Kohlestreit: Prag verklagt Polen
Tschechien plant eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Regierung möchte gegen den Ausbau des polnischen Braunkohletagebaus vorgehen und argumentiert mit der Verletzung von Bürgerrechten.
Tschechien plant eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Regierung möchte gegen den Ausbau des polnischen Braunkohletagebaus vorgehen und argumentiert mit der Verletzung von Bürgerrechten.
Das Bundesverfassungsgericht ebnet den Weg für Schadenersatzklagen wegen Datenschutzverstößen. Es gab einem Kläger recht, der Schadensersatz für eine ungewollte Werbe-E-Mail verlangte.
Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont und zwei Mitstreiter sind nicht mehr vor einer Auslieferung an Spanien geschützt. Sie wollen sich vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen wehren.
Ein Anwalt fordert mindestens 500 Euro für eine unerwünschte Werbe-Mail, das Gericht lehnt ab. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht dagegen eingeschritten.
Die Regierung in Moskau beklagt „illegitime Maßnahmen“ der Europäischen Union. Luxemburgs Außenminister betont, die EU dürfe Verstöße gegen Menschenrechte nicht dulden.
Der russische Oppositionelle Alexej Nawalnyj musste sich am Samstag gleich zwei Mal vor Gericht verantworten. Er nutzte die Auftritte auch, um für sein politisches Programm zu werben.
Die Verurteilung Alexej Nawalnyjs zu mehreren Jahren Straflager hat in aller Welt Empörung ausgelöst. Der Putin-Kritiker wehrte sich dagegen – und muss vor der russischen Justiz wieder eine Niederlage einstecken.
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch auch andere Ländern gehen laut der EU nicht streng genug gegen Geldwäsche vor.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat angeordnet, dass Russland Alexej Nawalnyj freilassen muss. Doch statt dem nachzukommen, rüstet das Regime rhetorisch gegen den Oppositionellen und das Ausland auf.
In Europa wächst die Sorge vor einer Krise der Rechtsstaatlichkeit. Auch Deutschlands Staatsanwälte sind in den Blick geraten. Nun reagiert das Bundesjustizministerium.
Kommen die Mangos aus dem Senegal? Und welche Reise haben Weintrauben im Winter schon hinter sich? Das sind Angaben, die der Lieferservice Amazon Fresh Kunden nicht vorenthalten darf, entschied das Oberlandesgericht München und gab damit den Verbraucherschützern von Foodwatch abermals recht.
Apps auf Rezept könnten Patienten das Leben leichter machen. Aber die rechtlichen Grundlagen hindern Innovationen. Ein Gastbeitrag.
Deutschland habe eine „bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, bemängelt die EU-Kommission. Ein Vertragsverletzungsverfahren war ohne Ergebnis geblieben.
In der aktuellen Folge sprechen wir unter anderem mit dem Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen über seine Erfahrungen als Sachverständiger zur Corona-Politik im Bundestag.
Die russische Regierung sieht in dem Urteil des Straßburger Gerichts eine „grobe Einmischung“ und kündigt Konsequenzen für Russlands Beziehungen zum Europarat an.
Wer Kollegen oder seinen Arbeitgeber anzeigt, muss die Vorwürfe klar belegen können. Diese Kernaussage trifft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil gegen einen deutschen Arzt – und zeigt der Meinungsfreiheit Grenzen auf.
Wegen der Zurückweisung von Migranten, Kungelei mit Lobbyisten und Günstlingswirtschaft steht die EU-Grenzschutzagentur in der Kritik. Im F.A.Z.-Gespräch äußert sich Frontex-Direktor Fabrice Leggeri zu den Vorwürfen.
Eine Bundeswehr, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, braucht den Willen, die Soldaten und die Waffen, um ihren Auftrag effektiv ausführen zu können.
Die Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ ist seit 1997 geschützt. Doch das gewerbliche Aufschneiden und Verpacken muss nicht zwingend im Schwarzwald erfolgen, hat der BGH nun geurteilt.
Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im afghanischen Kundus mit vielen Toten im September 2009 sind nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausreichend gewesen.
Es war der blutigste deutsche Einsatz seit dem Zweiten Weltkrieg: Im Jahr 2009 starben im afghanischen Kundus etwa 100 Menschen. Die Ermittlungen der deutschen Justiz dazu seien nicht zu beanstanden, sagt nun das Gericht in Straßburg.
Ankaras Aggression in der Ägäis ist gefährlich und nicht akzeptabel, doch auch Athen trägt dazu bei. Das zeigt eine neue Studie.
Fehlende Perspektive, Ärger wegen Hilfszahlungen: Beim Treffen mit 40 Verbänden muss Peter Altmaier seine Krisenpolitik verteidigen. Und die Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien und Österreich sorgen für Unmut. Der Newsletter für Deutschland.
In dem Schiedsstreit zwischen einer österreichischen Bank und Kroatien sollte es um die „Franken-Altlast“ gehen, doch laut dem OLG Frankfurt am Main liegt ein Verstoß gegen EU-Recht vor.
Die digitale Schule wird zur Dauerbaustelle: Nach Bedenken über fehlenden Datenschutz kommt es jetzt zu massiven Störungen. Eltern erhalten Brandbriefe von genervten Lehrern.
Gemeinsame Elternverantwortung +++ Spielball Kindeswohl +++ Impfpopulismus +++ Affekthandlungen verhindern +++ Russland im Europarat +++ FFP2-Unterhosen
Beschwerde abgelehnt: Der Insolvenzverwalter von Air Berlin wollte gegen frühere Urteile im Zusammenhang mit Massenentlassungen bei der Fluggesellschaft vorgehen.
Nach zehn Jahren hat ein französisches Gericht entschieden: Der TÜV Rheinland muss für die fehlerhaften PIP-Brustimplantate haften. Tausenden von Frauen wurden die gesundheitsschädlichen Implantate eingesetzt.
Der Kreml treibt eine Hetzkampagne gegen Alexej Nawalnyj voran. Der Oppositionelle sei Teil einer westlichen Operation, um Russland zu schaden. Doch Präsident Putin verliert laut einer Umfrage an Vertrauen.
Wird eine britische „Limited“ mit Verwaltungssitz in Deutschland durch den Brexit automatisch zur OHG oder GbR? Das Bundesfinanzministerum sieht das so, doch eine andere Lösung wäre sinnvoller. Ein Gastbeitrag.
Der Bund kommt der Post zu Hilfe. Die Wettbewerber lassen sich das nicht gefallen und schalten die EU ein. Sie wollen eine Portoerhöhung verhindern.
Nach dem russischen Urteil zu Nawalnyj muss die Kanzlerin nur einen einzigen Satz sagen. Sie könnte damit Putin Grenzen setzen, Biden gewinnen und Europa einen. Und sie müsste nicht einmal Fehler gestehen.
Der Kleinunternehmer Artjom Fenkin hat nach der Festnahme Alexej Nawalnyjs in Moskau protestiert. Er wollte das wieder tun, hat nun aber Angst um seine Mutter, die von vier Polizisten besucht wurde.
Obwohl Nawalnyj sich einem zweiten Verfahren stellen muss, planen seine Mitstreiter vorerst keine weiteren Proteste. Der Kreml setzt auf Härte – und orientiert sich dabei am Beispiel Belarus. Nawalnyj nennt das eine „Illusion“.
Karlsruhe entscheidet im Fall zweier Straftäter, die sich gegen die Pflicht zum Tragen einer elektronischen Fußfessel wehrten. Die Maßnahme sei ein schwerer Eingriff, doch diene sie dem Schutz wichtiger Rechtsgüter.
Die sächsische Stadt Zittau will gegen die Erweiterung eines polnischen Tagebaus vorgehen. Die Anlage liegt dicht an der Grenze, Sachsen fürchtet Schäden auch auf seiner Seite. Auf Beschwerden stellt sich Polen taub.