Facebook darf Nutzerdaten nicht in Amerika speichern
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Daten europäischer Nutzer sind in den Vereinigten Staaten nicht sicher. Das hat weitreichende Konsequenzen für amerikanische Internet-Konzerne.
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Daten europäischer Nutzer sind in den Vereinigten Staaten nicht sicher. Das hat weitreichende Konsequenzen für amerikanische Internet-Konzerne.
Das Facebook-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Sieg für die Nutzer des Internets. Es verstärkt aber auch einen bedrohlichen Trend, der die Freiheit und Funktionsweise des Netzes fundamental gefährdet.
Der Europäische Gerichtshof urteilt über die Übermittlung von persönlichen Daten in die Vereinigten Staaten und will ein Urteil im Zusammenhang mit griechischen Staatsanleihen fällen.
Dürfen Facebook und andere Internetkonzerne die Daten von EU-Bürgern künftig noch nach Amerika weiterleiten und dort horten, wo die NSA wartet? Am Dienstag fällen die Richter des EuGH ihr Urteil.
In seiner Plenarsitzung berät der Deutsche Bundestag über das Gesetz zur Änderung des Asylverfahrens, in Athen trifft sich das neugewählte Parlament zur konstituierenden Sitzung und in der EU müssen alle neuen Pkw und Nutzfahrzeuge mit dem Notrufsystem „eCall“ ausgerüstet werden.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland stellt das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2015“ vor, das Bundessozialgericht verhandelt über eine Klage, die sich gegen die Doppelbelastung von Familien in den Sozialversicherungen richtet und das Weltwirtschaftsforum veröffentlicht seinen Global Competitiveness Report.
Bundesinnenminister De Maizière setzt auf fixe Kontingente, um den Zustrom von Flüchtlingen nach Europa zu stoppen und Schleusern das Handwerk zu legen. Ist das mehr als eine ferne Utopie?
Die EU-Kommission hat schon ein Verfahren gegen Google wegen des Handy-Betriebssystems Android. Jetzt guckt auch Amerika kritisch hin.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält europäische Daten in den Vereinigten Staaten nicht für sicher. Welche Folgen hat dies? Ein Gespräch mit der schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Marit Hansen.
Die EU-Innenminister haben eine Aufnahmequote für Flüchtlinge beschlossen. Das gefällt nicht allen: Die Slowakei, Rumänien, die Tschechische Republik und Ungarn wollen sich nun wehren.
Die Daten europäischer Bürger sind in Amerika nicht genug vor Geheimdiensten geschützt, sagt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Das sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Das ist ein Paukenschlag.
Nach dem Etappensieg beim EuGH zeigen sich der Facebook-Kritiker Maximilian Schrems und seine Anwältin überwältigt. Doch bis der Transfer von Daten nach Amerika gekappt wird, kann es noch lange dauern.
Was der Generalanwalt Yves Bot im Verfahren von Max Schrems gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof vorschlägt, ist ein Hammer. Der globale Datenhandel würde neu organisiert, die NSA hätte das Nachsehen. Noch ist es nicht soweit. Ein Kommentar.
Im Streit mit Facebook hat der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems einen wichtigen Etappensieg errungen. Ein Rechtsgutachten des EuGH gibt seinen Forderungen recht – und stellt die EU-Kommission damit vor Probleme.
Gegen verbindliche Aufnahmequoten: Die osteuropäischen Visegrád-Staaten wollen sich mit der EU-Mehrheitsentscheidung vom Dienstagabend nicht abfinden. Die Slowakische Republik würde darum sogar ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren.
Als erstes Land hat Frankreich durchgesetzt, dass Google Informationen über französische Bürger weltweit löschen muss. Doch gibt es einen Kniff, wie Nutzer über einen Umweg trotzdem auf alle Ergebnisse zugreifen können.
Der Europäische Gerichtshof hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Fluggesellschaft muss ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert wird.
Im Internet sind Betrüger, aber auch Flüchtlingshelfer unterwegs. Wer die Oberhand behält, war ein Streitpunkt beim „Frankfurter Allgemeine Bürgergespräch“.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Deutschland darf auch EU-Ausländern Sozialleistungen verweigern. Aber manchen zumindest nicht immer. Eine Analyse.
EU-Bürger, die Arbeit suchen, haben kein Recht auf „Hartz IV“-Leistungen in Deutschland. Das hat der Europäische Gerichtshof gerade geurteilt.
Der Europäische Gerichtshof trifft am Dienstag eine Entscheidung, die durch die aktuelle Flüchtlingskrise an Brisanz gewinnt. Denn es geht dabei um Sozialleistungen, die Zuwanderer in Zukunft von deutschen Behörden verlangen können.
Bundesverkehrsminister Dobrindt ist sich sicher: Seine Ausländer-Maut kommt. Und außerdem steckt er nächsten Jahr mehr Mittel in die Sanierung maroder Brücken.
Dmitrij Kisseljow, der Chefpropagandist des russischen Präsidenten reist gerne nach Westeuropa. Wegen der Sanktionen kann er das nicht mehr. Nun hat er Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Die EU-Kommission will eine Liste mit sicheren Herkunftsländern vorlegen, die für alle EU-Mitglieder verbindlich ist. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung stehen Albanien, der Kosovo und auch die Türkei auf der Liste.
Die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter des Blogs „netzpolitik.org“ warf einmal mehr die Frage auf, ob sich auch Blogger auf die Privilegien ...
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft stellt den „Bildungsmonitor 2015“ des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vor, in Berlin findet der Demografiekongress „Zukunftsforum Langes Leben“ statt und in Paris protestieren französische Viehzüchter.
Warum fliehen Menschen vom Balkan? Es ist vor allem die Aussicht auf Sozialleistungen, die viele bitterarme Roma vom Westbalkan nach Deutschland locken - auch wenn ihre Asylanträge wenig Aussichten auf Erfolg haben.
Im E-Paper der F.A.Z. von morgen finden Sie Hintergründe, Meinungen und besondere Geschichten.
Bitkom stellt die neuen Trends in der Consumer Electronics vor, in Berlin verhandeln Gewerkschaftler bessere Tarife für Gebäudereiniger und in Hamburg wird der Offshore-Windparks „Global Tech I“ offiziell eröffnet.
Schottlands Europaministerin droht mit einem neuen Referendum über die Unabhängigkeit, sollten die Briten in einer Volksabstimmung für den Austritt aus der EU stimmen.
Es geht um angebliche Diskriminierung, wieder und wieder. Eine Mittfünfzigerin kann nicht damit aufhören, Klagen bei den Arbeitsgerichten einzureichen. Allein in Hamburg sind es rund 80 in den letzten Jahren. Das kann teuer werden.
Darf ein Bier als „bekömmlich“ beworben werden? Nein, hat das Landgericht Ravensburg nun entschieden. Aus einem einfachen Grund.
Die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern ist der Vollzug von Recht - trotzdem wurde sie jahrelang als bürokratischer Gewaltakt stigmatisiert. Das muss sich ändern.
Adelsbezeichnungen spielen immer noch eine Rolle, doch sind sie ein Fossil im Recht und eine Herausforderung für die Gleichheit.