Leserbriefe vom 15. August 2022
Gendern in Rundfunk und Fernsehen +++ Öffentlich-rechtliche Umerziehung +++ Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks +++ Sanktionsaufhebung +++ Kölner Hochschule für Katholische Theologie
Gendern in Rundfunk und Fernsehen +++ Öffentlich-rechtliche Umerziehung +++ Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks +++ Sanktionsaufhebung +++ Kölner Hochschule für Katholische Theologie
Hertha-Geschäftsführer Fredi Bobic rät zu stärkeren Investitionen in den Fußball der Frauen durch ARD und ZDF und bezeichnet die Sender als „teilweise Zwangs-Pay-TV“. Die reagieren verwundert.
Rundfunk und Fernsehen maßen sich eine sprachliche Erziehung an, die ihnen nicht zusteht. Sie verhalten sich dabei nicht nur zutiefst undemokratisch, es widerspricht auch dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien.
Patricia Schlesinger hat sich von der Spitze des öffentlich-rechtlichen RBB zurückgezogen. Jetzt zieht der Skandal um die Senderchefin weitere Kreise.
Ein Student hat kaum Geld. Doch er soll Rundfunkbeitrag zahlen. Er kann nachweisen, wie wenig ihm bleibt. Der „Beitragsservice“ kennt aber keine Gnade.
Frankreich schafft die Rundfunkgebühr ab. Im Parlament gibt es dafür eine große Mehrheit. Wie geht es mit dem öffentlichen Rundfunk weiter?
Bislang bekommt der ORF kein Geld von Haushalten ohne Radio und TV. Das soll sich ändern, befindet das Höchstgericht.
Aus der Zeit gefallen: Film- und TV-Produzenten fordern eine kurzfristige Erhöhung des Rundfunkbeitrags.
Der Rundfunkbeitrag ist auf die Rekordsumme von 8,42 Milliarden Euro gestiegen. Die Sender werden sagen, das sei zu wenig. Ihr Finanzbedarf scheint unendlich zu sein.
Die öffentlich-rechtlichen Sender können sich über Geldmangel nicht beklagen. Der „Beitragsservice“ ist effizient. Es gibt wenige Befreiungen, dafür aber Zwangsanmeldungen, im Namen der „Beitragsgerechtigkeit“.
Die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten aus dem Rundfunkbeitrag mehr Geld denn je zuvor. 8,42 Milliarden Euro waren es im vergangenen Jahr. Für die Anstalten hat sich die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gelohnt.
Der Auslandssender zieht sich von Plattformen wie Magenta TV, Joyn und Sky Q zurück. Hintergrund ist Druck der Landesmedienanstalten. Die Regulierer halten die bisherige Verbreitung für unzulässig.
Überweisungszwang Rundfunkbeitrag +++ Genderfragen +++ Befreiung von Flossenbürg +++ Hitze in Pakistan und Indien +++ Plädoyer für den Bindestrich
Heute so, morgen so: Ein Weißbuch der britischen Kulturministerin Nadine Dorries skizziert die Zukunftsvision der Regierung für die sechs Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in England.
Der CSU-Politiker Stefan Müller fordert, mit dem Rundfunkbeitrag drei Monate zu pausieren. Das helfe den Bürgern, die gestiegenen Alltagskosten zu bewältigen. Der Deutsche Journalisten-Verband wird daraufhin polemisch.
Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring ist vor dem Bundesverwaltungsgericht damit gescheitert, seinen Rundfunkbeitrag in Münzen und Scheinen zu bezahlen. Wenige Ausnahmen von der Regel darf es geben.
Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold, schlägt vor, den Rundfunkbeitrag für ein halbes Jahr auszusetzen, um die Bürger zu entlasten. Das ist doch mal ein Zeichen.
Der Rundfunkbeitrag muss bis 2024 nicht steigen. Das sagt die Gebührenkommission KEF. Die Sender seien ausreichend finanziert. Sie haben Geld für Streaming, Großbauten, Personal und die Pensionskasse.
