Digitale Mündigkeit: Der BGH weist Facebook in die Schranken
Der Bundesgerichtshof hat die Verfügung des Bundeskartellamts gegen Facebook bestätigt und die Schwächen in ihrer Begründung geglättet. Nicht der Datenschutz, sondern die Beschränkung der Wahlfreiheit der Nutzer ist das Problem. Ein Gastbeitrag.