Verfassungsklage gegen Anti-IS-Einsatz abgewiesen
Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ stütze sich auf die EU-Beistandsklausel und sei legitim, entschieden die Karlsruher Richter. Die Linksfraktion im Bundestag unterlag damit mit ihrer Klage.