Groko will § 219a reformieren
Union und SPD haben sich im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen offenbar geeinigt: Ärzte sollen über Abtreibungen informieren dürfen, Werbung soll weiterhin verboten bleiben.
Union und SPD haben sich im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen offenbar geeinigt: Ärzte sollen über Abtreibungen informieren dürfen, Werbung soll weiterhin verboten bleiben.
Die Koalition hat sich auf einen Kompromiss verständigt: Information über Abtreibungen wird erlaubt, Werbung dafür bleibt verboten. Die FDP spricht von einem „Misstrauensbeweis gegenüber den Ärzten“.
In Gießen, Marburg und Frankfurt demonstrieren am Samstag rund 1000 Menschen gegen den Strafgesetzbuchparagrafen 219a. Die Demonstrationen sind Teil eines bundesweiten Aktionstages gegen den umstrittenen Abtreibungsparagrafen.
Das Werbeverbot für Abtreibungen ist umstritten. Der Kompromissvorschlag der Bundesregierung für eine Ergänzung des Paragrafen hat die Kritik nicht zum Verstummen gebracht.
In der Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen wird viel Falsches behauptet. Auf beiden Seiten des ideologischen Grabens. Dabei darf man auch den größten Missstand nicht aus dem Auge verlieren. Ein Kommentar.
Bei einem Referendum im Mai hatten 66 Prozent der Iren dafür gestimmt, Abtreibungen zu erlauben. Künftig sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche möglich sein, bei gesundheitlicher Gefährdung auch darüber hinaus.
Die wegen Werbung für Abtreibung verurteilte Ärztin Hänel lehnt den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zu einer Ergänzung der Rechtslage ab. Sie spricht von einer „Null-Nummer“.
Im Streit um Paragraph 219a wittern christliche Abtreibungsgegner ihre Chance. Endlich ist das Thema wieder relevant. Ihre Zukunft sehen sie in den Kanälen des Internets.
Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es auch nach der Einigung der Regierung zum Paragrafen 219a nicht geben. Allerdings sollen Ärzte künftig legal über das Thema informieren können.
Die Abtreibungsärztin Kristina Hänel und der Lebensrechtler Paul Cullen streiten darüber, ob ein Abbruch der Schwangerschaft erlaubt ist – und welche Rolle Ärzte dabei einnehmen sollten.
Wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist die Ärztin Kristina Hänel in Gießen verurteilt worden. Damit ist der Rechtstreit aber noch nicht zu Ende.
In der Berufungsinstanz hatte die Ärztin Kristina Hänel keinen Erfolg. Doch der Richter sprach ihr seine Sympathie aus, und das Urteil befeuert die Debatte um eine Reform des § 219a.
Während einer Generalaudienz sagte Papst Franziskus kürzlich, ein Schwangerschaftsabbruch sei mit einem Auftragsmord zu vergleichen. Kalkuliert der Amtsinhaber seine geistlichen Worte politisch?
Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibungen bestätigt. Doch es fällt ein bemerkenswerter Satz des Richters. Der Streit ist in jedem Fall nicht beendet.
Hat eine Ärztin auf ihrer Internetseite neutral über Abtreibungen informiert oder schon unzulässig dafür geworben? Das muss heute das Landgericht Gießen entscheiden. Bundesjustizministerin Barley dringt darauf, dass das Werbeverbot für Abtreibungen neu geregelt wird.
Gegen Kristina Hänel hat das Berufungsverfahren wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche begonnen. Zuvor war die Ärztin zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden. In Gießen demonstrierten etwa 150 Menschen.
Ein Schwangerschaftsabbruch sei, „wie jemanden zu beseitigen“, sagt Papst Franziskus während einer Generalaudienz. Es sei nicht gerecht, einen Menschen umzubringen.
Protestierende Abtreibungsgegner sollen 150 Meter Abstand von der Pro-Familia-Beratungsstelle halten. Doch der Ordnungsdezernent hält eine solche Regelung für illegal.
Zahlreiche Abtreibungsgegner haben in Berlin bei einem "Marsch für das Leben" gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert. Dagegen wandte sich ein Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.
Deutsche Gerichte haben einem Aktivisten verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist er nun mit einer Beschwerde dagegen gescheitert.
In Kassel stehen zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger Werbung für Abtreibungen vor Gericht. Am Tag des Prozessauftakts wirft die Verteidigung dem Richter Befangenheit vor. Der Fall könnte jetzt neu aufgerollt werden.
In Kassel beginnt der Prozess gegen zwei Frauenärztinnen. Sie sollen die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch angeboten haben. Doch der Widerstand gegen den umstrittenen Paragrafen 219a wächst.
Die beiden Frauen hätten auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis Schwangerschaftsabbruch als möglichen ambulanten Eingriff aufgeführt. Der Prozessbeginn ist für Ende August angesetzt.
Nach kontroversen Debatten stimmte der argentinische Senat gegen einen Gesetzesentwurf, der Abtreibung legalisiert hätte. Anhänger der Katholischen Kirche feiern den Beschluss. Viele Menschen protestieren.
Legale Schwangerschaftsabbrüche in Argentinien wird es weiterhin nicht geben. Das hat das Parlament in Buenos Aires entschieden. Danach kommt es zu Ausschreitungen.
Zum zweiten Mal wird Donald Trump einen Richter für den Obersten Gerichtshof nominieren. Die Entscheidung kann die Politik auf Jahrzehnte beeinflussen.
Die Serie „Three Girls“ handelt von einem Skandal, der England erschüttert: Junge Mädchen werden über Jahre immer wieder vergewaltigt und sexuell missbraucht. Polizei und Behörden tun nichts, aus Angst, man werfe ihnen Rassismus vor.
Erst kürzlich ist das strenge Abtreibungsverbot in Irland gefallen. In Nordirland ist eine Klage dazu jetzt erst mal zurückgewiesen worden – aus formellen Gründen.
In der Koalition von Union und SPD ist das ärztliche Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche umstritten. Der rot-rot-grüne Berliner Senat prescht jetzt vor, um den Paragrafen 219a zu kippen.
Mit dem eindeutigen Votum für die Lockerung des Abtreibungsrechtes sind die Iren nicht nur einen weiteren Schritt in dem langen Liberalisierungsprozess gegangen. Sie haben sich auch von der moralischen Heuchelei gelöst.
Für den Vatikan ist das klare Votum im einst streng katholischen Irland für ein liberales Abtreibungsrecht kein Grund zum Jubel.
Das strenge Abtreibungsverbot in Irland fällt: in einem Referendum hat laut dem amtlichen Endergebnis eine klare Mehrheit von 66 Prozent für das Recht auf Abtreibung gestimmt. Die Beteiligung lag bei 64 Prozent.
Alle 40 Wahlkreise sind ausgezählt und das strikte Verbot gegen Abtreibung in Irland ist nun Geschichte. Viele Menschen tanzen und singen auf den Straßen – für andere ist es ein „sehr trauriger Tag“.
Die große Mehrheit für die Abschaffung des Abtreibungsverbots in Irland ist ein Triumph für die Freunde der offenen liberalen Gesellschaft. Ein Wendepunkt für Europa ist das aber noch nicht.
Noch sind nicht alle Stimmen in Irland ausgezählt, eine klare Tendenz lässt sich jedoch erkennen. Eine Nachwahlbefragung ergab 68 Prozent für eine Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes, 32 Prozent votierten dagegen.
Dabei geht es um einen Zusatzartikel der Verfassung, der einen Schwangerschaftsabbruch verbietet. Bisher können Abtreibungen mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden. Die Prognosen sprechen für ein spannendes Rennen.