BGH überprüft Urteil gegen Schwesta Ewa
Schwesta Ewa soll wegen Körperverletzung in 35 Fällen, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Anklage ist damit nicht einverstanden. Nun ist der BGH am Zug.