigener Fans muss sich Eintracht Frankfurt am Freitag wieder vor dem DFB-Sportgericht verantworten. Nach dem ersten Urteil dürfte sie für das erste Heimspiel gegen Leverkusen am 25. August nur 20.000 Tickets verkaufen.
Bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren zur Euro-Rettung hatte Gerichtspräsident Voßkuhle schon angedeutet, dass sich das Gericht etwas mehr Zeit lassen will. Jetzt hat das Gericht den Termin bekanntgegeben.
Frankreichs Präsident Hollande hält das Rahmengesetz für den Fiskalpakt für ausreichend und will die sogenannte Schuldenbremse nicht in die französische Verfassung aufnehmen.
Bundestagspräsident Lammert hat vorgeschlagen, die Richter des Bundesverfassungsgerichts künftig von allen Abgeordneten des Bundestags wählen zu lassen.
Karlsruhe steht unter Zeitdruck. Binnen zwei Monaten will das Bundesverfassungsgericht gründlich über ESM und Fiskalpakt entschieden haben.
Die Tätigkeit einer Kölner Tagesmutter in einer Wohnung bleibt bis auf weiteres untersagt. Der Bundesgerichtshof weist die Sache aus formalen Gründen zurück – und zeigt einen Ausweg.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem Rückkauf der EnBW-Aktien wird auch gegen den Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley, Notheis, ermittelt.
Auch Jens Weidmann sollte vor dem Verfassungsgericht seine Sicht auf die Euro-Rettungspolitik erläutern. Seine Skepsis gegen milliardenschwere Rettungsfonds machte er deutlich: „Mit schierer Größe können wir die Probleme nicht lösen“, sagte der Bundesbankpräsident.
Dass sich das Verfassungsgericht im Eilverfahren zum Fiskalpakt und dem ESM die nötige Zeit nimmt, ist schon die erste Entscheidung in diesem Verfahren: Es ist ein Zeichen der Ruhe gegen das Diktat europäischer Hektik und chronisch nervöser Märkte.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den Klagen gegen ESM und Fiskalpakt. Obwohl es ein Eilverfahren ist, will sich das Gericht Zeit nehmen. Die Folgen sind alles andere als klar.
Nach dem Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen hofft Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf „ein klärendes Wort eines obersten Gerichts“. Unterdessen spricht der Deutsche Botschafter in Israel mit Knesset-Abgeordneten über das Urteil.
Die Verfassungsrichter sollen über die Euro-Rettung urteilen. Die Entscheidung fällt ihnen schwer. Was Gerichtspräsident Voßkuhle bislang sagte, klingt nicht danach, als werde Karlsruhe sich dem Marsch in die Transferunion in den Weg stellen.
Das Verfassungsgericht verhandelt den ganzen Tag über den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt. Für die Bundesregierung verteidigt Wolfgang Schäuble die Vorhaben. Gleich zu Beginn warnt er vor schwerwiegenden Konsequenzen.
Alcoa schreibt einen kleinen Verlust im zweiten Quartal, AMD leidet unter schwächelnden Verkäufen in Europa und Chinas Importe verlangsamen sich unerwartet stark.
Das Verfassungsgericht verhandelt heute über den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt. Die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin wird auf der Seite der Kläger Platz nehmen. Im Interview erklärt sie, warum.
Das Euro-Krisenmanagement wird ab heute vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Der Druck auf die Richter nimmt immer mehr zu: Im Vorfeld äußern Europaparlamentarier Zweifel an der Sachkenntnis und fordern, die besondere Situation der Politik mitzubedenken.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Eilanträge gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM und den Fiskalpakt. Wie nervös das viele macht, zeigen die verbalen Rempeleien Richtung Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht, das über die deutsche Euro-Rettungspolitik entscheidet, hat längst die Rolle einer Opposition übernommen. Es ist ein Ort der Überzeugungsarbeit.
Bundespräsident Gauck hat Kanzlerin Merkel aufgefordert, den Bürgern „sehr detailliert zu beschreiben“, was die nun geplanten Maßnahmen zur Euro-Rettung bedeuten. Zu den Klagen gegen ESM und Fiskalpakt sagte er im Sommerinterview des ZDF: „Ich bin froh, dass dieser Weg beschritten wird“.
Das Bundesverfassungsgericht muss unter den Augen der Welt einen Beschluss über das Euro-Rettungsgesetz fassen. Lassen die Richter den Bundespräsidenten unterschreiben, dann gibt es kein Zurück mehr.
Boxtrainer Werle bereut, Thompson nicht auf den Kampf gegen Klitschko vorbereitet zu haben. Jetzt drückt er ihm nur noch die Daumen.
Mit dem Urteil gegen die RAF-Terroristin Verena Becker geht ein 21 Monate währender Prozess zu Ende. Zu seinem Beginn schien es, als könnte mit dem Verfahren ein ganzes Kapitel bundesrepublikanischer Geschichte aufgearbeitet werden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das frühere RAF-Mitglied Verena Becker am Freitag wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Davon gelten zwei Jahre und sechs Monate schon als verbüßt.
172 deutsche Ökonomen fordern in einem offenen Protestbrief die Bürger dazu auf, die Politiker vor den Folgen ihrer Rettungspolitik zu warnen. Danke für diesen Weckruf! Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass Karlsruhe die Notbremse zieht.