Das Grundgesetz gilt auch für Mörder
tk. FRANKFURT. "Die Würde des Menschen ist unantastbar." So steht es weithin sichtbar zur Straße hin an dem Gerichtssaal, in dem gestern Richter Christoph Hefter die Gründe darlegte, warum dieser Artikel 1 des Grundgesetzes selbst für einen verurteilten Mörder gilt.