Nur eine Minderheit
Es ist kein großer Akt, sich eine Maske anzuziehen, wenn man an einer Demo teilnimmt. Man kann sich deshalb aufregen, man kann aber auch einfach mal tun, was halt gerade zu tun ist.
Es ist kein großer Akt, sich eine Maske anzuziehen, wenn man an einer Demo teilnimmt. Man kann sich deshalb aufregen, man kann aber auch einfach mal tun, was halt gerade zu tun ist.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat am Donnerstag über die Corona-Bestimmungen informiert. Für Reiserückkehrer gelten neuen Regeln. Großveranstaltungen dürfen unter Einhaltung der Regeln stattfinden.
Bund und Länder haben sich angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen auf eine Reihe von Verschärfungen von Schutzmaßnahmen verständigt, darunter ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht.
In Deutschland sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht nach Vorstellung der Bundesregierung künftig generell mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden.
An privaten Feiern sollen wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres nur noch maximal 25 Personen teilnehmen können. Das geht aus einer Beschlussvorlage für das heutige Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor.
Die Ordnungsgelder für Verstöße gegen Corona-Auflagen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Und Gesundheitsminister Spahn will die Testpflicht für Reiserückkehrer wieder abschaffen. Für die Ordnungsämter ist es schwierig, bestehende Regeln zu kontrollieren.
Weil sie gegen die Corona-Regeln verstoßen haben, ist gegen rund 50 Mainzer Polizisten ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Beamten hatten im Mai gemeinsam in einer Kneipe gefeiert.
Nach den Plänen des Justizministeriums sollen Unternehmen künftig höhere Geldstrafen zahlen müssen. Bei aller berechtigter Kritik an dem Vorhaben, das haben sich die Konzerne selbst eingebrockt.
Am Wochenende hat die Stadt Offenbach vermehrt die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert. Der Ordnungsdezernent weist darauf hin, dass es keine Kulanz mehr geben könne.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr wird das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern von 25 auf 150 Euro erhöht. Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet sind künftig zwei negative Corona-Tests nötig.
Bund und Länder kommen in Sachen StVO-Novelle nicht voran. Nun weiß keiner mehr, was eigentlich gilt. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Wer in Düsseldorf oder Hannover ohne Nasen-Mund-Schutz Bus oder Bahn fährt, soll ohne lange Diskussionen zur Kasse gebeten werden. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther findet die Idee gut.
Gute Nachricht für hessische Autofahrer: 15.000 Führerscheine bleiben bei ihren Besitzern. Ein Formfehler im Bußgeldkatalog ist der Grund.
Andreas Scheuer ist angezählt. Erst die gescheiterte Maut, jetzt der verpatzte Bußgeldkatalog. Sein Parteichef Söder lässt sich den Verdruss darüber anmerken. Was wird aus dem Bundesverkehrsminister?
Verkehrsforscher Bernhard Schlag von der TU Dresden über Fehler in der StVO-Novelle und Bevormundung auf deutschen Straßen.
Anbieter, die regelmäßig die vereinbarte Datenübertragungsrate unterlaufen, sollen bestraft werden, fordern die Grünen. Demnach sollen die Bußgelder „spürbar“ sein, heißt es in einem Eckpunktepapier von Fraktionschefin Göring-Eckardt.
In öffentlichen geschlossenen Räumen muss man in Frankreich nun verbindlich eine Maske tragen, das gilt auch für Museen und Sehenswürdigkeiten – sonst droht ein Bußgeld von 135 Euro.
Der neue Bußgeldkatalog in Deutschland verunsichert die Autofahrer. Teile davon sind wegen eines Formfehlers nichtig, viele Bescheide sollen dennoch vollstreckt werden. Nun schert Brandenburg als einziges Bundesland aus.
Wer hätte nicht gern seinen gerade eingezogenen Führerschein zurück? Ein Formfehler im neuen Bußgeldkatalog macht’s möglich – und löst bundesweites Chaos aus.
