Der Irrtum der Karlsruher Richter
Am 7. Februar hat das Bundesverfassungsgericht schwerwiegende Einwände gegen die Bereitschaft der Europäischen Zentralbank erhoben, notfalls eine vorab nicht begrenzte Menge kurzlaufender Staatsanleihen europäischer Reformländer zu erwerben. Diese Einwände laufen nicht nur ins Leere. Würden sie ernst genommen, verkehrte sich der Sinn des OMT-Programms in sein Gegenteil.