Zeitarbeitsfirmen müssen Löhne nachzahlen
Einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge war die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) seit ihrer Gründung 2002 nie tariffähig. Zeitarbeitsfirmen müssen sich nun auf Nachforderungen in Milliardenhöhe einstellen.