Keine Lizenz, aber eindeutig Rundfunk: Die Landesmedienanstalten untersagen Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland. Russland kündigt „Vergeltungsmaßnahmen“ an.
Boris Johnson will die Rundfunkgebühren für die BBC streichen. Was folgt daraus für den öffentlich-rechtlichen Sender, der wie die Queen britische Werte verkörpert?
Rainer Robra im Gespräch: Als Staatskanzleichef von Sachsen-Anhalt hat er den neuen Vertrag zum Auftrag von ARD und ZDF verhandelt. Hier berichtet er ,wie die Stimmung im Landtag ist und warum die Plattform ARD Kultur in Weimar und nicht in Halle entsteht.
Am 22. Dezember 1920 war das erste Mal eine Radiosendung in Deutschland zu hören. Das Museum für Kommunikation in Frankfurt zeigt kuriose Empfangsgeräte – und erinnert an die goldenen Zeiten.
Die Bundesländer haben ihren Entwurf für den neuen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Er enthält nicht viel Neues. Von Freitag an kann man ihn online studieren – und eine Stellungnahme abgeben.
Das umstrittene Wahlverfahren zum neuen Intendanten des HR ist wieder offen. Es gibt viele Punkte auf der Kritikliste, über die es zu sprechen gilt. Wenn es dann jemanden zum Sprechen gibt.
Die Bundesländer haben sich über die Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Sie ebnen den Sendern den Weg ins Netz. Was bedeutet das für die Beitragszahler?
Mehr als vierhundert Unterstützer aus Medien und Kultur fordern den WDR auf, Nemi El-Hassan als Moderatorin für die Sendung „Quarks“ zu engagieren. Sie wittern „rechte Hetze“. Das ist zu einfach.
Heinz Fischer-Heidlberger ist Chef der Gebührenkommission Kef. Im Gespräch erklärt er, wie es mit dem Rundfunkbeitrag weitergeht.
Fingierter Konsens zum Schutz idealisierter Pluralität: Der Karlsruher Beschluss zur Rundfunkgebühr kam nicht überraschend. Gerade darin liegt das Demokratieproblem.
In der neuen Folge des F.A.Z. Einspruch Podcast knöpfen wir uns gleich mehrere Grundsatzurteile aus Karlsruhe vor: Facebook-Löschungen, Rundfunkgebühren und Cum-ex.
Mit dem Beschluss zum Rundfunkbeitrag nimmt das Bundesverfassungsgericht einmal mehr demokratisch gewählte politische Organe „an die kurze Leine“ und treibt seine Strategie einer engmaschigen „Prozeduralisierung“ grundrechtlicher Leistungsansprüche weiter voran.
Das BVerfG wirft bei der Erhöhung der Rundfunksteuer um 0,86 Euro ein Grundsatzproblem auf. Ist die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seine Vergangenheit?
Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Der Rundfunkbeitrag steigt. Medienstaatssekretärin Heike Raab sagt, was für die Politik aus dem Urteil folgt.
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hat das Land Sachsen-Anhalt in Karlsruhe beim Verfahren zum Rundfunkbeitrag vertreten. Was hält er vom Erfolg der Klage der Öffentlich-Rechtlichen?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen, erfährt in der Politik viel Zustimmung. Der bei der Klage unterlegene Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) akzeptiert das Urteil, hat aber einen gewichtigen Einwand.
Damit erhöht sich der monatliche Betrag um 86 Cent. Jährlich bezahlen die Bürger also 220,32 Euro. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff findet, dass man trotzdem etwas bewirkt habe.
Föderalismus als Zwang zur Zustimmung: Die Länder können gar nicht anders, als immer weitere Erhöhungen des Rundfunkbeitrags zu bewilligen. Die meisten Abgeordneten und Regierungen sind damit zufrieden.