Wegen eines Formfehler gilt seit Anfang Juli wieder der alte Bußgeldkatalog. Wer nach den neuen, ungültigen Regeln seinen Führerschein abgeben musste, darf sich nun Hoffnung machen, seinen „Lappen“ zurück zu bekommen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen wird Rechtsbruch im Straßenverkehr vielfach toleriert. Beim zweiten Anlauf zum neuen Bußgeldkatalog kommt es jetzt auf den Mix der Maßnahmen an.
Bereits seit April gibt es einen neuen Bußgeldkatalog. Doch die verschärften Regelungen werden nun wegen eines Formfehlers wieder auf Eis gelegt – und auch die Diskussionen um die Härte der Strafen geht weiter.
Autofahrer, die seit April wegen eines Verkehrsvergehens zu einer Strafzahlung aufgefordert wurden, könnten glimpflich davon kommen. Aufgrund eines Formfehlers im Bußgeldkatalog bewertet das Land Hessen nun Tausende Fälle neu.
„F.A.Z. Einspruch“ hat jüngst über einen juristischen Fehler bei der Reform der Straßenverkehrsordnung berichtet. Nun bestätigt sich: Sie ist offenbar unwirksam. Bis auf Weiteres gelten wieder die alten Bußgeldhöhen.
Wer illegal Sperrmüll entsorgt, muss in Frankfurt künftig 300 Euro zahlen. Das ist aber nur ein Punkt im neuen Bußgeld-Katalog, mit dem die Stadt gegen Abfälle im Straßenbild vorgehen will.
Im Rechtsstreit um Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen gibt die AfD auf und verzichtet auf ein weiteres Berufungsverfahren. Den Strafbescheid halte sie dennoch für „sachlich falsch“. Nun werden knapp 270.000 Euro fällig.
In der Hauptstadt verweigern sich viele Fahrgäste in Bussen und Bahnen einem Mund-Nasen-Schutz. Nach wochenlangem Streit hat der Senat reagiert. Von heute an droht ein Bußgeld von 50 bis 500 Euro.
Im Zuge der Diesel-Abgasmanipulationen haben Staatsanwälte auch nach der Rolle der Autozulieferer gefragt. Nach Bosch muss jetzt auch ZF Friedrichshafen zahlen.
Bundesverkehrsminister Scheuer will einen Teil des neuen Bußgeldkatalogs zurücknehmen. Hoffentlich setzt er sich durch. Die Zustimmung der Bundesländer steht noch aus.
Das Verkehrsministerium will den gerade in Kraft getretenen Bußgeldkatalog überarbeiten. Der ADAC begrüßt das: Die „bewährte Differenzierung in leichte, mittlere und grobe Verkehrsverstöße“ gehe durch die neue Straßenverkehrsordnung verloren.
In Frankreich können hasserfüllte Verschwörungstheorien etwa zur Corona-Krise und andere beleidigende Beiträge im Netz künftig mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Kritiker fürchten durch das Gesetz eine „automatische Zensur“.
In der Corona-Krise ist die Macht der Worte noch wichtiger geworden: Sprachgewinn ist Machtgewinn. Das unterscheidet Demokratie von Autokratie.
Obwohl der Betrieb in der Corona-Krise verboten ist, hat eine Shisha-Bar im hessischen Rüsselsheim rund 15 Gäste bewirtet. Den Betreiber und die Gäste erwarten nun empfindliche Bußgeldverfahren.
Von diesem Dienstag an müssen Autofahrer vor allem innerorts neue Vorschriften beachten. Aber auch auf Landstraßen und der Autobahn ändert sich etwas – Rasern etwa drohen höhere Bußgelder und eher ein Fahrverbot.
In fast allen Ländern müssen im Nahverkehr und in Geschäften Mund- und Nasenschutz getragen werden. Wo die Pflicht noch nicht gilt und wie hoch die Bußgelder im Vergleich sind.
Verkehrssünder haben Hessen hohe Einnahmen durch Bußgelder beschert. Dabei haben besonders zwei Arten von Verstößen die öffentlichen Kassen klingeln lassen.