Patente auf Embryonen, PID und das europäische Recht
Statistisch gesehen werden Frauen älter als Männer, folglich zahlen sie mehr für Kranken- und Rentenversicherungen. Das ist mathematisch korrekt - aber ist es auch gerecht? Oder doch Diskriminierung?
Das Ringen um die Freiheit der Presse und die Rechte von "Promis" hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Urteile von Presserichtern aus Berlin aufgehoben, die Artikel in Illustrierten für unzulässig erklärt hatten. Betroffen waren Landgericht und Kammergericht in der Bundeshauptstadt, die - genauso wie ihre Hamburger Kollegen in den beiden Instanzen des Stadtstaates - als besonders streng gegenüber Medien gelten. Kommt es nun zum Showdown? Denn noch im Oktober will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Grundsatzurteil zur Pressefreiheit in Deutschland sprechen. Und eben dieses Straßburger Gericht hat (wenngleich nur mittels eines kleineren internen Spruchkörpers) mit dem Fall "Caroline von Hannover/Monaco" vor Jahren die höchstrichterliche Rechtsprechung aus Karlsruhe, die in Jahrzehnten austariert worden war, ins Wanken gebracht.
Der Spielzeughersteller Lego hat eine lange Schlacht verloren: Seine in Krippen und Krabbelstuben verbreiteten Bauklötzchen sind nicht länger als "Marke" geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Vor vierzehn Jahren hatte das dänische Unternehmen die Eintragung beim "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" in Alicante beantragt - zunächst mit Erfolg. Jetzt müssen die bunten Steine auf Anordnung der Luxemburger Richter wieder aus dem Register getilgt werden. Nachahmern droht also weder der Gerichtsvollzieher noch eine Klage auf Schadensersatz.
Glücksspiel, Drogen und Prostitution sind die drei Verhaltensweisen, die im bürgerlichen Rahmen anbsolut nicht zu akzeptieren sind. Oder besser: Nicht zu akzeptieren wagen. Gerade das Glücksspiel jedoch hat inzwischen Karriere gemacht, es glotzt von Werbebanden und schreit aus der Glotze. Höchste Zeit, ihm zu sagen, dass es einem nicht vorgestellt wurde, und auch nicht erwünscht ist.
Der Europäische Gerichtshof ist schon seit langem für seine eigenwillige Rechtsprechung im Bereich der Altersdiskriminierung bekannt. Nun hat er noch einmal nachgelegt: Deutsche Richter dürfen künftig Gesetze ignorieren, wenn sie ihrer Ansicht nach gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoßen.
Der Rechtsstreit von ehemaligen Aktionären des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate wird die Justiz noch lange beschäftigen – wahrscheinlich genau so lange wie die immerwährende Telekom-Massenklage. Doch einen unerwarteten Aspekt hat der Auftakt der Anfechtungsklage jetzt ergeben: Das Landgericht München neigt dazu, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Und wirklich: Ein Verstoß gegen Europarecht scheint nicht ausgeschlossen.
Bald schon ist Fußballweltmeisterschaft, dann könnte es wieder zu massenweisen „Ausleihaktionen" von Großbildfernsehern kommen. Einfallsreiche Fußballfans könnten dabei folgendermaßen vorgehen: Man bestelle das Gerät seiner Wahl rechtzeitig im Internet, benutze es ausgiebig während des sportlichen Großevents, schicke es dann innerhalb der nächsten vier Wochen wieder an den Verkäufer zurück und schreie laut „Widerruf". Die europäische Fernabsatzrichtlinie macht es möglich.
Kamerateams dürfen zwar im Gerichtssaal filmen, bevor ein Prozess beginnt - doch Fotos und Fernsehaufnahmen können immer öfter nur noch "anonymisiert" veröffentlicht werden. Ein neuer Entscheid des Bundesverfassungsgerichts wirft ein Schlaglicht auf die Entwicklung des Presserechts. Dieses ist in Deutschland seit einer unseligen Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs spürbar strenger geworden. Auf der Strecke bleibt das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnten türkische Staatsbürger bald ohne Visum nach Deutschland einreisen, hatte man gedacht. Doch die Hoffnungen wurden enttäuscht.