Der BBC geht es an den Kragen
Die öffentlich-rechtliche Medienanstalt BBC ist zunehmend in Kritik geraten. Konservative bemängeln eine tendenziöse Berichterstattung. Die Regierung von Boris Johnson will sie stärkerem Wettbewerb aussetzen.
Die öffentlich-rechtliche Medienanstalt BBC ist zunehmend in Kritik geraten. Konservative bemängeln eine tendenziöse Berichterstattung. Die Regierung von Boris Johnson will sie stärkerem Wettbewerb aussetzen.
Schlechte Nachrichten aus der Downing Street für die BBC: Der Konfrontationskurs mit dem öffentlich-rechtlichen Sender erreicht die nächste Eskalationsstufe.
Beim Jahresauftakt des MDR legen die Verantwortlichen den Leitgedanken für 2021 fest. Unter dem Slogan „Miteinander leben“ soll die Meinungsvielfalt gepflegt werden.
Die Finanzkommission Kef schlägt vor, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro steigt. Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm will darüber verhandeln. Im Interview sagt er, warum. Er bemängelt eine „Umverteilung von der ARD zum ZDF und zum Deutschlandradio“.
Die Finanzkommission Kef sagt, die Gehälter bei ARD und ZDF seien zu hoch. Die Sender sehen das natürlich anders. Gutachten steht gegen Gutachten. Wie fällt die Rechnung aus?
Der Rundfunkbeitrag soll 2021 bei 18,36 Euro liegen. Automatisch steigen soll er künftig erst einmal nicht. Die Länder wollen lieber weiter über den Auftrag von ARD und ZDF reden. Wozu führt das?
Der Rundfunkbeitrag soll um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Die einen sagen, das sei moderat, anderen ist das zu wenig. Die Empfehlung der Finanzkommission Kef ist auf jeden Fall eines: ein echter Insiderwitz.
Der Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt in Deutschland entrichten muss, ist seit Jahren nicht gestiegen. Sachverständige bringen jetzt ein Plus ins Spiel.
Einen Rundfunkbeitrag, der automatisch steigt, wird es vorerst nicht geben. Das muss für die Beitragszahler kein Nachteil sein. Aber die Reformprobleme bleiben.
Lange wurde über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Rundfunkbeitrags beraten. Jetzt gilt: Ein an einen Index gebundener, automatisch steigender Beitrag kommt nicht. Wie geht es weiter? Oliver Schenk, Chef der Sächsischen Staatskanzlei, sieht Perspektiven.
Zwei FDP-Abgeordnete machen einen radikalen Vorschlag zu ARD und ZDF: Ein nationales Programm und sechzehn regionale, keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, Konzentration auf den Kernauftrag. Ob daraus was wird?
Fast alle Bundesländer wollen den Rundfunkbeitrag verändern. Er soll an einen Index gebunden werden. Wichtige Details sind noch unklar. Doch von diesen hängt alles ab. Ein Gastbeitrag.
Der „Beitragsservice“ hat seine Bilanz für das Jahr 2018 vorgelegt. Demnach haben die Anstalten ziemlich genau acht Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen eingenommen. Die Zahl der Mahnverfahren ist erheblich.
Die Öffentlich-Rechtlichen haben „Finanzbedarf“ ohne Ende. Das sollte denjenigen eine Warnung sein, die meinen, der Rundfunkbeitrag solle künftig automatisch steigen.
Wer hat noch nicht, wer will nochmal? ARD, ZDF und Deutschlandradio haben bei der zuständigen Finanzkommission Kef ihren „Finanzbedarf“ angemeldet. Die von ihnen geforderte Summe ist erheblich.
Die Ministerpräsidenten stellen die Weichen für ein Modell, nach dem der Rundfunkbeitrag künftig an einen Index gebunden wird und alle zwei Jahre ansteigt. Die Länderparlamente spielen dann keine Rolle mehr.
Wonach soll man sich richten? Die Kommission der Bundesländer plädiert für ein neues Modell zur Bestimmung des Rundfunkbeitrags ab dem Jahr 2023.
Der Rundfunkbeitrag soll mit der Inflation steigen und den Sendern ein festes Budget zuweisen, so Söder. Außerdem kritisierte er die Verwendung von Gebührengeldern für das umstrittene „Framing-Manual“ der ARD.
Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt, ist „demokratiefern“, „wortbrüchig oder auch illoyal“ und missachtet den „allgemeinen Willen des Volkes“: Warum die ARD jetzt semantische Gehirnwäsche übt.
8 Milliarden Euro bringen die Rundfunkgebühren ein. Der ZDF-Intendant fordert dennoch eine Erhöhung – und facht damit die Debatte um die Öffentlich-Rechtlichen neu an. Medienökonomen haben einiges zu kritisieren.
Kritik auf „AfD-Level“? Die „Aufstehen“-Bewegung empört mit einem Tweet über den Rundfunkbeitrag.
Im Dezember veröffentlichte ein Hacker gestohlene Daten von Politikern, Journalisten, Schauspielern und Youtubern. Gemeinsam haben viele Opfer, dass sie politisch eher links stehen – bei der AfD ist kein einziger Diebstahl bekannt.
Die Entscheidung der Länder über Finanzen und Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen steht an. Der ZDF-Intendant überrascht mit einer Rechnung, der ARD-Vorsitzende mit einer Drohung.
Die Bundesländer entscheiden, ob und um wie viel der Rundfunkbeitrag ab 2020 steigt. Die ARD sieht ihre „ordnungsgemäße Arbeit“ gefährdet und bringt das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.
Juristisch ist der Feldzug gegen den „Staatsfunk“ am Ende der Fahnenstange angelangt. Politisch geht der zerstörerische Sturm auf die „Paläste“ aber weiter.
Der Europäische Gerichtshof hat den deutschen Rundfunkbeitrag bestätigt. Er verstoße nicht gegen europäisches Recht. Die Grundsatzfragen zu diesem Beitrag bleiben aber weiter ohne Antwort.
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter.
Der Europäische Gerichtshof urteilt über den deutschen Rundfunkbeitrag, den hierzulande alle Gerichte abgesegnet haben. Dürfen wir eine Überraschung aus Luxemburg erwarten?
Die Bundesländer sind über die Reform des Rundfunkbeitrags uneins. Eine Entscheidung soll es frühestens im April kommenden Jahres geben.
Die Bundesländer arbeiten an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Vom ursprünglichen Ziel scheinen sie sich weit zu entfernen. Das neue Schlagwort zum Rundfunkbeitrag lautet: Er bleibt „relativ“ stabil.
Stabile Einnahmen, keine systematische Änderung durch die Abkehr von der Koppelung an ein Empfangsgerät? Der Generalanwalt des EuGH ist beim Rundfunkbeitrag großzügig. Und übersieht Hunderte Millionen Euro.
Ein deutsches Landgericht hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags und hat den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dessen Generalanwalt teilt die Bedenken der deutschen Richter nicht.
In Dänemark wurde die Rundfunkgebühr abgeschafft. Nun muss Danmarks Radio drastisch sparen. Die rechtsliberale Regierung sieht aber alles im Lot.
Jetzt können Zweitwohnungsinhaber die Befreiung von der doppelten Zahlung des Rundfunkbeitrags beantragen. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.
Was Karlsruhe verkennt: Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verzichten. Ein Gastbeitrag.
Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen?