Merkels Paukenschlag
Natürlich hat Angela Merkel nur per Videoschalte mit Emmanuel Macron konferiert. Aber gedanklich ist sie nach Paris gefahren. Die EU soll nun Schulden-Neuland betreten. Der F.A.Z. Newsletter für Deutschland.
Natürlich hat Angela Merkel nur per Videoschalte mit Emmanuel Macron konferiert. Aber gedanklich ist sie nach Paris gefahren. Die EU soll nun Schulden-Neuland betreten. Der F.A.Z. Newsletter für Deutschland.
Die Gesetze zu Kohleausstieg, Wind- und Solarkraft kommen nicht voran. Berlin will Verbraucher und Wirtschaft in der Rezession nicht zusätzlich belasten. Die Strompreise dürften trotzdem weiter steigen.
Zwei Eltern sind mit ihren Eilanträgen gegen die Masen-Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Damit bleibt die seit März geltende Regelung bestehen.
Stephan Harbarth ist frisch gewählter Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Sein Plan war das nie. Jetzt muss er die Wogen in Europa glätten.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich gegenüber dem Europäischen Gerichtshof in Zurückhaltung geübt, solange es ging. Doch irgendwann musste Karlsruhe Luxemburg in die Schranken weisen. Das ist jetzt geschehen. Ein Gastbeitrag.
In Latein lernt man halt doch fürs Leben. Und sei es nur, um Urteile des Verfassungsgerichtes zur EZB richtig zu deuten. Es ist ein „ultra vires“, mit dem sich Karlsruhe mit Gott und der Welt anlegte.
Die Grenzkontrollen zu Frankreich werden gelockert. Zur weiteren Pandemie-Bekämpfung müssten die Infektionsketten grenzüberschreitend nachverfolgt werden. Können die deutschen und französischen Gesundheitsämter das leisten?
Eigentlich hätte der Bundesrat am Freitag zwei neue Bundesverfassungsrichter wählen sollen. Doch die SPD kann sich nicht auf einen Kandidaten einigen. Wird es erstmals ein früherer DDR-Bürger?
Nach zwölf Jahren verlässt Andreas Voßkuhle das Bundesverfassungsgericht. Sein Nachfolger Stephan Harbarth war zuvor erfolgreicher Wirtschaftsanwalt und Berufspolitiker – beides sorgt für Kritik.
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet das Kaufprogramm der EZB. Das Urteil zeigt, wie wenig fundiert die Argumente der Richter sind. Ein Gastbeitrag.
Die Union debattiert über das Karlsruher EZB-Urteil: Wie weit soll die europäische Integration getrieben werden? Bundestagspräsident Schäuble mahnt in der F.A.Z. zur Einigkeit: Man müsse das Urteil respektieren, ohne die Unabhängigkeit von EZB und Bundesbank in Frage zu stellen.
Das Urteil aus Karlsruhe zur EZB-Geldpolitik birgt Gefahren. Zwischen der EU und Deutschland droht ein Konflikt mit gravierenden Folgen – auch für die europäische Integration.
Bauherren, Architekten und Ingenieure hofften auf eine klare Ansage vom Bundesgerichtshof, wie die Vergütung zu regeln ist. Doch Karlsruhe bleibt eine Antwort schuldig.
In ihren Regelungen zum Online-Banking warnten Banken ihre Kunden lange vor Alternativen wie der „Sofortüberweisung“. Schon das Bundeskartellamt hatte das moniert – und sieht sich nun durch Karlsruhe bestätigt.
Jedes EU-Organ muss zumindest das Bemühen zeigen, sich an rechtliche Bindungen zu halten. Erst recht die EZB, die nun wegen Corona wieder die große Kanone lädt.
Der deutsche Atomausstieg rückt immer näher. Mit den Kühltürmen des AKW Philippsburg bei Karlsruhe sind zwei Relikte des Atomkraft-Zeitalters schon jetzt verschwunden. Für den neu entstandenen Platz gibt es auch schon Pläne.
