Bundesverwaltungsgericht verbietet Nachtflüge
Das Bundesverwaltungsgericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Die 17 vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 und fünf Uhr seien nicht erlaubt, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Bundesverwaltungsgericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Die 17 vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 und fünf Uhr seien nicht erlaubt, sagte der Vorsitzende Richter.
Am Mittwoch verkündet das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zum Flughafen-Ausbau.
Für die die Frachtflieger ist ein dauerhaftes Nachtflugverbot aber schon beinahe zur Gewissheit geworden.
Nachlese zur mündlichen Verhandlung in Leipzig: Die Opposition sieht das Nachtflugverbot jetzt kommen. Die Regierung verteidigt erneut die Revision aus Gründen der Rechtssicherheit.
Das Bundesverwaltungsgericht hat manche in es gesetzte Erwartungen gedämpft. Die Leipziger Richter werden in ihrem Urteil zwar deutliche Hinweise, aber aller Voraussicht nach kein Patentrezept liefern.
Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) will so schnell wie möglich reagieren, sollte das Bundesverwaltungsgericht das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof geforderte absolute Nachtflugverbot bestätigen.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Hoffnungen von Anwohnern auf ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen neue Nahrung. Wirtschaftsminister Posch würde sich an solches Urteil halten, wie er sagt.
Die Anwohner des Flughafens werden voraussichtlich noch einmal Gelegenheit bekommen, sich zu der Frage der Nachtflüge zu äußern. Das Bundesverwaltungsgericht äußert Kritik.
Bei der Genehmigung des Flughafenausbaus in Frankfurt ist dem Land möglicherweise ein schwerer Formfehler unterlaufen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht durchblicken lassen.
Von diesem Dienstag an verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über den Frankfurter Flughafenausbau und die exorbitant gestiegene Fluglärmbelastung. Das für April erwartete Urteil wird Auswirkungen in ganz Deutschland haben.
Er hat Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, soweit es für null Nachtflüge plädiert. Was sich Dieter Posch vom Bundesverwaltungsgericht erwartet.
Der Flughafenbetreiber Fraport bleibt in Frankfurt und bei seinen Auslandsbeteiligungen weiter auf Wachstumskurs. Nur die streikfreudigen Vorfeldleute und das Frachtgeschäft trüben die Aussichten.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nächste Woche über den Ausbau des Flughafens. Das Interesse ist riesig.
Die neue Landebahn müsse stillgelegt werden, lautet die zentrale Forderung der Proteste gegen Fluglärm. Die Konsequenzen einer solchen Entscheidung sind nicht absehbar.
Das Bundesverwaltungsgericht wird den Termin, an dem das Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens verkündet wird, nicht mit Rücksicht auf die Wahl des Frankfurter Oberbürgermeisters bestimmen.
Fluglärm gilt als wichtigstes Thema im Frankfurter Oberbürgermeister-Wahlkampf. Fragt sich nur, was der oder die Neue im Römer überhaupt noch bewirken kann.
Das Land streitet laut Bouffier vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht für Nachtflüge. „Es gibt Grenzen, die werden nicht nach dem technisch und betriebswirtschaftlich Machbaren definiert“, hebt er hervor.
Der angeblich tiefere Sinn der Revision gegen das Nachtflugverbot, Grundsätzliches zu klären, lässt sich allenfalls auf den dritten Blick erkennen. Dass das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit beendet, ist sehr fraglich.
Die Grünen im Landtag haben die Schließung der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen verlangt. Seine Partei habe immer deutlich gemacht, dass die Erweiterung des Flughafens nicht zu verantworten sei, sagte Fraktionschef Tarek Al-Wazir.
Bald will es keiner mehr gewesen sein. Die Nachtflugregelung für den Frankfurter Flughafen gerät in den Oberbürgermeister-Wahlkampf und auch sonst zwischen die politischen Mühlsteine.
Führende Politiker im Landtag und im Frankfurter Rathaus sind erstaunt über die Kehrtwende des hessischen Innenministers Boris Rhein (CDU) zum Thema Fluglärm.
Das vorläufige Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt wird oft gebrochen - das beobachtet jedenfalls der rheinland-pfälzischen Grünen-Fraktionschef. Nötig seien neue klare gesetzliche Regelungen, meint er.
Ein 18 Jahre alter Muslim darf an seiner Schule nicht gen Mekka beten. In dem mehrjährigen Streit entschied das Bundesverwaltungsgericht, der Junge müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen. Sonst sei der Schulfrieden gestört.
Niederlage in Leipzig: Hessens früherer Ministerpräsident kann die Richter noch nicht davon überzeugen, dass ihm mehr Ruhegeld zusteht. Aber sie weisen ihm einen anderen Weg.
Eigentlich wollte Lufthansa Cargo bis Ende des Jahrzehnts 1 Milliarde Euro investieren: Vorstandschef Karl Ulrich Garnadt über die Folgen des Nachtflugverbots in Frankfurt.
Die Frachttochter der Deutschen Lufthansa verschiebt geplante Investitionen am Frankfurter Flughafen. Als Grund gibt das Unternehmen das vorläufige Nachtflugverbot an.
Tagsüber höllisch laut, nachts himmlisch still. Drei Wochen nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen schwanken viele Anwohner im Umfeld zwischen den Extremen.
Wenn das nicht etwas hochgegriffen ist. Nun soll es „Montagsdemonstrationen“ am Frankfurter Flughafen gegen den Ausbau geben.
Die obersten Verwaltungsrichter wollen im ersten Quartal 2012 über die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen verhandeln. Das vorläufig verhängte Nachtflugverbot gilt damit mindestens ein halbes Jahr.
Die Lufthansa fordert einen Verzicht auf Eröffnung der vierten Rollbahn am Frankfurter Flughafen, die Betreibergesellschaft Fraport lehnt ab. Vor der Eröffnung am Freitag ist kein Friede in Sicht.
Roland Koch, inzwischen Vorstandschef des Baukonzerns Bilfinger Berger, über die Bedeutung des Flughafens für die Zukunft der Region und die Lasten des Fortschritts.
Das Verwaltungsgericht hat seine Angaben über den Beginn des Nachtflugverbots präzisiert. Das Verbot wird vom 30. Oktober an gelten.
Von welchem Tag an das für den Frankfurter Flughafen verhängte vorläufige Nachtflugverbot gelten soll, bleibt zunächst ungeklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht genehmigt Starts und Landungen bis Mitternacht und von 5 Uhr an. Nun wollen Gegner vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Am Tag nach dem Richterspruch zum Frankfurter Flughafen haben die Fluggesellschaften am Mittwoch mit der Krisenbewältigung begonnen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat überraschend ein vorläufiges Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen verhängt.