Machtverschiebung in Karlsruhe?
Der Bundesrat muss zwei neue Richter an das Bundesverfassungsgericht wählen – die erstarkten Grünen müssen sich an das Vereinbarte halten.
Der Bundesrat muss zwei neue Richter an das Bundesverfassungsgericht wählen – die erstarkten Grünen müssen sich an das Vereinbarte halten.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bestätigt. Das Gericht sei ein besonderer Ort, an dem der Neutralität staatlicher Vertreter besonderer Bedeutung zukomme.
Die Begrenzung der Honorare auf Mindest- und Höchstpreise wurde vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Seitdem unterliegen Honorarklagen einem hohen Risiko.
Hätte der TÜV Rheinland Brustimplantate zertifizieren dürfen, die billiges Industriesilikon enthielten? Der BGH hat beschlossen, dass eine Pflichtverletzung weiter geprüft werden muss. Damit widerspricht es vorangegangenen Urteilen.
Von einem „entgrenzten“ Verfassungsgericht, das sich zum Ersatzgesetzgeber aufspielt, kann nicht die Rede sein. Seiner Gestaltungsmacht sind (unsichtbare) Grenzen gesetzt, an die zu erinnern lohnt. Ein Gastbeitrag.
Keine Autonomie ohne Normalisierungsdruck: Karlsruhe fordert den Gesetzgeber auf, die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu regulieren, statt sie zu verbieten. Ein Befreiungsschlag.
Muslimischen Rechtsreferendarinnen kann das Tragen eines Kopftuchs im Gerichtssaal untersagt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Das Urteil zur Sterbehilfe hat fundamentale Folgen. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich über alles hinweg, was der Gesetzgeber in sorgfältiger Abwägung entschieden hat.
Die Politik reagiert irritiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Es lässt den Bundestagsabgeordneten wenig Spielraum.
Das Verfassungsgericht hat in einem überraschend klaren Urteil das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Was folgt daraus? Dieses und weitere Themen besprechen wir in der neuesten Folge des F.A.Z Einspruch-Podcasts.
Bestimmte Werbedienstleister dürfen die Wortkombination „Black Friday“ künftig nicht mehr verwenden. Dies hat nun das Bundespatentgericht in der Auseinandersetzung um rechtmäßige Lizenzgebühren entschieden.
Rund 714.000 Anträge wurde im vergangenen Jahr in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz registriert – 13 Prozent mehr als 2018. Der Grund dafür ist nicht irreguläre Migration.
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe lässt der Mainzer Bischof keinen Zweifel an seiner ablehnenden Haltung aufkommen. Sterbende sollten an der Hand eines Menschen sterben und nicht durch sie.
In einer Erklärung drücken die beiden großen Kirchen ihre Besorgnis über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur assistierten Sterbehilfe aus. Die SPD fordert von Gesundheitsminister Spahn schnell klare Regeln für Ärzte und Patienten.
Die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung könnte nach dem Karlsruher Urteil zur Sterbehilfe Normalität werden. Jetzt ist wieder der Gesetzgeber gefragt – damit Selbstbestimmung nie zur Fremdbestimmung wird.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die entsprechende Norm des Strafgesetzbuchs für nichtig – und entscheidet erstmals, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ enthält.
Gegen den Autofahrer, der beim Rosenmontagszug in Volkmarsen mehr als 60 Menschen verletzt haben soll, ist Untersuchungshaft angeordnet worden. Ihm werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.
Schwerkranke, Ärzte und Sterbehilfevereine haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe geklagt. Nun steht das Urteil an.
Schwertkämpfe, Gewandungszelte und Hennamalereien sorgen für magische Momente beim Mittelalterlich Phantasie Spectaculum im Karlsruher Schlosspark.
Vor 75 Jahren gaben die Sirenen in Pforzheim das Signal „Akute Luftgefahr“. Es war der folgenreichste Angriff auf eine deutsche Provinzstadt. Drei Zeitzeugen erinnern sich an die Bombennacht.
Nach dem Attentat von Hanau will die Bundesregierung keine neuen Gesetze. Aber die bestehenden Regeln sollen konsequenter angewendet werden.
Der Iraker Taha A.-J. soll als IS-Kämpfer eine Jesidin als Sklavin gehalten und deren Tochter verdursten haben lassen. Auch seine Frau, die Deutsche Jennifer W., muss sich derzeit vor Gericht verantworten.
Gerade erst hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus beschlossen, und schon kommt der nächste Anschlag. Was können Politiker da noch tun? Die Minister bleiben ruhig.
Postkolonialer Diskurs in Zürich: Dort sind Kunstwerke und Kultobjekte ausgestellt, die der Ethnologe und Kunsthändler Hans Himmelheber in den Dreißigern aus Kongo nach Deutschland schickte.
Nach der Gewalttat mit neun Toten in Hanau ruft der Bundespräsident zu gelebter Rücksichtnahme und Solidarität auf. Dies sei „das stärkste Mittel gegen den Hass“, sagte er bei einer Mahnwache in der hessischen Stadt. Die Tat verurteilte er als „brutalen Akt terroristischer Gewalt“.
Der hessische Innenminister sagt, der mutmaßliche Täter von Hanau sei vorher nicht polizeilich bekannt gewesen. Es soll sich um einen Mann namens Tobias R. handeln. Er soll am Mittwochabend mindestens zehn Menschen und sich selbst umgebracht haben.
CDU-Bundestagsfraktion lässt den Berliner Mietendeckel vom Verfassungsgericht prüfen. Bereits 190 Abgeordnete sollen die Klage unterstützen.
Bei den Razzien am Freitag war ein Verdächtiger nicht festgenommen worden: Er soll ein Informant innerhalb der mutmaßlichen rechten Terrorzelle gewesen sein.
Eine überregionale rechtsextreme Terrorzelle stand offenbar kurz davor, einen schweren Anschlag zu verüben. Die Mitglieder fanden sich wohl im Netz und radikalisierten sich. Nun kam heraus, welche Pläne sie hatten und wie sie gestoppt wurden.
Ob eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hängt auch vom Verhalten ihres Führungspersonals ab. Und hier marschiert die AfD bewusst in Richtung Verfassungsfeindlichkeit.
Die Männer waren während mehrerer Razzien in sechs Bundesländern festgenommen und im Laufe des Samstags dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe vorgeführt worden.
Sie wollten durch Anschläge die Staats- und Gesellschaftsordnung erschüttern. Auch wenn über die konkreten Pläne des rechtsextremen Terrornetzwerks noch wenig bekannt ist, scheinen die Indizien für ihre Festsetzung ausreichend.
Sicherheitsbehörden haben eine mutmaßliche Terrorgruppe zerschlagen: Sie habe geplant, mit Anschlägen auf Politiker, Asylsuchende und Personen islamischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen.
Für jedes Budget: Die Art Karlsruhe will unbedingt die Messe im Südwesten für alle Teile des Publikums bleiben.
Der Manager eines Maschinenbauers soll militärische „Endempfänger“ nach Russland geliefert haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Haftbefehl gegen den Mann erlassen.
Das Frankfurter Landgericht muss sich noch einmal mit dem Fall des früheren Eschborner Bürgermeisters Geiger befassen. Der BGH will es so. Weshalb die Causa Geiger nicht enden soll.