Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Landebahn ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Beschwerde über den Fluglärm am Frankfurter Flughafen ab. Auf einen wichtigen Punkt der Kläger geht das Gericht in der Begründung nur knapp ein. Die Kläger erwägen den Gang nach Straßburg.