Belgien hat mit Laufzeitverlängerung gegen EU-Recht verstoßen
Ohne die Umweltfolgen ausreichend zu prüfen, hat Belgien die Laufzeit seiner Atomreaktoren um 10 Jahre verlängert. Das war ein Verstoß gegen EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Folgen der Entscheidung sind unklar.