Unser Recht achtet zu wenig auf Normalfamilien
Der Staat ist verantwortlich, nicht nur die Gegenwart zu gestalten, sondern Schädigungen der nächsten Generation zu vermeiden und den Kindern und Enkelkindern ähnliche oder bessere Lebensbedingungen zu sichern, als wir sie derzeit genießen. Die Grundrechte wehren nicht nur staatliche Eingriffe ab, sondern verpflichten den Staat, der nachfolgenden Generation schon heute eine angemessene Lebens- und Freiheitsgrundlage zu schaffen. Deshalb muss das Recht die Normalfamilie stärker als bisher in den Blick nehmen.
Paul Kirchhof
21.07.2022 18:34 Uhr