Die Anspannung im Bundestag scheint gewichen, auch die Kanzlerin wirkt gelöster. Merkel verbreitet Zuversicht – und antwortet mit Angriffslust. Auch bei anderen Themen als Corona.
Die Kanzlerin äußert Verständnis für die EZB – und erläutert, wie die EU-Regierungen auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts reagieren sollten.
Die Kanzlerin warnt davor, sich im Kampf gegen das Coronavirus auf den erzielten Erfolgen auszuruhen. Die schärfste Kritik aber richtet sie Richtung Moskau.
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im nächsten Jahr wird immer unwahrscheinlicher. Neben Sachsen-Anhalt und Sachsen kommt jetzt auch Widerstand aus Thüringen.
In der Union ist ein Streit über das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgebrochen. Hauptakteure sind zwei Bewerber für die Kanzlerkandidatur, um die es während der Corona-Krise still geworden war.
Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz sieht in der Schlecker-Pleite einen Fall für den Bundesgerichtshof. Seiner kürzlich erfolgten Niederlage vor dem Frankfurter Oberlandesgericht möchte er mit einer Nichtzulassungsbeschwerde entgegenwirken.
Verfassungsrichter Peter M. Huber war Berichterstatter im EZB-Verfahren. Im Gespräch verteidigt er das Urteil, spricht über die Krise der europäischen Rechtsgemeinschaft und eine drohende Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission.
Ein Richter sieht in der Aufforderung, seine Erledigungszahlen zu steigern, einen Eingriff in seine Unabhängigkeit und spricht von einem politischen Verfahren. Der Bundesgerichtshof hat seine Klage nun abgewiesen.
Die EU-Kommission erwägt ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Karlsruher EZB-Urteils. Aus Brüsseler Sicht hat das Bundesverfassungsgericht europäisches Recht gebrochen. Aber was könnte Deutschland überhaupt tun?
Offene Fragen zum Eigentümerwechsel belasten die Waffenschmiede. Doch im Tagesgeschäft zeigen sich erstmals Erfolge.
Die Europäische Zentralbank hat in einer Woche Anleihen für 45 Milliarden Euro gekauft. Ist das unter anderem auch eine Reaktion auf das deutsche Bundesverfassungsgericht?
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen war schon Anfang April über die Zusammenarbeit zwischen dem Bonner Virologen Streeck und der Agentur Storymachine informiert.
Der Mörder der Mainzer Schülerin Susanna muss lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt.
Nach Meinung des früheren Unionsfraktionschefs steht EU-Recht nicht immer über nationalem Recht. Sein Mitkonkurrent um den CDU-Parteivorsitz Röttgen dagegen nennt das Karlsruher Urteil „fatal“ und sieht einen unlösbaren Konflikt.
In Stuttgart rechnet der Veranstalter der Corona-Demonstrationen künftig mit bis zu 60.000 Teilnehmern. Die Polizei schwankt zwischen Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit – und will vor allem eins nicht: zu repressiv vorgehen.
Wie kann die Europäische Zentralbank die Verhältnismäßigkeit von Anleihekaufprogrammen sichern? Zwei Frankfurter Wissenschaftler haben sich Gedanken gemacht. Klar ist: Für die EZB gibt es gleich mehrere Gründe, ihre Strategie zu überprüfen.
Die Richter in Karlsruhe hätten leicht voraussehen können, dass sie Beifall von der falschen Seite bekommen. Das kann sich Brüssel nicht bieten lassen.
Karlsruhe findet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes „schlechterdings nicht nachvollziehbar“. Diese Wortwahl ist für Europa schlechterdings ein Desaster.
Das Fichtelgebirge hatte es schon vor der Corona-Krise nicht leicht. Daher wissen sie im Norden Bayerns aber auch, wie man schwere Zeiten übersteht.
Die für Rechtsstaatlichkeit verantwortliche Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova weist das Karlsruher EZB-Urteil in scharfer Form zurück. Auch EVP-Fraktionschef Weber äußert Unverständnis. Lob kommt aus Polen.